Was leis­tet Chir­ur­gie für die Lebens­qua­li­tät Amputierter?

I. Matthes, G. Matthes, M. Beirau, A. Ekkernkamp
Die medizinische Betreuung von Patienten, die aufgrund einer Verletzung eine Amputation erleiden, ist komplex und bedarf eines abgestimmten interdisziplinären Expertenteams. Dem Chirurgen kommt neben dem Orthopädie-Techniker hierbei eine wesentliche Rolle zu. Neben einer regelrecht durchgeführten Amputation obliegt ihm die Koordination sowohl der präoperativen Vorbereitung als auch der postoperativen Nachbehandlung bis zur Rehabilitation. Im optimalen Fall steht er auch im weiteren Verlauf – zum Beispiel im Rahmen einer Sprechstunde – als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Wesentliche Aspekte der Behandlung amputationspflichtiger Patienten werden im Folgenden dargestellt.

Ein­lei­tung

Dank wesent­li­cher Fort­schrit­te der moder­nen ope­ra­ti­ven Medi­zin kön­nen heu­te in der Mehr­zahl der Fäl­le Makro­am­pu­ta­tio­nen ver­mie­den wer­den. Durch inno­va­ti­ve Osteo­syn­the­se­ver­fah­ren, Mög­lich­kei­ten zur mikro­chir­ur­gi­schen Weich­teil­de­ckung bei­spiels­wei­se von frei­lie­gen­den Kno­chen mit Lap­pen­plas­ti­ken und hoch­wirk­sa­me Anti­bio­ti­ka kön­nen selbst kom­pli­zier­te Ver­let­zun­gen der Extre­mi­tä­ten unter deren Erhalt behan­delt wer­den. Eben­so erlaubt die moder­ne Gefäß­chir­ur­gie in vie­len Fäl­len die Wie­der­her­stel­lung einer aus­rei­chen­den Durch­blu­tungs­si­tua­ti­on selbst bei kom­ple­xen Gefäßverletzungen.

Anzei­ge

Den­noch gibt es heu­te auch wei­ter­hin schwe­re Ver­let­zun­gen oder Krank­heits­ver­läu­fe, die eine Ampu­ta­ti­on unab­ding­bar machen. Die Zahl der Ampu­ta­tio­nen und Nacham­pu­ta­tio­nen wird pro Jahr in Deutsch­land auf etwa 25.000 bis 45.000 geschätzt. Im Jahr 2001 wur­den nach wis­sen­schaft­li­chen Erhe­bun­gen der AOK 44.252 Ampu­ta­tio­nen an den unte­ren Extre­mi­tä­ten durch­ge­führt 1.

85 bis 90 % die­ser Ampu­ta­tio­nen wer­den auf­grund chro­ni­scher Erkran­kun­gen wie Dia­be­tes mel­li­tus oder Durch­blu­tungs­stö­run­gen (pAVK) durch­ge­führt, etwa 5 % bei Fehl­bil­dun­gen, Tumo­ren und ande­ren Erkran­kun­gen. Wei­te­re 5 % der Ampu­ta­tio­nen haben trau­ma­ti­sche Ursa­chen, 3 % wer­den bei Infek­tio­nen durch­ge­führt. Bei jun­gen Pati­en­ten (0 bis 20 Jah­re) erfol­gen 90 % der Ampu­ta­tio­nen auf­grund trau­ma­ti­scher Ereig­nis­se, bei Pati­en­ten zwi­schen 20 und 60 Jah­ren sind immer­hin 60 % auf ein Trau­ma zurück­zu­füh­ren. In der Alters­grup­pe über 60 Jah­re wer­den 80 bis 90 % der Ampu­ta­tio­nen auf­grund einer chro­ni­schen Erkran­kung wie Dia­be­tes mel­li­tus oder pAVK durch­ge­führt 2.

Dem Chir­ur­gen kommt die wich­ti­ge Auf­ga­be zu, im rich­ti­gen Moment die Ent­schei­dung zuguns­ten einer Ampu­ta­ti­on in adäqua­ter Höhe zu fäl­len, eine ent­spre­chend tech­nisch per­fek­te Ampu­ta­ti­on vor­zu­neh­men und danach den Pati­en­ten bis hin zur Pro­the­sen­ver­sor­gung und Reinte­gra­ti­on ins pri­va­te und beruf­li­che Leben zu beglei­ten. Dies wird ins­be­son­de­re auch durch die heu­te ver­füg­ba­ren hoch­mo­der­nen Exo­pro­the­sen erleichtert.

