„Ab 1. März sollen alle Bürger kostenlos von geschultem Personal mit Antigen-Schnelltests getestet werden können. … Die Kommunen können ihre Testzentren oder Apotheken mit solchen Angeboten beauftragen“, wie Spahn auf Twitter schrieb.
Diese Öffnung wird vom Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ ausdrücklich begrüßt. Um die Kapazitäten bei der Durchführung der Massentests sicherzustellen, sollte die demgemäß anzupassende Corona-Test-Verordnung allerdings künftig auch die Sanitätshäuser einbeziehen, so das Bündnis, dem der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) sowie die Leistungserbringergemeinschaften Egroh, Rehavital, Sanitätshaus Aktuell und Reha-Service-Ring angehören. Denn die Sanitätshäuser verfügten nicht nur über hochqualifiziertes Personal, um die Testungen durchzuführen, sondern ebenfalls über die entsprechenden separaten Bereiche. Weil die Unternehmen generell auf die Versorgung von Risikopatienten eingestellt seien, hätten sie in der Regel abgegrenzte Räumlichkeiten und Kabinen, die sich genauso für Testungen eignen.
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