Schiedsverfahren mit der IKK classic geht voran

Die Teilnehmer der ARGE werden dem BAS ihre Zustimmung zur benannten Schiedsperson mitteilen, wie die ARGE erklärte. Schlussendlich entscheidet die Schiedsperson nach ihrer Einsetzung innerhalb von drei Monaten über die strittigen Vertragsinhalte. “ Folgende Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses sind betroffen: 04, 10, 11, 18, 19, 20, 22, 28, 32 und 33.
Nachdem die monatelangen Vertragsverhandlungen zwischen der ARGE und der IKK classic im November 2020 gescheitert waren, leitete die ARGE – der neben dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) die Leistungserbringergemeinschaften Curasan GmbH, Rehavital Gesundheitsservice GmbH, RSR Reha-Service-Ring GmbH, Sanitätshaus Aktuell AG und Egroh eG angehören – im Dezember beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein Schiedsverfahren nach § 127 Abs. 1a SGB V ein. Weil sich beide Parteien nicht auf eine Schiedsperson verständigen konnten, hatte die ARGE am 14. Januar 2021 beim BAS, dem unter anderem die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Krankenversicherung obliegt, die Bestimmung einer Schiedsperson beantragt.