Grund­vor­aus­set­zung für ein gutes Ergeb­nis ist die Behand­lung in einer tech­nisch und medi­zi­nisch gut aus­ge­stat­te­ten und erfah­re­nen Kli­nik. Neben einer ent­spre­chend aus­ge­wie­se­nen chir­ur­gi­schen Abtei­lung sind hier­bei eine eng ange­bun­de­ne Ortho­pä­die-Tech­nik, eine schmerz­the­ra­peu­tisch erfah­re­ne Anäs­the­sio­lo­gie sowie die Mög­lich­keit zu einer phy­sio­the­ra­peu­ti­schen Betreu­ung des Pati­en­ten zu for­dern. Nicht zuletzt ist eine im Umgang mit Ampu­tier­ten erfah­re­ne psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Ein­rich­tung notwendig.

Im Fol­gen­den wer­den wesent­li­che Abschnit­te der Behand­lung betrof­fe­ner Pati­en­ten dargestellt.

Chir­ur­gi­sches Manage­ment des Patienten

Vor der Amputation

Bei schwe­ren Ver­let­zun­gen der Extre­mi­tä­ten mit beglei­ten­dem Weich­teil­scha­den und/oder Gefäß­ver­let­zung muss initi­al prin­zi­pi­ell immer der Extre­mi­tä­ten­er­halt ange­strebt wer­den. Bei lebens­ge­fähr­lich mehr­fach­ver­letz­ten Pati­en­ten muss aller­dings der Prä­mis­se „life befo­re limb” („Leben vor Extre­mi­tät”) fol­gend zuguns­ten einer pri­mä­ren Ampu­ta­ti­on ent­schie­den wer­den. Die­se Maß­nah­me setzt zwin­gend einen ent­spre­chend erfah­re­nen und kom­pe­ten­ten Chir­ur­gen voraus.

In einer Viel­zahl der Fäl­le gelingt ein pri­mä­rer Extre­mi­tä­ten­er­halt. Es hat sich bewährt, dass die im wei­te­ren Ver­lauf durch­zu­füh­ren­den Revi­si­ons­ope­ra­tio­nen jeweils durch das iden­ti­sche chir­ur­gi­sche Team vor­ge­nom­men wer­den soll­ten. Gera­de durch die Kennt­nis des indi­vi­du­el­len Ver­laufs und der kli­ni­schen Ent­wick­lung der betrof­fe­nen Extre­mi­tät kann und muss der ver­ant­wort­li­che Chir­urg gege­be­nen­falls die Ent­schei­dung über eine sekun­dä­re Ampu­ta­ti­on fäl­len (Abb. 1a u. b).

Im opti­ma­len Fall gelingt es, einem Ortho­pä­die-Tech­ni­ker bereits den Befund vor der geplan­ten Ampu­ta­ti­on vor­zu­stel­len, um gemein­sam mit ihm die geeig­ne­te Ampu­ta­ti­ons­hö­he zu bespre­chen; gleich­zei­tig kön­nen sich Pati­ent und Ortho­pä­die-Tech­ni­ker bereits vor dem Ein­griff ken­nen­ler­nen. Der Pati­ent kann so früh­zei­tig Ver­trau­en zu „sei­nem” Ortho­pä­die-Tech­ni­ker fas­sen, und Letz­te­rer ist von Anfang an mit den Stumpf­ver­hält­nis­sen vertraut.

Ziel der Ampu­ta­ti­on ist ein belas­tungs­sta­bi­ler und schmerz­frei­er Stumpf; es gilt der Grund­satz „Län­ge läuft”. Hier­bei müs­sen die trau­ma­ti­schen Wund­ver­hält­nis­se berück­sich­tigt wer­den. Zu prü­fen ist, ob gege­be­nen­falls eine Weich­teil­de­ckung mit Spalt­haut erfol­gen kann. So kann bei­spiels­wei­se die Gesamt­län­ge eines Stump­fes erhal­ten wer­den, auch wenn sich grö­ße­re Weich­teil­de­fek­te pro­xi­mal der Ampu­ta­ti­ons­li­nie befin­den (Abb. 2).

