Nach der Flut: Blick nach vorne

Mehr als 180 Tote forderte die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Mitte Juli. Ganze Ortschaften wurden von den Wassermassen erdrückt, Privat- und Geschäftshäuser zerstört. Erst im Laufe der Aufräumarbeiten wird das ganze Ausmaß der Schäden deutlich, der physischen wie psychischen.

Das Unwet­ter mach­te auch vor den OT-Betrie­ben von Pedics in Bad Neu­en­ahr sowie den Filia­len vor Ort vom Medi-Cen­ter Mit­tel­rhein und dem Rahm Zen­trum für Gesund­heit, aber auch vor den Häu­sern oder Woh­nun­gen ihrer Mitarbeiter:innen nicht halt.

Beim Sani­täts­haus Thill­mann wur­de die kom­plet­te Innen­ein­rich­tung zer­stört. Ob hier eine Inte­rims­lö­sung oder Neu­eröff­nung in abseh­ba­rer Zeit umge­setzt wird oder wer­den kann, stand zum Zeit­punkt des Redak­ti­ons­schlus­ses noch nicht fest. Laut Björn Bes­se, Geschäfts­füh­rer der Medi – Mit­tel­rhein GmbH, ste­he hier die Hil­fe der stark betrof­fe­nen Men­schen der Regi­on erst­mal ganz klar im Vor­der­grund. Auch die Fir­ma Pedics ist arg in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wor­den. Hier wur­den Lager und auch Räum­lich­kei­ten zer­stört oder beschä­digt. Der Betrieb läuft aber bereits seit dem Mon­tag nach dem Hoch­was­ser weiter.

„Unse­re Filia­le in Bad Neu­en­ahr ist kom­plett zer­stört, um unse­re Filia­len in Erft­stadt, Eus­kir­chen und Rhein­bach haben wir lan­ge gebangt, die­se sind glück­li­cher­wei­se ver­schont geblie­ben“, berich­tet Mei­ke Rahm, Geschäfts­füh­re­rin vom Rahm Zen­trum für Gesund­heit. Der Blick der Men­schen sei den­noch nach vor­ne gerich­tet. „Unse­re Mitarbeiter:innen müs­sen extrem hef­ti­ge Erleb­nis­se ver­kraf­ten“, erklärt Mei­ke Rahm. „Den­noch oder gera­de des­halb haben wir einen enor­men Zusam­men­halt und eine extre­me gegen­sei­ti­ge Unter­stüt­zung in die­ser Situa­ti­on erlebt.“ Da sein und hel­fen, zuhö­ren und Mut machen und vor allen Din­gen posi­tiv nach vor­ne schau­en, das sei jetzt wich­tig. Gut zwei Wochen nach der Flut hat das Unter­neh­men in Bad Neu­en­ahr eine Inte­rims­fi­lia­le als Ersatz für das total zer­stör­te Laden­lo­kal eröff­net. Die­se ver­fügt über Strom, eine funk­tio­nie­ren­de EDV und einen klei­nen Behand­lungs­raum. „Die Ver­sor­gung mit Hilfs­mit­teln ist gewähr­leis­tet und wir wer­den die­se Räum­lich­kei­ten zeit­nah erwei­tern kön­nen“, kün­digt die Geschäfts­füh­re­rin an.

Nord­rhein-West­fa­len: Von Total­ver­lust bis gerin­ge Materialschäden

In Nord­rhein-West­fa­len mel­den ins­ge­samt acht Betrie­be teils erheb­li­che Schä­den. Das Sani­täts­haus Muß traf es gleich zwei Mal: Die Filia­le in Schlei­den wur­de kom­plett zer­stört und das Zen­tral­la­ger in Köln-Eus­kir­chen stand unter Was­ser. Das Sani­täts­haus Mon­ta­nus muss­te sei­ne im Febru­ar 2020 neu eröff­ne­te Filia­le in Köln-Leicht­lin­gen wie­der schlie­ßen. In Düs­sel­dorf-Erkrath stand das Was­ser beim Sani­täts­haus Binn einen Meter hoch, sodass das Reha-Lager kom­plett zer­stört wur­de. Gro­ße Mate­ri­al­schä­den ver­zeich­ne­ten auch das Sani­täts­haus Bajus in Stol­berg, wäh­rend Boden­be­lag und Möbel im Sani­täts­haus Brä­mer in Erf­stadt ver­nich­tet sind. Das Sani­täts­haus Ort­ho­lev ver­zeich­net zum Glück nur einen gerin­gen Materialschaden.

