Die Umstrukturierung des Hilfsmittelverzeichnisses fand auf der Grundlage des 2017 beschlossenen Heil- und Hilfsmittelgesetzes (HHVG) statt. Dass HHVG sieht die Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung vor, indem die Versorgungsstrukturen an den Stand der Technik anzupassen sind und die Qualität der Versorgung wieder in den Fokus der Versorgung gerückt wird.
Der neue Rahmenvertrag mit der hkk Krankenkasse mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren regelt die Versorgung gesetzlich Versicherter mit Hilfsmitteln des orthopädie-technischen Bereichs gemäß § 127 Abs. 1 SGB V. Er umschließt die Produktgruppen (PG) 02 (Adaptionshilfen), 05 (Bandagen), 08 (Einlagen), 10 (Gehhilfen), 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie), 23 (Orthesen), 24 (Beinprothesen) und 37 (Brustprothesen). Ab dem ersten Jahr sieht der Vertrag eine Preisstaffelung vor.
„Nach langen, konstruktiven und zielorientierten Gesprächen bin ich mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Der neue Vertrag mit der hkk gewährleistet eine qualitätsgesicherte Patientenversorgung, die unsere mittelständisch organisierten Betriebe flächendeckend wirtschaftlich sehr gut umsetzen können“, kommentiert Albin Mayer, Vizepräsident und Wirtschaftsausschuss-Vorsitzender des BIV-OT und Verhandlungsführer seitens der Leistungserbringer den Vertragsabschluss. „Die Komplexität und der Fortschritt in der Orthopädie-Technik sowie dementsprechend weiterentwickelte Versorgungskonzepte stellen neue Anforderungen an das Fach. Die Neustrukturierung des Hilfsmittelverzeichnisses in der PG 24 seitens GKV-Spitzenverband war dringend geboten“, so Mayer. „Die Einigung definiert aus heutiger Sicht, wie eine Versorgung der unteren Extremität auf dem Stand der Technik flächendeckend gewährleistet werden kann und sollte. Mit dieser Einigung ist die hkk ein Vorreiter. Aber auch in den anderen Versorgungsbereichen können die Versicherten der hkk künftig auf eine qualitativ hochwertige Versorgung vertrauen. Die Verhandlungen waren konstruktiv und zielführend – die Einigung bildet einen optimalen Kompromiss mit der alle Seiten wirklich sehr zufrieden sein können.“
Für die Vertragsverhandlungen wurden dem BIV-OT Mandate verschiedener Leistungserbringergemeinschaften und Verbände übertragen.
„Die hkk trägt die Verantwortung für rund 700.000 gesetzlich Versicherte in Deutschland. Mit der Einigung können unsere Versicherten auf eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Hilfsmitteln zurückgreifen“, erklärt Julia Reincken, Verhandlungsführerin seitens der hkk. „Uns ist es besonders wichtig, unsere Mitglieder an den Fortschritten, die gerade in der Technischen Orthopädie immens sind, teilhaben zu lassen. Daher freut es uns, dass wir nach intensiven, teils kontroversen Vertragsverhandlungen, einen umfangreichen, qualitativ guten Vertrag schließen konnten, in dem die gesetzlichen Neuerungen sowie innovative Versorgungs- und Verwaltungsabläufe verankert wurden.“
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