eVO HKP: Vorbild für Hilfsmittel

Die ambulante Krankenpflege ist Vorreiter bei der elektronischen Verordnung (eVO) für die Gesundheitsberufe, also die sogenannten „Sonstigen Leistungserbringer“. Ende 2025 veröffentliche die Gematik GmbH – Nationale Agentur für Digitale Medizin – das Fachkonzept Häusliche Krankenpflege (HKP) und aktuell läuft auf dieser Basis die Finalisierung der technischen Konzeption der eVO HKP (ersetzt Muster 12). Damit wird erstmals ein komplexer Versorgungsprozess innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) vollständig digital abgebildet, und zwar von der ärztlichen Verordnung über die Genehmigung bis zum Leistungsnachweis und zur Abrechnung.
Allerdings mit ziemlicher Verspätung, denn der Start für die flächendeckende eVO-Pflicht in der Pflege hat sich um Jahre verzögert: Ursprünglich 2024 geplant, kam es bereits mehrfach zu Verschiebungen und wird nun voraussichtlich erst 2027 oder sogar 2028 soweit sein. Ähnlich verhält es sich bei der vollelektronischen Abrechnung in der Pflege: Die kommt nicht wie vorgesehen Ende 2026, sondern vermutlich erst im Oktober 2027. Solche Aufschübe sind ein fortwährendes Problem, das bereits von anderen Digitalisierungsvorhaben im deutschen Gesundheitswesen wie dem eRezept (Verzögerung etwa zwei Jahre), der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle (Verzögerung etwa vier Jahre) und nicht zuletzt der elektronischen Hilfsmittelverordnung (Start ungewiss) bekannt ist.
Trotzdem markieren das Fachkonzept HKP und die daraus folgende eVO HKP einen Meilenstein bei der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Die Protagonisten des eVO-Pilotprojekts für orthopädische Hilfsmittel unter Federführung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) schauen deshalb besonders interessiert auf die Pflege: Die eVO HKP gilt als Blaupause für weitere Versorgungsbereiche wie zum Beispiel die Orthopädie-Technik.
Welche Lehren die Orthopädie-Technik schon heute daraus ziehen kann und warum die eVO HKP tatsächlich als Blaupause für die elektronische Hilfsmittelversorgung gilt, erläutert Andreas Fischer, Vorstand des Verbandes für digitale Standards in der Pflege e. V. (VdSP), im Gespräch mit der OT.
Herr Fischer, wie würden Sie gegenwärtig das „digitale Mindset“ in der häuslichen Krankenpflege beschreiben?
Andreas Fischer: Ausgesprochen gut. Die Pflege steht der Digitalisierung aufgeschlossener gegenüber als so manch andere Berufsgruppe im deutschen Gesundheitswesen. Das hängt auch damit zusammen, dass Pflegekräfte sehr nah an den Patientinnen und Patienten arbeiten und dabei mit vielen unterschiedlichen Gesundheitsberufen kooperieren müssen.
Was erhofft sich die Pflege von der Digitalisierung?
Die Pflegekräfte versprechen sich von der Digitalisierung vor allem einen besseren, schnelleren interdisziplinären und interprofessionellen Informationsaustausch, zum Beispiel über die Kommunikationsdienste KIM (Kommunikation im Medizinwesen, ein sicherer E‑Maildienst) oder den Telematikinfrastruktur-Messenger TIM. Das wird die Zusammenarbeit zwischen Pflegediensten und Arztpraxen erheblich erleichtern, viele Telefonate, Faxe und Fahrkilometer einsparen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die ePA, denn sie macht die relevanten Informationen dort verfügbar, wo sie für die Versorgung benötigt werden – direkt beim Patienten. Der Zugriff auf die ePA wird wesentlich sein, deshalb sollten die Hilfsmittelleistungserbringer ihn ebenfalls bekommen. Das Kriterium sollte nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe sein, sondern die Entscheidung der Patientinnen und Patienten darüber, wer ihre Daten für eine qualitativ hochwertige Versorgung nutzen darf. Gesundheitsversorgung funktioniert heute interprofessionell. Deshalb sollten alle beteiligten Berufsgruppen berücksichtigt werden, was sich in gleichberechtigten Zugriffsrechten widerspiegelt. Die Digitalisierung entfaltet ihren größten Nutzen dort, wo Informationen sektorenübergreifend verfügbar werden und Daten fließen können. Das verlangt nicht zuletzt die Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) der Europäischen Union.
Die Hilfsmittelleistungserbringer können von den eVO-Verschiebungen ein Lied singen. Jetzt wurde auch die Einführung der eVO HKP wieder verschoben, von Oktober 2026 auf 2027. Vielleicht kommt sie sogar noch später. Woran liegen diese Verzögerungen?
