Countdown für Verfassungsbeschwerde
In den kommenden Tagen wird mit Spannung das Verhandlungsergebnis zu den „apothekenüblichen Hilfsmitteln“ zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) erwartet. Künftig sollen nach dem Willen der Politik Apotheken für die auf dieser Liste stehenden Hilfsmittel keine Präqualifizierung mehr benötigen. Aus diesem Grund hatte das Sanitätshaus Stolle angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, einzureichen.
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