Kommt der TI-Anschluss in 2025?

Es ist nicht die Fra­ge, ob, son­dern wann die OT-Betrie­be an die Tele­matik­infrastruktur (TI) ange­schlos­sen wer­den. Eine grund­le­gen­de Vor­aus­set­zung für die Teil­nah­me an der Daten­au­to­bahn des deut­schen Gesund­heits­we­sens ist die ein­deu­ti­ge Iden­ti­fi­zie­rung der Teil­neh­mer – etwa von Medi­zi­nern, Apo­the­kern oder Ortho­pä­die­tech­ni­kern. Letzt­ge­nann­te ste­hen aktu­ell vor die­sem Schritt.

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„Eintritts“-Karten in die Telematikinfrastruktur

Wer Zugang zur Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI) haben möch­te, der braucht dafür im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes eine „Eintritts“-Karte. Wobei das nur zum Teil stimmt, denn ­eigent­lich braucht man sogar zwei Kar­ten, um aktiv in der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur die dort hin­ter­leg­ten Anwen­dun­gen wie die elek­tro­ni­sche Patienten­akte (ePA) oder die ­E‑Verordnung zu nutzen.

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Das Digi­tal-Glos­sar

Die Her­aus­for­de­run­gen der Digi­ta­li­sie­rung sind viel­fäl­tig – sei es in der Werk­statt oder im Büro. Auch in den kom­men­den Jah­ren kom­men durch den Gesetz­ge­ber eini­ge umfas­sen­de Auf­ga­ben auf die OT-Betrie­be zu. Dabei wer­den auch Begrif­fe wich­tig, die eine Erklä­rung benö­ti­gen. Des­halb gibt es ab sofort das Digi­tal-Glos­sar der OT. Jeden Monat erklärt die OT-Redak­ti­on drei aus­ge­wähl­te Begrif­fe aus dem Bereich der Digitalisierung.

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