Nut­zen der elek­tro­ni­schen Patientenakte

Laut einer repräsentativen Studie: „Politische Vorhaben im Gesundheitssystem“ von PricewaterhouseCoopers (PWC) aus dem Jahr 2019 sind ein Drittel aller Bundesbürger bereit, all ihre medizinischen Daten in einer elektronischen Patientenakte (ePa) zur Verfügung zu stellen. Ab 2021 können alle gesetzlich Versicherten auf freiwilliger Basis genau diese elektronische Patientenakte ihrer Krankenkassen erhalten.

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn sag­te im Zuge der Ver­ab­schie­dung des Ter­min­ser­vice- und Ver­sor­gungs­ge­set­zes (TSVG), in des­sen Wind­schat­ten die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te ein­ge­führt wur­de: „Wir müs­sen sicher­stel­len, dass alle mit­ein­an­der kom­mu­ni­zie­ren und Daten aus­tau­schen können.“

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In einer Stel­lung­nah­me vom August 2020 weist der Bun­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit, Pro­fes­sor Ulrich Kel­ber, auf die Fol­gen einer euro­pa­rechts­wid­ri­gen Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Gesund­heits­da­ten als Fol­ge des Pati­en­ten­da­ten-Schutz-Geset­zes (PDSG) hin: „Mei­ne Behör­de wird auf­sichts­recht­li­che Maß­nah­men gegen die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen in mei­ner Zustän­dig­keit ergrei­fen müs­sen, wenn das PDSG in sei­ner der­zei­ti­gen Fas­sung umge­setzt wer­den soll­te. Mei­ner Auf­fas­sung nach ver­stößt eine Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­te (ePA) aus­schließ­lich nach den Vor­ga­ben des PDSG an wich­ti­gen Stel­len gegen die euro­päi­sche Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO).“ So kön­nen im kom­men­den Jahr zum Bei­spiel alle Leis­tungs­emp­fän­ger auf sämt­li­che Daten zugrei­fen, ohne dass die Pati­en­tin oder der Pati­ent dar­auf Ein­fluss haben. „Die Nut­ze­rin­nen und Nut­zer wer­den in Bezug auf die von den Leis­tungs­er­brin­gern in der ePA gespei­cher­ten Daten zu einem ‚Alles oder Nichts‘ gezwun­gen“, heißt es in der Mitteilung.

Ärz­te und Apo­the­ken müs­sen bereits an die Tele­ma­tik-Infra­struk­tur ange­schlos­sen sein, Kran­ken­häu­ser bis spä­tes­tens Ende 2021. Einen Ter­min zum Anschluss von Sani­täts­häu­sern und ortho­pä­die­tech­ni­schen Werk­stät­ten gibt es aller­dings noch nicht. Wel­che Vor­aus­set­zun­gen die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te erfül­len müss­te, damit sie in der Pra­xis ein Gewinn für Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie Ver­sor­ger glei­cher­ma­ßen ist, erläu­tert der Prä­si­dent des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des für Ortho­pä­die-Tech­nik, Alf Reu­ter, im Gespräch mit der OT.

OT: Knap­pe zwei Mona­te noch, dann wird der Start­schuss für die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te fal­len. Wie groß ist der Frust, dass es kei­nen kon­kre­ten Zeit­plan für den Anschluss von Sani­täts­häu­sern und ortho­pä­die­tech­ni­schen Werk­stät­ten gibt?

Alf Reu­ter: Nicht beson­ders groß. Es macht Sinn, dass erst die Leis­tungs­er­brin­ger für die brei­te Bevöl­ke­rung ange­schlos­sen wer­den. Aller­dings soll­ten dann auch die gesam­mel­ten Erfah­run­gen für das wei­te­re Vor­ge­hen genutzt wer­den. Wir sind als Gesund­heits­hand­wer­ke bereits über den Bei­rat der „nicht-appro­bier­ten Gesund­heits­be­ru­fe“ mit der Tele­ma­tik-Infra­struk­tur im Aus­tausch. Da geht es zum Bei­spiel dar­um, dass wir als ver­kam­mer­ter Berufs­zweig den Beru­fe­aus­weis ja nicht von der Bun­des­ärz­te­kam­mer, son­dern von der Hand­werks­kam­mer erhal­ten müs­sen. Zudem haben wir ein gemein­sa­mes Pro­jekt mit Opta-Data und der Tech­ni­ker Kran­ken­kas­se gestar­tet, in dem wir die Pro­zes­se des eRe­zep­tes definieren.

