Peer Coun­seling: Weg­be­rei­ter für eine opti­mier­te Nach­be­hand­lung nach Amputation

M. Beirau1, C. Prahm2, C. Güt­hoff2, G. Oster­hoff1, 3, A. Ekkern­kamp1
Unab­hän­gig von der Ursa­che einer Ampu­ta­ti­on bedeu­ten die Akzep­tanz und der Umgang mit dem aku­ten Ereig­nis für die Betrof­fe­nen eine gro­ße Her­aus­for­de­rung. Die Bewäl­ti­gung, die Reinte­gra­ti­on in das sozia­le sowie beruf­li­che Leben und das Wie­der­erlan­gen der eige­nen Akti­vi­tät berei­ten ampu­tier­ten Per­so­nen oft Schwie­rig­kei­ten und wer­den sehr unter­schied­lich umge­setzt. Als Weg­be­rei­ter könn­te ein Instru­ment mit leben­di­gem Vor­bild­cha­rak­ter die­nen. Hier­für bie­ten sich selbst von Ampu­ta­ti­on betrof­fe­ne Peers an denn die­se oder selbst­er­fah­re­ne Bera­ter kön­nen durch die bereits erfolg­reich bewäl­tig­te Pro­blem­si­tua­ti­on geeig­ne­te und authen­ti­sche Unter­stüt­zung sowie Bera­tung leis­ten. Die­se beson­de­re Bera­tungs­art, das „Peer Coun­seling“, erhält sowohl in der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on (UN-BRK, 2009) als auch im Bun­des­teil­ha­be­ge­setz und im SGB IX einen Rechts­rah­men. Für die unte­re und obe­re Extre­mi­tät gilt es als leit­li­ni­en­ge­rech­tes Ange­bot in der Rehabilitation.

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