Ein mög­lichst lan­ger Ampu­ta­ti­ons­stumpf sorgt für einen bes­se­ren Halt und eine bes­se­re Füh­rung der Exo­pro­the­se. Eine grö­ße­re Auf­la­ge­flä­che des Pro­the­sen­schaf­tes bedingt eine gerin­ge­re Druck­ent­wick­lung auf die umge­ben­den Weich­tei­le und damit die Ver­mei­dung ent­spre­chen­der Haut­pro­ble­me im wei­te­ren Ver­lauf. Ins­ge­samt füh­ren die­se Ein­fluss­grö­ßen zu einem bes­se­ren Out­co­me und einem ins­ge­samt sta­bi­le­ren Gangbild.

Phan­tom­schmerz

Bereits der fran­zö­si­sche Chir­urg Ambroi­se Paré (1510–1590) beschrieb ein Post­am­pu­ta­ti­ons­syn­drom mit Phan­tom­emp­fin­dung und ‑schmer­zen.

Bis zu 90 % der ampu­tier­ten Pati­en­ten geben nach der Ampu­ta­ti­on eine Emp­fin­dung in dem nicht mehr vor­han­de­nen Kör­per­teil an. Die­se kann sich schmerz­haft im Sin­ne von Phan­tom­schmerz äußern. Etwa 60 bis 70 % der Pati­en­ten erlei­den nach einer Ampu­ta­ti­on Phan­tom­schmer­zen unter­schied­li­chen Cha­rak­ters und ver­schie­de­ner Dau­er. Phan­tom­schmer­zen sind von Stumpf­schmer­zen, also Schmer­zen am dista­len Stump­fen­de, zu unter­schei­den 3.

Ursa­chen, die einen Phan­tom­schmerz begüns­ti­gen kön­nen, soll­ten von Anfang an ver­mie­den wer­den. Dazu zäh­len star­ke Schmer­zen vor der Ampu­ta­ti­on, eine trau­ma­ti­sche Ampu­ta­ti­on, eine schlecht sit­zen­de Pro­the­se oder kom­pri­mie­ren­de Ver­bän­de. Eine gene­ti­sche Dis­po­si­ti­on kann die Ent­ste­hung von Phan­tom­schmer­zen eben­falls begünstigen.

Phan­tom­schmer­zen spie­len bei Ampu­tier­ten eine bedeu­ten­de Rol­le. Um die Aus­bil­dung des soge­nann­ten „Schmerz­ge­dächt­nis­ses” wir­kungs­voll zu bekämp­fen, soll­te so früh wie mög­lich mit der The­ra­pie begon­nen werden.

Bereits prä­ope­ra­tiv beginnt das Phan­tom­schmerz-Manage­ment. Bewährt hat sich die Gabe mor­phin­hal­ti­ger Analge­ti­ka und – wenn mög­lich – eine regio­nal- oder rücken­marks­na­he Anäs­the­sie unter Anwen­dung eines peri­du­ra­len Kathe­ters. Die­ser soll­te auch intra­ope­ra­tiv wei­ter bestückt und mit einer All­ge­mein­an­äs­the­sie kom­bi­niert werden.

Post­ope­ra­tiv emp­fiehlt es sich, die Regio­nal­an­äs­the­sie fort­zu­set­zen. Aktu­ell wird in unse­rem Hau­se im Rah­men einer Stu­die zusätz­lich eine Kom­bi­na­ti­on aus Kal­zit­onin und Ket­amin über 7 Tage ver­ab­reicht 4 5. Abschlie­ßen­de Ergeb­nis­se hier­zu ste­hen indes aus. Zusätz­lich kom­men bei Bedarf mor­phin­hal­ti­ge Analge­ti­ka zum Einsatz.

Ganz wesent­lich ist es, den Pati­en­ten bereits früh­zei­tig in die Ent­schei­dungs­fin­dung und Pla­nung einer bevor­ste­hen­den Ampu­ta­ti­on ein­zu­be­zie­hen. Hier­bei kann eine beglei­ten­de psy­cho­trau­ma­to­lo­gi­sche Betreu­ung sinn­voll sein. Es hat sich eben­falls als ziel­füh­rend erwie­sen, neben dem behan­deln­den Chir­ur­gen auch einen Ortho­pä­die-Tech­ni­ker zur Vor­be­spre­chung hin­zu­zu­zie­hen. Hier müs­sen im Rah­men der Ent­schei­dungs­fin­dung die Erwar­tun­gen des Pati­en­ten und gege­be­ne tech­ni­sche Mög­lich­kei­ten zur nach­fol­gen­den pro­the­ti­schen Ver­sor­gung bespro­chen und ent­spre­chend abge­wo­gen wer­den. Auch Kom­pli­ka­tio­nen wie post­ope­ra­ti­ve Infek­ti­on und Phan­tom­schmerz müs­sen dem Pati­en­ten und sei­nen Ange­hö­ri­gen gegen­über ein­deu­tig benannt werden.

