Nun sollen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022 die Pauschale auf den Betrag von 2015 abgesenkt und die alten Vertragspreise wieder eingesetzt werden. Da weder die Preise auf das Niveau von 2015 gefallen sind noch sich die pandemische Lage entspannt hat, drängen die Verbände auf ein schnelles Handeln der neuen Bundesregierung. „Wir fordern den Beibehalt der höheren Pauschale und die fortgesetzte Aussetzung der Vertragspreise. Gerade in Zeiten, in denen sich das Land auf Omikron vorbereitet, ist ein Sparen an Hygieneprodukten, Desinfektionsmitteln und medizinischer Schutzausrüstung für Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld verantwortungslos. Die einhelligen Stellungnahmen der Sozialverbände, des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen liegen der Bundesregierung vor. Es fragt sich, warum sie nicht handelt“, so Alf Reuter als Vertreter des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“ und Präsident des BIV-OT.
Auch der VdK als größter Sozialverband in Deutschland mahnte bereits in seiner Stellungnahme vom 11. Dezember 2021 die Verlängerung an: „[…] dass in der häuslichen Pflege weiterhin ein erhöhter Bedarf an zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln besteht, damit der Schutz der pflegebedürftigen Personen der Hochrisikogruppe gewährleistet werden kann. Der abrechenbare Höchstbetrag in Höhe von 40 Euro und die Freisetzung der Vertragspreise seit Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2015 nicht erhöht wurde.“
Der GKV-Spitzenverband wies in einem Schreiben vom 21. Dezember, das der Redaktion vorliegt, darauf hin, dass der Gesetzgeber eine Fristverlängerung bisher noch nicht in die Wege geleitet hat und damit konträr zum Willen des Verbandes handelt. „Der GKV-Spitzenverband hatte sich für eine Verlängerung der Frist im Interesse der Versicherten ausgesprochen“, heißt an dieser Stelle.