Eine mobi­le App für bes­se­res Sitz­ver­hal­ten und weni­ger Fol­ge­er­kran­kun­gen bei Elektrorollstuhlnutzern

A. Com­per­nol­le
Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät wer­den häu­fig mit Elek­tro­roll­stüh­len ver­sorgt. Die Sit­ze sind mit Funk­tio­nen wie neig­ba­ren und höhen­ver­stell­ba­ren Sitz­flä­chen und ver­stell­ba­ren Rücken­leh­nen und Bein­stüt­zen aus­ge­stat­tet. Dank die­ser Funk­tio­nen kön­nen Nut­zer, die unter dem Ver­lust funk­tio­nel­ler Beweg­lich­keit oder Kraft lei­den, ihre Sitz­hal­tung ändern. Der Vir­tu­al Sea­ting Coach wur­de ent­wi­ckelt, um die­se Hal­tungs­än­de­run­gen zu erleich­tern und zu för­dern. Der Sea­ting Coach soll Roll­stuhl­nut­zer bei Prä­ven­ti­on und Selbst­hil­fe unter­stüt­zen. Das Pro­gramm „Healt­hy Peo­p­le 2010“ legt bei der Gesund­heits­för­de­rung für Per­so­nen mit Behin­de­rung einen Schwer­punkt auf die Prä­ven­ti­on und Min­de­rung von Fol­ge­er­kran­kun­gen. Die Pra­xis der Prä­ven­ti­on oder Min­de­rung von Fol­ge­er­kran­kun­gen bei Per­so­nen mit Behin­de­rung besteht der­zeit dar­in, Pati­en­ten im Rah­men der Reha zu schu­len. Vie­le Men­schen und ins­be­son­de­re Per­so­nen mit kogni­ti­ven Pro­ble­men sind von der Anlei­tung durch Pfle­ge­kräf­te oder Fami­li­en­mit­glie­der abhän­gig. Um die­sen Pro­ble­men zu begeg­nen, wer­den inzwi­schen vir­tu­el­le Coa­ches eingesetzt.

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Indi­ka­ti­ons­stel­lung von Orthe­sen­ver­sor­gun­gen durch Berück­sich­ti­gung mecha­ni­scher Kri­te­ri­en der Wirbelsäulenbeschwerden

F. Land­au­er, M. Riedl, K. Vanas
Zur Indi­ka­ti­ons­stel­lung von Wir­bel­säu­len­or­the­sen müs­sen die patho­lo­gi­schen Ver­än­de­run­gen als Beschwer­de­ur­sa­che und der Akti­vi­täts­grad des Pati­en­ten berück­sich­tigt wer­den. Die Indi­ka­ti­ons­stel­lung für Orthe­sen aus dem Blick­win­kel der mecha­ni­schen Beschwer­de­ur­sa­che bedeu­tet eine Sta­tik­än­de­rung in die beschwer­de­ar­me Posi­ti­on oder eine loka­le Sta­bi­li­sie­rung von Wir­bel­seg­men­ten bei gleich­zei­ti­ger Akti­vie­rung des Pati­en­ten. Aus der Sicht des Kno­chen­um­bau­es am Bei­spiel des Wolff’schen Geset­zes besteht die Auf­ga­be einer Orthe­se in der Mobi­li­sie­rung und Akti­vie­rung der Pati­en­ten in den Bereich der Belast­bar­keit, die einen Kno­chen­auf­bau gewähr­leis­tet. Orthe­sen kön­nen aber auch zur Remo­del­lie­rung, d. h. zur Her­aus­füh­rung aus der Oste­ope­nie oder zum Schutz vor Frak­tu­ren bei zu erwar­ten­den Über­be­las­tun­gen die­nen. Die in der Wir­bel­säu­len­chir­ur­gie gewon­ne­nen aktu­el­len Erkennt­nis­se der Wir­bel­säu­len­sta­tik wer­den im Bei­trag auf die Orthe­sen­ver­sor­gung über­tra­gen. Eine dif­fe­ren­zier­te kli­ni­sche Erst­un­ter­su­chung und radio­lo­gi­sche Basis­un­ter­su­chung wird damit für jede Orthe­sen­in­di­ka­ti­on not­wen­dig. Die Mobi­li­sie­rung des Pati­en­ten bei gleich­zei­ti­ger Schmerz­re­duk­ti­on steht im Vor­der­grund und unter­stützt damit bei kor­rek­ter Indi­ka­ti­ons­stel­lung die phy­sio­the­ra­peu­ti­schen Bemü­hun­gen der Patientenaktivierung.

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