Die persönliche Beratung, so heißt es in den Stellungnahmen, sorgte bisher dafür, dass die Versicherten über die jeweils geeigneten und notwendigen Hilfsmittel aufgeklärt wurden. Somit nimmt der Spitzenverband aus Sicht führender Fachverbände und medizinischer Fachgesellschaften der Ärzte, Lymphologen und Orthopädie-Technik nach neuer Regelung Patientenrisiken billigend in Kauf. Der GKV-Spitzenverband ignoriere fachliche Stellungnahmen und wende sich gegen eine qualitätsgesicherte und auf Expertenstandards basierende Versorgung, wie die Fachleute betonen. Eine persönliche Beratung sei aus medizinischen Gesichtspunkten zwingend erforderlich, so die medizinischen Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), die Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische/unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie (IGOST), die Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV), die Gesellschaft für Orthopädisch-Traumatologische Sportmedizin (GOTS), das Deutsche Netzwerk Lymphologie e.V. (lymphologicum), die Vereinigung Technische Orthopädie (VTO) der DGOU gemeinsam mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT).
„Seit einiger Zeit verzeichnen wir immer mehr Anläufe, die Mindeststandards in der gesetzlichen Krankenversorgung unter dem Deckmantel einer Pseudo-Digitalisierung auszuhöhlen und dabei die Expertise medizinischer Fachgesellschaften bewusst außen vor zu lassen“, erklärt Alf Reuter, BIV-OT-Präsident. Die neuen Regelungen ebneten den Weg zum Umstieg auf vollständig onlinebasierte Modelle, die den wichtigen Aspekt der Präsenz der Patient:innen in der Hilfsmittelversorgung vernachlässigten.
Gemeinsame Stellungnahmen von DGOU, DGOOC, BIV-OT, IGOST, DGIHV, GOTS, lymphologicum und DGOU zur zwingenden Notwendigkeit der persönlichen Beratung aus medizinischen Gesichtspunkten stehen hier zu PG 05 und hier zu PG 17 zum Download bereit.
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