Bis zum 31. Januar 2021 gilt, dass Ärzte Folgeverordnungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel auch nach telefonischer Anamnese ausstellen dürfen. Die Verordnung muss dann anschließend postalisch zugesandt werden. Krankenhausärzte können zudem im Rahmen des Entlassmanagements Hilfsmittel nicht nur für eine Dauer von bis zu sieben, sondern bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll. Der Beschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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