OT: Soll­te die Ein­füh­rung auch für die OT-Bran­che ter­mi­niert sein, wo erwar­ten Sie aus Sicht der Bran­che Probleme?

Reu­ter: Wir haben mit dem Gesetz­ge­ber ver­ein­bart, dass es kei­ne Wett­be­werbs­nach­tei­le für die Hilfs­mit­tel­bran­che geben darf. Das bedeu­tet, dass auch Apo­the­ken und ande­re Leis­tungs­er­brin­ger solan­ge war­ten müs­sen, bis der Pro­zess zur Zufrie­den­heit aller defi­niert ist. Wir sehen deut­li­che Vor­tei­le in der Digi­ta­li­sie­rung, da damit lang­fris­tig Büro­kra­tie­ab­bau und Trans­pa­renz in die Pro­zes­se kom­men. Aller­dings muss die Erst­aus­stat­tung mit dem Instru­men­ta­ri­um der Tele­ma­tik auch für die Ortho­pä­die-Tech­nik finan­ziert wer­den – so wie es für Ärz­te und Apo­the­ken auch bereits gilt.

OT: Wel­che wei­te­ren Vor­tei­le hät­te der digi­ta­le Aus­tausch von Patientendaten?

Reu­ter: Damit sich Vor­tei­le ent­fal­ten kön­nen, müs­sen die Leis­tungs­er­brin­ger erst ein­mal Zugriff auf die Daten der elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­te (ePA) haben. Zudem müs­sen sie Schreib­rech­te erhal­ten, denn wir tra­gen ja die Ver­ant­wor­tung für das The­ra­pie­kon­zept. Heu­te bedeu­tet dies, dass es in unse­rer Ver­ant­wor­tung liegt, den 10-Stel­ler im Rezept ein­zu­tra­gen. Das muss auch zukünf­tig der Fall sein. Als Spit­zen­ver­band haben wir Zugriff auf die all­ge­mei­nen Daten aus der ePA und erhof­fen uns damit neue Zah­len für die Ver­sor­gungs­for­schung. Aber auch hier gilt: Die Daten, die raus­kom­men, kön­nen nur so gut sein wie die Daten, die reingehen.

OT: Daten­schutz ist ein wich­ti­ges The­ma, beson­ders wenn es um so sen­si­ble Daten rund um die eige­ne Gesund­heit geht. Den­noch zeigt eine reprä­sen­ta­ti­ve PWC-Stu­die, dass gut ein Drit­tel der Befrag­ten bereit ist, alle medi­zi­ni­schen Daten in die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te ein­zu­tra­gen und ledig­lich 23 Pro­zent wür­den nur die Daten der Ver­si­cher­ten­kar­te bzw. gar kei­ne Daten über­mit­teln. Wel­che Daten sind für den Ortho­pä­die­tech­ni­ker relevant?

Reu­ter: Nun, er muss alles wis­sen, was bis­lang auch auf dem Rezept stand. Gut wäre es für die Zukunft, wenn man auch digi­tal auf den Ver­sor­gungs­fort­schritt und die The­ra­pien ande­rer Leis­tungs­er­brin­ger wie z.B. Phy­sio­the­ra­peu­ten oder eben auf die Ergeb­nis­se bild­ge­ben­der Ver­fah­ren wie z.B. Rönt­gen- oder MRT-Auf­nah­men der Radio­lo­gen zurück­grei­fen könn­te. Vie­le Pati­en­ten sind mul­ti­mor­bid und kön­nen nur im inter­pro­fes­sio­nel­len Team behan­delt wer­den. Die­se The­ra­pie­kon­zep­te soll­ten künf­tig auch ein­seh­bar sein.

OT: Kann die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te ein wich­ti­ger Bau­stein für eine gute Ver­sor­gung wer­den oder rech­nen Sie mit einem eher gerin­gen Effekt auf die Qualität?

Reu­ter: Wir sind erst am Anfang der Digi­ta­li­sie­rung. Wenn man sich z.B. den Mehr­kos­ten­be­richt des Spit­zen­ver­band Bund ansieht, dann muss man schon sehr skep­tisch sein. Die Daten­qua­li­tät ist mehr als beschei­den, so dass man für kei­ne ein­zi­ge Aus­sa­ge eine wirk­lich vali­de Grund­la­ge hat. Das A und O ist daher die Daten­qua­li­tät … und die ist noch nicht end­fäl­lig definiert.

Die Fra­gen stell­te Hei­ko Cordes.

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