Apotheker:innen for­dern Abschaf­fung der Präqualifizierung

Im Rahmen der Hauptversammlung der deutschen Apo­theker:innen in München diskutierten knapp 400 Delegierte über die Zukunft des Gesundheitswesens und der Arzneimittelversorgung. Ein eingebrachter Antrag beschäftigte sich mit der Präqualifizierung für Apotheken zur Abgabe von Hilfsmitteln.

Unter dem The­ma „Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung im Apo­the­ken­we­sen“ for­der­ten die Antrag­stel­ler, dass ein Run­der Tisch mit Vertreter:innen des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums, der Patient:innen, des GKV-Spit­zen­ver­ban­des, der Kas­sen­ärzt­li­chen Bun­des­ver­ei­ni­gung, der Bun­des­ärz­te­kam­mer, des Deut­schen Apo­the­ker­ver­ban­des und der Bun­des­apo­the­ker­kam­mer initi­iert wird, um die Redu­zie­rung des Büro­kra­tie­auf­wan­des zu koordinieren.

Die Prä­qua­li­fi­zie­rung sei über­flüs­si­ge Büro­kra­tie, weil „[…] viel­fach Unter­la­gen ein­ge­reicht wer­den, die bereits im Rah­men der Betriebs­er­laub­nis­er­tei­lung für Apo­the­ken durch die jeweils zustän­di­gen Behör­den geprüft wer­den“. Und wei­ter heißt es an ent­spre­chen­der Stel­le in dem Antrag: „Auch füh­ren gut gemein­te Rege­lun­gen wie das Vor­hal­ten einer behin­der­ten­ge­rech­ten Toi­let­te als Vor­aus­set­zung für die Abga­be ver­ein­zel­ter Hilfs­mit­tel dazu, dass Apo­the­ken die ent­spre­chen­den Hilfs­mit­tel nicht abge­ben kön­nen. Fol­ge ist, dass die/der auf die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung ange­wie­se­ne Kundin/Kunde nicht ver­sorgt wer­den kann.“

BIV-OT: Prä­qua­li­fi­zie­rung ist unantastbar

Da der GKV-Spit­zen­ver­band die Prä­qua­li­fi­zie­rung nicht kip­pen will, wen­den sich die Apotheker:innen an den Gesetz­ge­ber, um eine ent­spre­chen­de Ände­rung zu for­dern. Lars Grun, Vor­stands­mit­glied des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des für Ortho­pä­die-Tech­nik, kom­men­tiert gegen­über der OT-Redak­ti­on den Beschluss wie folgt: „Büro­kra­tie­ab­bau ist in Deutsch­land drin­gend nötig und wur­de von der Bun­des­re­gie­rung im Koali­ti­ons­ver­trag auch als erklär­tes Ziel nie­der­ge­schrie­ben. Auch bei der Prä­qua­li­fi­zie­rung sehen wir hier durch­aus, was z. B. die Bege­hun­gen betrifft, Poten­zi­al. Doch die Prä­qua­li­fi­zie­rung ist ein essen­zi­ell wich­ti­ger Pfei­ler der qua­li­täts­ge­si­cher­ten Ver­sor­gung von Hilfs­mit­teln und des­halb aus unse­rer Sicht unan­tast­bar. Hier wird gere­gelt, wel­che Kom­pe­ten­zen und Fach­kennt­nis­se für die Ver­sor­gung der ver­schie­de­nen Pro­dukt­grup­pen unent­behr­lich sind. Wer hier Aus­nah­men für sei­nen Berufs­stand for­dert, stellt die qua­li­täts­ge­si­cher­te Ver­sor­gung gesetz­lich Ver­si­cher­ter infra­ge. Denn es erfor­dert umfang­rei­che Kom­pe­ten­zen und Fach­kennt­nis­se, um Men­schen mit Ein­schrän­kun­gen qua­li­täts­ge­si­chert zu versorgen.“

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