Die Duderstädter dokumentieren ihre Kritikpunkte an der Hilfsmittelversorgung in vier gesundheitspolitischen Positionen und skizziert Lösungsansätze für die Zulassung und Kostenübernahme, „um Teilhabe sicherzustellen und damit innovative Technologien in Deutschland ihren vollen sozioökonomischen Nutzen entfalten können“, erklärt CEO Philipp Schulte-Noelle.
Optimierungsbedarf sieht Ottobock im Bewertungsverfahren für das Hilfsmittelverzeichnis (HMV). Die Aufnahme neuer innovativer Produkte und ganzheitlicher Versorgungsansätze sei ein „enorm aufwändiges, schwieriges und langwieriges Unterfangen“, worunter die Patientenversorgung leide – und der sozioökonomische Nutzen der aktuell am Markt verfügbaren Technologien nicht voll ausgeschöpft werden könne, schreibt Ottobock in seinem von Mark C. Schneider, Vice President Investor Relations & Corporate Communications, unterzeichneten Positionspapier. Ein unabhängiges Gremium zur Erarbeitung und Freigabe von Behandlungs- und Versorgungsverfahren unter Berücksichtigung moderner Versorgungstechnik könnte Abhilfe schaffen, so Ottobock.
Dem Mangel an klaren Regelungen zu Testversorgungen in Zusammenarbeit mit allen Fachabteilungen möchte das Duderstädter Unternehmen mit einer nachhaltigen Kontrolle der Therapieziele entgegenwirken und dabei digitale Möglichkeiten ausschöpfen. Als Beispiele führt Ottobock einen digitalen Prothesenpass mit allen Versorgungsdetails, die digitale Dokumentation und Evaluation von Versorgungsverläufen oder Testversorgungen als Grundlage für effizientere Kostengenehmigungen ins Feld.
Um innovative Technologien und zukünftige Berufsbilder zu stärken, appelliert Ottobock an die Politik, ein Augenmerk auf die Weiterentwicklung der Gesundheitsberufe zu legen. „Wir fordern, unter Einbindung neuer Technologien mutig neue Berufsfelder zu erschließen und diese für die Hilfsmittelversorgung anzuerkennen“, schreibt Schneider.
Abschließend wünscht sich Ottobock das Ende des Flickenteppichs in der Vertragslandschaft für individuelle Hilfsmittelversorgung in Deutschland. Die gleiche Arbeit werde durch die Vielzahl verschiedener Verträge völlig unterschiedlich vergütet. Vor diesem Hintergrund seien wirtschaftliche Investitionen in die Entwicklung neuer noch besserer Hilfsmittel nicht möglich. „Für die Bereiche der individuellen Hilfsmittelversorgung sollte auf Ebene der Bundesvertretungen von Leistungserbringern und Krankenkassen unter Aufsicht und Führung des Bundesgesundheitsministeriums oder benannter Stellen ein bundeseinheitlicher Versorgungs- und Vergütungsvertrag erarbeitet werden. Dieser sollte nicht nur Innovationen berücksichtigen, sondern auch in erheblichem Maß zu Bürokratieabbau und einer einfacheren Implementierung im Bereich der Digitalisierung beitragen.“
- Die neue Leitlinie zum Lipödem-Syndrom: mehr Licht als Schatten. Konsequenzen für die Praxis — 5. Dezember 2024
- Orthesenversorgung bei Läsion des Plexus brachialis — 4. Dezember 2024
- Anforderungen an additiv gefertigte medizinische Kopfschutzhelme — 4. Dezember 2024