Peer Coun­seling

Seit 2010 hat sich im Kran­ken­haus, in dem die Autoren tätig sind, das soge­nann­te Peer-Coun­seling-Gespräch eta­bliert. Dabei bera­ten bereits ampu­tier­te Men­schen die Pati­en­ten. Die Peers (engl. „Gleich­ge­stell­te, Eben­bür­ti­ge”) sind ent­spre­chend geschult, ste­hen selbst nach einer Ampu­ta­ti­on wie­der mit­ten im Leben und kön­nen dem frisch ampu­tier­ten Pati­en­ten auf Augen­hö­he ver­mit­teln, wie die Reinte­gra­ti­on ins pri­va­te und beruf­li­che Leben gelingt. Es hat sich in unse­rer Kli­nik bewährt, die Pati­en­ten mög­lichst früh mit den Peers zusam­men­zu­brin­gen; so kann ein prä­ope­ra­ti­ves Gespräch für den Pati­en­ten und sei­ne Ange­hö­ri­gen sehr ent­las­tend sein. Häu­fig kön­nen wäh­rend die­ser Gesprä­che The­men geklärt wer­den, die der Pati­ent gegen­über Ärz­ten, The­ra­peu­ten und Ortho­pä­die-Tech­ni­kern nicht zur Spra­che brin­gen möch­te. Die Peers kön­nen anschau­lich berich­ten, wie ein Leben trotz Ampu­ta­ti­on wei­ter­ge­hen und wie man an ver­schie­de­nen Stel­len Hil­fe erhal­ten kann.

Die­se Peer-to-Peer-Bera­tun­gen wur­den in unse­rem Hau­se zunächst von der Stif­tung myHan­di­cap über­nom­men. Seit Anfang des Jah­res 2013 wer­den die Bera­tungs­ge­sprä­che im Rah­men einer Pilot­stu­die der Deut­schen Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (DGUV) fort­ge­setzt. Ergeb­nis­se lie­gen zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt noch nicht vor.

Tech­nik der Amputation

Es wer­den zahl­rei­che Tech­ni­ken zur Extre­mi­tä­ten­am­pu­ta­ti­on beschrie­ben. Die­se vari­ie­ren abhän­gig von Kör­per­re­gi­on, Lokal­be­fund und grund­le­gen­der Indi­ka­ti­on. Im Fol­gen­den sol­len nur eini­ge grund­le­gen­de Aspek­te zur Ope­ra­ti­ons­tak­tik erör­tert werden:

