Neu­er Ver­trag zwi­schen BIV-OT und hkk

Ab dem 1. August gilt ein neuer Vertrag zwischen dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) und der gesetzlichen hkk Krankenkasse. Es ist nach Verbandsangaben der erste Vertrag, der die 2019 durch den GKV-Spitzenverband festgelegte neue Struktur des Hilfsmittelverzeichnisses anwendet.

Die Umstruk­tu­rie­rung des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses fand auf der Grund­la­ge des 2017 beschlos­se­nen Heil- und Hilfs­mit­tel­ge­set­zes (HHVG) statt. Dass HHVG sieht die Stär­kung der Heil- und Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung vor, indem die Ver­sor­gungs­struk­tu­ren an den Stand der Tech­nik anzu­pas­sen sind und die Qua­li­tät der Ver­sor­gung wie­der in den Fokus der Ver­sor­gung gerückt wird.

Anzei­ge

Der neue Rah­men­ver­trag mit der hkk Kran­ken­kas­se mit einer Min­dest­lauf­zeit von drei Jah­ren regelt die Ver­sor­gung gesetz­lich Ver­si­cher­ter mit Hilfs­mit­teln des ortho­pä­die-tech­ni­schen Bereichs gemäß § 127 Abs. 1 SGB V. Er umschließt die Pro­dukt­grup­pen (PG) 02 (Adap­ti­ons­hil­fen), 05 (Ban­da­gen), 08 (Ein­la­gen), 10 (Geh­hil­fen), 17 (Hilfs­mit­tel zur Kom­pres­si­ons­the­ra­pie), 23 (Orthe­sen), 24 (Bein­pro­the­sen) und 37 (Brust­pro­the­sen). Ab dem ers­ten Jahr sieht der Ver­trag eine Preis­staf­fe­lung vor.

„Nach lan­gen, kon­struk­ti­ven und ziel­ori­en­tier­ten Gesprä­chen bin ich mit dem Ergeb­nis sehr zufrie­den. Der neue Ver­trag mit der hkk gewähr­leis­tet eine qua­li­täts­ge­si­cher­te Pati­en­ten­ver­sor­gung, die unse­re mit­tel­stän­disch orga­ni­sier­ten Betrie­be flä­chen­de­ckend wirt­schaft­lich sehr gut umset­zen kön­nen“, kom­men­tiert Albin May­er, Vize­prä­si­dent und Wirt­schafts­aus­schuss-Vor­sit­zen­der des BIV-OT und Ver­hand­lungs­füh­rer sei­tens der Leis­tungs­er­brin­ger den Ver­trags­ab­schluss. „Die Kom­ple­xi­tät und der Fort­schritt in der Ortho­pä­die-Tech­nik sowie dem­entspre­chend wei­ter­ent­wi­ckel­te Ver­sor­gungs­kon­zep­te stel­len neue Anfor­de­run­gen an das Fach. Die Neu­struk­tu­rie­rung des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses in der PG 24 sei­tens GKV-Spit­zen­ver­band war drin­gend gebo­ten“, so May­er. „Die Eini­gung defi­niert aus heu­ti­ger Sicht, wie eine Ver­sor­gung der unte­ren Extre­mi­tät auf dem Stand der Tech­nik flä­chen­de­ckend gewähr­leis­tet wer­den kann und soll­te. Mit die­ser Eini­gung ist die hkk ein Vor­rei­ter. Aber auch in den ande­ren Ver­sor­gungs­be­rei­chen kön­nen die Ver­si­cher­ten der hkk künf­tig auf eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Ver­sor­gung ver­trau­en. Die Ver­hand­lun­gen waren kon­struk­tiv und ziel­füh­rend – die Eini­gung bil­det einen opti­ma­len Kom­pro­miss mit der alle Sei­ten wirk­lich sehr zufrie­den sein können.“

Für die Ver­trags­ver­hand­lun­gen wur­den dem BIV-OT Man­da­te ver­schie­de­ner Leis­tungs­er­brin­ger­ge­mein­schaf­ten und Ver­bän­de übertragen.

„Die hkk trägt die Ver­ant­wor­tung für rund 700.000 gesetz­lich Ver­si­cher­te in Deutsch­land. Mit der Eini­gung kön­nen unse­re Ver­si­cher­ten auf eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Ver­sor­gung mit Hilfs­mit­teln zurück­grei­fen“, erklärt Julia Rein­cken, Ver­hand­lungs­füh­re­rin sei­tens der hkk. „Uns ist es beson­ders wich­tig, unse­re Mit­glie­der an den Fort­schrit­ten, die gera­de in der Tech­ni­schen Ortho­pä­die immens sind, teil­ha­ben zu las­sen. Daher freut es uns, dass wir nach inten­si­ven, teils kon­tro­ver­sen Ver­trags­ver­hand­lun­gen, einen umfang­rei­chen, qua­li­ta­tiv guten Ver­trag schlie­ßen konn­ten, in dem die gesetz­li­chen Neue­run­gen sowie inno­va­ti­ve Ver­sor­gungs- und Ver­wal­tungs­ab­läu­fe ver­an­kert wurden.“

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