Bremsreaktionszeit

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Fahr­tüch­tig­keit mit Hilfs­mit­tel nach Ope­ra­ti­on und Trau­ma: Wann darf ich wie­der Auto fahren?

Dr. Ste­fan Sim­mel
Die Fahr­tüch­tig­keit mit Hilfs­mit­teln kann vor­über­ge­hend ein­ge­schränkt sein. Vor der Ent­schei­dung, wann ein Pati­ent wie­der sicher Auto fah­ren kann, müs­sen recht­li­che, medi­zi­ni­sche und sicher­heits­re­le­van­te Fra­gen geklärt werden.
Die aktu­el­le Lite­ra­tur wur­de gesich­tet und zusam­men­ge­fasst. Die Stu­di­en­la­ge ist hete­ro­gen, oft wer­den nur ein­zel­ne Aspek­te der kom­ple­xen Fähig­keit, ein Auto zu füh­ren, unter­sucht. Vie­le Fak­to­ren haben hier­auf einen Ein­fluss, dar­un­ter die Art der Ver­let­zung oder Ope­ra­ti­on, die betrof­fe­ne Extre­mi­tät, wel­ches Hilfs­mit­tel getra­gen wird, ob eine Ruhig­stel­lung oder die Ein­nah­me von Schmerz- und zen­tral­wirk­sa­men Medi­ka­men­ten not­wen­dig ist. Es ist des­halb wich­tig, dass sowohl Ortho­pä­die­tech­nik-Betrie­be und Sani­täts­häu­ser, aber vor allem auch behan­deln­de Ärz­te betrof­fe­ne Pati­en­ten auf­klä­ren und indi­vi­du­ell bera­ten. Die ärzt­li­che Auf­klä­rung sowie gege­be­ne Emp­feh­lun­gen zur siche­ren Rück­kehr zum Auto­fah­ren müs­sen in der Kran­ken­ak­te doku­men­tiert wer­den. Eine ver­säum­te oder nicht doku­men­tier­te Auf­klä­rung kann recht­li­che Kon­se­quen­zen für die Ärz­te haben, etwa im Fal­le eines Unfalls. In Zwei­fels­fäl­len oder bei Berufs­kraft­fah­rern kann ein for­mel­ler Fahr­test erfor­der­lich wer­den. Bei dau­er­haf­ten Ein­schrän­kun­gen ist eine ver­kehrs­me­di­zi­ni­sche Begut­ach­tung erfor­der­lich. Die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de ent­schei­det, ob und wann die­se not­wen­dig ist.
Der Pati­ent muss sicher­stel­len, dass er aus­rei­chend funk­tio­nell erholt ist, das Fahr­zeug kon­trol­lie­ren zu kön­nen, ohne durch Belas­tungs­gren­zen, Schmer­zen oder Medi­ka­men­te ein­ge­schränkt zu sein. Unse­re Emp­feh­lun­gen, basie­rend auf einer umfang­rei­chen Lite­ra­tur­re­cher­che, unter­stüt­zen Ortho­pä­die­tech­ni­ker und Ärz­te in der Bera­tung ihrer Pati­en­ten, die letzt­end­lich die Ent­schei­dung, wie­der Auto zu fah­ren, selb­stän­dig tref­fen müssen.

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