  • Wenn immer mög­lich, soll­te eine kla­re Fest­le­gung der Ampu­ta­ti­ons­hö­he vor der Ampu­ta­ti­on erfolgen.
  • Ist nach einer schwe­ren Extre­mi­tä­ten­ver­let­zung eine pri­mä­re Ampu­ta­ti­on not­wen­dig, so ist ins­be­son­de­re ein gutes chir­ur­gi­sches Manage­ment der Weich­tei­le wesent­lich. In vie­len Fäl­len ist die Ver­let­zung der umge­ben­den Mus­kel- und Haut­an­tei­le vor der Ope­ra­ti­on nur schwer ein­zu­schät­zen. Soll­ten schwer geschä­dig­te Weich­tei­le nicht aus­rei­chend chir­ur­gisch debri­diert wer­den, kön­nen die­se im Ver­lauf nekro­ti­sie­ren oder sich infi­zie­ren. In der Fol­ge kann dann die Weich­teil­de­ckung des Ampu­ta­ti­ons­stump­fes nicht mehr gege­ben sein. Nach­ope­ra­tio­nen mit Kür­zung des Kno­chen­stump­fes sind die Fol­ge. Sol­che Ver­läu­fe las­sen sich ver­mei­den, wenn bereits pri­mär ein aus­rei­chend radi­ka­les Debri­de­ment der Weich­tei­le erfolgt ist.
  • Ein früh­zei­tig erzwun­ge­ner Stumpf­ver­schluss mit ent­spre­chen­der Weich­teil­span­nung ist unbe­dingt zu ver­mei­den. Gege­be­nen­falls muss groß­zü­gig zuguns­ten einer tem­po­rä­ren Stumpf­de­ckung mit­tels Haut­er­satz (z. B. Coldex®-Schwamm) ent­schie­den wer­den. Erst nach Erho­lung und Kon­so­li­die­rung der Weich­teil­si­tua­ti­on ist dann ein defi­ni­ti­ver Wund­ver­schluss sinnvoll.
  • In man­chen Fäl­len gelingt zwar eine Kno­chen­de­ckung mit Mus­kel­ge­we­be, jedoch unter Ver­bleib von Haut­de­fek­ten. Die­se müs­sen im Ver­lauf mit Spalt­haut chir­ur­gisch gedeckt wer­den. Die­se Spalt­haut ist jedoch gene­rell insta­bi­ler als die natür­li­che Haut. Die beim Tra­gen einer Exo­pro­the­se auf­tre­ten­den Scher­kräf­te füh­ren daher häu­fig zu Haut­de­fek­ten im Stumpf­be­reich. Hier hat sich in der jün­ge­ren Ver­gan­gen­heit der Ein­satz von Kol­la­gen-Elas­tin-Matri­zes (z. B. Matri­derm oder INTEGRA®Dermal) bewährt. Die­ses Mate­ri­al wird in die Defekt­zo­ne gelegt, dar­auf wird dann im Rah­men der­sel­ben Ope­ra­ti­on die Spalt­haut auf­ge­bracht. Dies führt zu einer kräf­ti­ge­ren und belast­ba­re­ren Defekt­de­ckung mit ins­be­son­de­re auch einer deut­lich ver­bes­ser­ten Ver­schieb­lich­keit der trans­plan­tier­ten Haut. Der resul­tie­ren­de Stumpf ist damit bes­ser belast­bar (Abb. 3 u. 4).
  • Gera­de um inne­re Weich­tei­lul­cera zu ver­mei­den, soll­te im Rah­men der pri­mä­ren Ope­ra­ti­on auf ein aus­rei­chen­des Abrun­den des Kno­chen­stump­fes geach­tet werden.
  • Eine unzu­rei­chen­de Ver­sor­gung der Ner­ven im Ampu­ta­ti­ons­ge­biet kann zu mas­si­ven Beschwer­den im Bereich des Stump­fes füh­ren. Regel­mä­ßig kommt es zur Aus­bil­dung soge­nann­ter Neu­ro­me. Die­se kol­bi­gen Auf­trei­bun­gen der Ner­ven­enden machen häu­fig ope­ra­ti­ve Revi­sio­nen not­wen­dig, Rezi­di­ve kom­men den­noch vor. Zusätz­lich kann ein schmerz­haf­tes Neu­rom als aus­lö­sen­der Fak­tor von Phan­tom­schmerz ange­se­hen wer­den. Im Rah­men der ope­ra­ti­ven Ampu­ta­ti­on ist es dann not­wen­dig, Ner­ven ent­spre­chend sorg­fäl­tig dar­zu­stel­len, aus­rei­chend zu kür­zen, zu ligie­ren und zusätz­lich lokal mit einem Anäs­the­ti­kum zu infil­trie­ren. Der Ner­ven­stumpf soll­te frei von Kom­pres­si­on in den Weich­tei­len zu lie­gen kommen.

Post­ope­ra­ti­ve Behandlung

Wesent­li­ches Augen­merk muss im Rah­men der The­ra­pie nach erfolg­ter Ampu­ta­ti­on auf die Ver­mei­dung oder Min­de­rung einer Phan­tom­schmerz­pro­ble­ma­tik gerich­tet werden.

Die bereits prä­ope­ra­tiv begon­ne­ne medi­ka­men­tö­se Phan­tom­schmerz­pro­phy­la­xe ist fort­zu­füh­ren. Im Rah­men regel­mä­ßi­ger kli­ni­scher Unter­su­chun­gen müs­sen Ver­än­de­run­gen der Schmerz­qua­li­tät bemerkt und umge­hend the­ra­peu­tisch ange­gan­gen wer­den. Hier­bei wird die bestehen­de Schmerz­me­di­ka­ti­on ange­passt; gege­be­nen­falls kom­men auch Anti­de­pres­si­va zur Anwen­dung 6.

