Liner in der Unterschenkel-Prothetik

J. Becker
Bei Pro­the­sen­ver­sor­gun­gen an der unte­ren Extre­mi­tät hat sich die Ver­wen­dung eines Liners durch­ge­setzt. Ins­be­son­de­re bei Ver­sor­gun­gen trans­ti­bia­ler Stümp­fe ist die Viel­falt der mög­li­chen Liner­sys­te­me beacht­lich. Die­se Viel­falt bie­tet die Mög­lich­keit, den Anwen­der bedarfs­ge­recht zu ver­sor­gen, auch wenn es sich um beson­de­re Stümp­fe han­delt. Jedoch ist hier­für Vor­aus­set­zung, die Eigen­schaf­ten der Liner­sys­te­me genau zu ken­nen, um eine pas­sen­de Aus­wahl tref­fen zu kön­nen. Die­ser Arti­kel zeigt eine Über­sicht der Viel­falt von Linersystemen.

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Haf­tungs­fal­len in der Lym­pho­lo­gie bei Auf­klä­rung und Behandlung

In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hat die aktu­el­le Bun­des­re­gie­rung eine Stär­kung der Pati­en­ten­rech­te geplant [Koali­ti­ons­ver­trag 2021 „Mehr Fort­schritt wagen“, S. 87]. Dies dürf­te ein­her­ge­hen mit einer ver­schärf­ten Haf­tung der Behan­deln­den. Ob, wann und wie die Plä­ne umge­setzt wer­den, ist noch völ­lig offen. Aber auch jetzt schon gibt es Rege­lun­gen zum Behand­lungs­ver­trag im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB) [§§ 630a ff. BGB, in Kraft getre­ten am 26.02.2013], in denen Vor­ga­ben zu medi­zi­ni­schen Stan­dards, Auf­klä­rung, Doku­men­ta­ti­on und Beweis­last nor­miert sind.

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