„Gemein­sam – Zusam­men” – heißt das Mot­to der OT-Innung Süd­west und des Fach­ver­ban­des an sei­ne Mit­glie­der und Berufs­kol­le­gen. „Die­ses Mot­to auf­grei­fend, ste­he ich in Kon­takt zu den betrof­fe­nen Fir­men und wer­de mir in der nächs­ten Zeit einen per­sön­li­chen Ein­druck vor Ort von der Ver­wüs­tung, aber auch der bereits sehr enga­giert geleis­te­ten Auf­bau­ar­beit ver­schaf­fen“, erklärt Ober­meis­ter Dani­el Heinrich.

„Selbst­ver­ständ­lich ste­hen wir in stän­di­gem Aus­tausch mit den betrof­fe­nen Innun­gen und den Mit­glieds­be­trie­ben, um gezielt zu unter­stüt­zen. Wir ste­hen in engem Kon­takt zu den Kran­ken­kas­sen, denn auch in die­sem Fall erfor­dern beson­de­re Situa­tio­nen beson­de­res Han­deln. Die Emp­feh­lun­gen des GKV-Spit­zen­ver­ban­des sind wich­tig und hel­fen den betrof­fe­nen Betrie­ben enorm“, erklärt Alf Reu­ter, Prä­si­dent des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des für Orthopädie-Technik.

GKV-SV emp­fiehlt büro­kra­tie­ar­me Zusammenarbeit

Auch der Spit­zen­ver­band der Gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen (GKV-SV) gibt Signa­le der Unter­stüt­zung. Er leg­te den Kran­ken­kas­sen nahe, dass sie ihren Ver­trags­part­nern zur Ver­mei­dung unbil­li­ger Här­ten ent­ge­gen­kom­men und die gesetz­li­chen Mög­lich­kei­ten groß­zü­gig aus­le­gen. Zur Siche­rung der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung emp­fiehlt der GKV-SV den Kran­ken­kas­sen bis zum 30. Sep­tem­ber etwa auf Lager­be­ge­hun­gen sowie die Erbrin­gung von Unter­schrif­ten und Ersatz­do­ku­men­ten zu ver­zich­ten oder zu akzep­tie­ren, wenn Betriebs­stät­ten über­gangs­wei­se ver­legt wür­den, Hilfs­mit­tel ver­schickt wer­den und die Ein­wei­sung der Kund:innen tele­fo­nisch erfolgt. Wei­ter­hin soll­ten Kran­ken­kas­sen ver­ein­bar­te Liefer‑, Fertigungs‑, Rück­hol- und Abga­be­fris­ten groß­zü­gig aus­le­gen. Einen büro­kra­tie­ar­men Umgang legt der GKV-SV auch in Bezug auf zer­stör­te oder ver­schmut­ze Ver­ord­nun­gen von Ärz­ten nahe, zumal auch Arzt­pra­xen der Regi­on vom Hoch­was­ser beschä­digt wur­den. Alle Emp­feh­lun­gen des GKV-SV ste­hen zum Donw­load bereit.

Bund beschließt Maßnahmenpaket

Eine Rei­he von Maß­nah­men, um die Fol­gen für die Hoch­was­ser­ge­schä­dig­ten zu min­dern, brach­te die Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz am 10. August auf den Weg. Mit ins­ge­samt 400 Mil­lio­nen Euro betei­ligt sich der Bund an den bereits bewil­lig­ten Sofort­hil­fen der betrof­fe­nen Län­der. Dabei soll es nicht blei­ben: Die Bun­des­re­gie­rung sicher­te den Län­dern auch eine finan­zi­el­le Betei­li­gung an den Kos­ten des Wie­der­auf­baus sowie die Wie­der­her­stel­lung der bun­des­ei­ge­nen Infra­struk­tur zu. Zudem beschloss die Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz nach eige­nen Anga­ben, dass die zustän­di­gen Bun­des­res­sorts und die Län­der zügig Rege­lun­gen wie Ver­ord­nun­gen und Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­run­gen für die Bean­tra­gung und Bewil­li­gung von Hilfs­mit­teln für die Geschä­dig­ten auf den Weg brin­gen. Bereits am 4. August 2021 hat­te die Bun­des­re­gie­rung einen Geset­zes­ent­wurf zur Aus­set­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht bis 31. Okto­ber 2021 verabschiedet.

 

 

Tei­len Sie die­sen Inhalt
Anzeige