Die Ver­mei­dung von Phan­tom­schmer­zen hängt ins­be­son­de­re auch von einer mög­lichst früh­zei­ti­gen exo­pro­the­ti­schen Ver­sor­gung ab. Dies konn­te bereits wis­sen­schaft­lich für die Ver­sor­gung der obe­ren Extre­mi­tät durch myo­elek­tri­sche Pro­the­sen gezeigt wer­den 7, trifft nach Erfah­rung der Autoren aber auch auf die exo­pro­the­ti­sche Ver­sor­gung der unte­ren Extre­mi­tät zu. Gemein­sam mit dem Ortho­pä­die-Tech­ni­ker kon­trol­liert der Chir­urg eng­ma­schig die Wund­hei­lung, um so früh wie mög­lich mit stumpf­for­men­den Maß­nah­men wie einer Kom­pres­si­ons­the­ra­pie und anschlie­ßen­der Liner-Ver­sor­gung begin­nen zu können.

Auch ande­re nicht-medi­ka­men­tö­se Maß­nah­men haben sich in der The­ra­pie ampu­tier­ter Pati­en­ten eta­blie­ren kön­nen. Zu nen­nen sind hier die TENS-Behand­lung (trans­cu­ta­ne elek­tri­sche Ner­ven­sti­mu­la­ti­on), Aku­punk­tur, Mas­sa­gen, Bio­feed­back, Ent­span­nungs­the­ra­pie und Psy­cho­the­ra­pie. Zusätz­lich kommt in unse­rer Kli­nik die von Vil­a­ya­nur S. Rama­ch­andran ent­wi­ckel­te Spie­gel­the­ra­pie zum Ein­satz. Dabei wird die vor­han­de­ne gesun­de Extre­mi­tät so vor einem Spie­gel bewegt, dass beim Blick in den Spie­gel der Ein­druck ent­steht, die ampu­tier­te Extre­mi­tät sei noch vor­han­den. Das ent­stan­de­ne Phan­tom­glied kann mit dem Ziel der Schmerz­re­duk­ti­on ent­spre­chend bewegt und beein­flusst wer­den 8. Grund­sätz­lich gilt: Je eher und effek­ti­ver eine Phan­tom­schmerz­the­ra­pie erfolgt, des­to bes­ser ist das Ergebnis.

Ins­be­son­de­re in der frü­hen post­ope­ra­ti­ven Pha­se wird sich der Pati­ent des Glied­ver­lus­tes voll­stän­dig bewusst. Es obliegt dem ver­ant­wor­tungs­vol­len Chir­ur­gen, der den Pati­en­ten von der initia­len Dia­gno­se­stel­lung bis zur Ampu­ta­ti­on beglei­tet hat, hier bera­tend zur Sei­te zu ste­hen und ent­spre­chen­de psy­cho­lo­gi­sche, phy­sio­the­ra­peu­ti­sche und sozia­le Maß­nah­men zu veranlassen.

Nach­be­hand­lung

Ziel der sta­tio­nä­ren chir­ur­gi­schen Behand­lung ist es in unse­rer Kli­nik, den Pati­en­ten mit einem reiz­lo­sen Stumpf und einer adäqua­ten pro­the­ti­schen Inte­rims­ver­sor­gung mobi­li­siert aus dem Kran­ken­haus zu ent­las­sen. Auch bei Aus­wahl des nach­be­han­deln­den nie­der­ge­las­se­nen Arz­tes soll­te auf eine ent­spre­chen­de Kom­pe­tenz in der Behand­lung ampu­tier­ter Pati­en­ten geach­tet werden.

In vie­len Fäl­len, gera­de wenn meh­re­re Ver­let­zun­gen bestehen, schließt sich der pri­mä­ren sta­tio­nä­ren Behand­lung eine Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­me an. Es hat sich gezeigt, dass vie­le Reha­bi­li­ta­ti­ons­pro­gram­me sich nicht aus­rei­chend spe­zi­fisch an den Bedürf­nis­sen trau­ma­tisch ampu­tier­ter Pati­en­ten orientieren.

