GVSG: Umset­zung noch stockend

Seit dem 1. März 2025 ist das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in Kraft. § 33 Abs. 5c SGB V soll dafür sorgen, dass Verordnungen aus Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) ohne Prüfung durch die Kranken­kassen und den Medizinischen Dienst (MD) bewilligt werden.

Seit dem 1. März 2025 ist das Gesund­heits­ver­sor­gungs­stär­kungs­ge­setz (GVSG) in Kraft. § 33 Abs. 5c SGB V soll dafür sor­gen, dass Ver­ord­nun­gen aus Sozi­al­päd­ia­tri­schen Zen­tren (SPZ) und Medi­zi­ni­schen Zen­tren für Erwach­se­ne mit Behin­de­rung (MZEB) ohne Prü­fung durch die Kranken­kassen und den Medi­zi­ni­schen Dienst (MD) bewil­ligt werden.

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