Das ergab nach Angaben der Fachgesellschaft der Abschlussbericht einer Online-Befragung im November und Dezember 2020. Befragt wurden 3.684 Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit, 1.124 Angehörige, 1.325 Vertreter:innen von Reha-Diensten und ‑Einrichtungen, 39 von deren Dachverbänden, 244 von Kostenträgern der Reha-Leistungen sowie 177 Menschen von Betroffenen- und Sozialverbänden. Zudem flossen 200 Stellungnahmen von Expert:innen in den Bericht ein.
Insbesondere zu Beginn der Pandemie verzeichneten die Menschen mit Behinderung laut Abschlussbericht Einschränkungen bei den Gesundheits- und Teilhabeleistungen. Medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationen entfielen teils mit gravierenden Auswirkungen auf Gesundheit, Teilhabe und Alltag. Ebenso seien die Teilhabe am Arbeitsleben und der Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert gewesen. Zudem hätten die eingeschränkten Erziehungs- und Bildungsangebote teils zu Entwicklungsbeeinträchtigungen der betroffenen Kinder und Jugendlichen geführt. Nicht zuletzt hätten die zwischenmenschlichen Beziehungen und privaten Kontakte so sehr gelitten, dass es erhebliche psychosoziale Auswirkungen gegeben hätte.
Politik muss handeln
„Auch unter den Bedingungen einer Pandemie haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung“, betont der Fachverband anlässlich der Vorstellung des Abschlussberichtes. Er fordert die Politik sowie Entscheidungsträger und die versorgenden Dienste und Einrichtungen auf zu handeln. Sie sollten die besonderen Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen mitdenken. Denn auch in einer Pandemie müssten Reha-Leistungen, Assistenz, Beförderung, barrierefreie und niedrigschwellige Beratungsangebote und zwischenmenschliche Beziehungen erhalten bleiben. Ebenso müssten beim Thema Digitalisierung die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden sowie die Rehabilitation, aber auch Gesundheitswesen, Schule und Arbeitswelt sicher gestaltet werden.
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