Aus die­sem Grund wur­de im Kran­ken­haus, in dem die Autoren tätig sind, eine spe­zia­li­sier­te semi­sta­tio­nä­re Pro­the­sen-Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­me ent­wi­ckelt. Seit 2011 wird im Rah­men die­ser drei­wö­chi­gen Reha­bi­li­ta­ti­on spe­zi­fisch auf die Bedürf­nis­se ampu­tier­ter Pati­en­ten ein­ge­gan­gen. Neben einer geziel­ten medi­zi­ni­schen und phy­sio­the­ra­peu­ti­schen Betreu­ung wer­den hier­bei auch ande­re wich­ti­ge Aspek­te des Lebens mit einer Ampu­ta­ti­on the­ma­ti­siert 9.

Auch nach Abschluss der pri­mä­ren medi­zi­ni­schen Behand­lung und einer adäqua­ten Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­me benö­tigt der Pati­ent einen fes­ten Ansprech­part­ner, der bei Auf­tre­ten etwa­iger Pro­ble­me ent­spre­chen­de Maß­nah­men ein­lei­ten kann. Zu die­sem Zweck exis­tiert in unse­rer Ein­rich­tung eine spe­zia­li­sier­te Pro­the­sen­sprech­stun­de. Die­se wird unter Lei­tung eines erfah­re­nen Chir­ur­gen gemein­sam mit einem Ortho­pä­die-Tech­ni­ker durch­ge­führt. Sowohl medi­zi­ni­sche als auch tech­ni­sche Pro­ble­me mit der exo­pro­the­ti­schen Ver­sor­gung kön­nen so früh­zei­tig erkannt und umge­hend ent­spre­chend behan­delt wer­den. Auch die­ses Kon­zept hat sich in den letz­ten Jah­ren bewährt.

Zusam­men­fas­sung

Die Behand­lung von Pati­en­ten, die auf­grund einer Erkran­kung oder einer Ver­let­zung ampu­tiert wer­den müs­sen, ist kom­plex und stellt eine inter­dis­zi­pli­nä­re Her­aus­for­de­rung dar. Ganz wesent­lich für den Erfolg der The­ra­pie ist hier­bei die kom­pe­ten­te chir­ur­gi­sche Steue­rung des Behand­lungs­ver­lau­fes. Auch über die pri­mä­re Behand­lung hin­aus ver­dient der ampu­tier­te Pati­ent eine gute Betreu­ung. Hier hat sich die Len­kung des Ver­fah­rens durch einen ampu­ta­ti­ons­chir­ur­gisch erfah­re­nen Arzt bewährt.

Inter­es­sens­kon­flikt

Die Autoren geben an, dass kein Inter­es­sens­kon­flikt besteht.

Für die Autoren:
Dr. med. Insa Matthes
Fach­ärz­tin für Chirurgie
Kli­nik für Unfall­chir­ur­gie und Orthopädie
Ware­n­er Stra­ße 7
12683 Ber­lin
Insa.Matthes@ukb.de

Begut­ach­te­ter Beitrag/Reviewed paper

Zita­ti­on
Matthes I, Matthes G, Beirau M, Ekkern­kamp A. Was leis­tet Chir­ur­gie für die Lebens­qua­li­tät Ampu­tier­ter? Ortho­pä­die Tech­nik, 2014; 65 (3): 32–37
  1. Hel­ler G, Güns­ter C, Swart E. Über die Häu­fig­keit von Ampu­ta­tio­nen unte­rer Extre­mi­tä­ten in Deutsch­land. DMW – Deut­sche Medi­zi­ni­sche Wochen­schrift, 2005; 130 (28–29): 1689–90
  2. Baum­gart­ner R, Bot­ta P. Ampu­ta­ti­on und Pro­the­sen­ver­sor­gung der unte­ren Extre­mi­tä­ten. 2. Auf­la­ge. Stutt­gart: Enke, 1995
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  4. McCor­mick Z, Chang-Chien G, Mar­shall B, Huang M, Har­den RN. Phan­tom Limb Pain: A Sys­te­ma­tic Neu­ro­ana­to­mic­al-Based Review of Phar­ma­co­lo­gic Tre­at­ment. Pain Med, 2013; Nov 13. doi: 10.1111/pme.12283. [Epub ahead of print] 
  5. Mul­ti­cen­ter-Stu­die, Reg.-Nr. 4318–12. Kurz­zeit­ef­fekt post­ope­ra­ti­ver Spie­gel­the­ra­pie zur Behand­lung von Phan­tom­schmer­zen. C. Mai­er, BG-Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken Berg­manns­heil, 44789 Bochum
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