Der Zeitplan wurde inzwischen auf 2027 verschoben. Vermutlich, weil zunächst die technische Konzeption abgeschlossen und der Betreiber bestimmt werden muss. Um alle Pflegedienste eVO-ready zu bekommen, braucht es zudem noch Zeit. Unser Verband wird deshalb auf dem Deutschen Pflegetag am 12. und 13. November 2026 in Berlin gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat den Zukunftsgipfel digitale Pflege veranstalten. Die Pflegedienste können dort zum Beispiel ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen und ihre KIM-Adresse direkt mitnehmen. Bereits bestehende Anträge können beschleunigt bearbeitet werden, Vertreter des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) und der Bundesdruckerei werden vor Ort sein. Außerdem wird über die Umstellung auf den TI-Gateway, die rein softwarebasierte Zugangsinfrastruktur zur TI, informiert – und welche grundlegenden Auswirkungen das auf den Institutionenausweis SMC‑B haben wird. Genauso wie die Hardware-Einboxkonnektoren ab 2030 verschwinden werden, gilt dies Schritt für Schritt auch für die physisch vorhandenen Plastikkarten. Ein Vorteil für die hochmobile ambulante Pflege!
Mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space – EHDS) hat die Europäische Union einen Rechtsrahmen für den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten geschaffen. Damit sollen medizinische Informationen in Zukunft grenzüberschreitend verfügbar sein sowie für die Versorgung und ebenso für die Forschung und Entwicklung genutzt werden können. Die Basis sind interoperable Daten, einheitliche Standards und sichere Kommunikationswege. Die Entscheidung über Nutzung und Weitergabe der Daten wird von den Patientinnen und Patienten getroffen. Die EHDS-Verordnung ist am 26. März 2025 in Kraft getreten. Die Umsetzung erfolgt stufenweise bis 2035.
Welche Veränderungen werden TI und eVO für die häusliche Krankenpflege mit sich bringen?
Der größte Mehrwert liegt in deutlich schlankeren Prozessen. Das betrifft besonders das Verordnungsmanagement. Künftig können Informationen sicher über KIM und TIM ausgetauscht sowie Folgeverordnungen digital bearbeitet werden. Viele Wege, die aktuell noch notwendig sind, entfallen vollständig. Heute fahren Pflegekräfte teilweise noch mit den Versichertenkarten ihrer Patientinnen und Patienten durch ganze Regionen, um Rezepte zu organisieren. Diese Abläufe lassen sich in Zukunft komplett digital abbilden. Medienbrüche werden vermieden. Gleichzeitig sorgen strukturierte Daten für weniger Fehlerquellen.
Ist Digitalisierung damit automatisch ein Gewinn?
Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Das heißt, schlechte Prozesse werden durch Digitalisierung nicht besser. Die Chance besteht aber darin, Prozesse grundsätzlich zu hinterfragen und intelligenter als bisher zu organisieren. Bisher ist alles nicht so optimal gelaufen, wie wir uns das gewünscht hätten.
Was bedeutet das?
Beim Roll-out der TI wurde der Fehler gemacht, sie sektorenweise einzuführen und nicht alle Gesundheitsberufe gleichermaßen zu berücksichtigen. Also Ärzte und Apotheker zuerst, während andere Berufsgruppen noch nicht angeschlossen sind. Es wurde nicht interprofessionell gedacht. Aber traditionelle Hierarchien helfen in einer digitalen Versorgungswelt nicht weiter. Hinzu kommt, dass der alleinige Anschluss an die TI noch keinen unmittelbaren Nutzen schafft. Er ist lediglich die Voraussetzung, dass digitale Anwendungen überhaupt eingesetzt werden können. Der eigentliche Mehrwert entsteht erst durch die darauf aufbauenden Prozesse und Anwendungen – und die sind noch begrenzt. Aber es hilft wenig, über die Vergangenheit zu jammern. Die Infrastruktur entsteht jetzt. Wer jetzt aktiv wird, kann von den kommenden Entwicklungen schneller profitieren.
Um die Veränderungen genauer zu verstehen, die mit der eVO HKP und der Digitalisierung für die ambulante Pflege verbunden sind: Bitte erklären Sie dies an einem Beispiel.
Die Leistungsnachweise als Basis für die Abrechnung zum Beispiel werden derzeit überwiegend handschriftlich auf Papier erstellt und unterschrieben. Das Einsammeln von Unterschriften der Patienten erzeugt zusätzliche Fahrten, durch das Nachfordern fehlerhafter Unterlagen entsteht viel Aufwand für die Pflegedienste. Diese Abläufe lassen sich digital deutlich einfacher und schneller gestalten. Elektronische Leistungsnachweise (eLNW) werden direkt in den Softwarelösungen erzeugt, elektronisch signiert und als strukturierte Datensätze über KIM an Krankenkassen oder Abrechnungsdienstleister übermittelt. Vor Ort werden mobile Endgeräte deshalb eine wichtige Rolle spielen, um die Daten unmittelbar zu erfassen. Dazu kommen Sprachdokumentationen, die direkt in Text umgewandelt und weiterverarbeitet werden, sowie perspektivisch KI-gestützte Dokumentationshilfen. So werden Daten nicht nur schneller verarbeitet, sondern auch in einer einheitlichen Struktur für die weiteren Prozessschritte bereitgestellt.
Welche Auswirkungen wird diese Entwicklung auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben?
Das wichtigste Ziel ist die Entlastung der Pflegekräfte von administrativen Aufgaben. Jede Minute, die nicht für Bürokratie aufgewendet werden muss, steht für die Patientenversorgung zur Verfügung. Hinzu kommt ein deutlicher Qualitätsgewinn. Sichere digitale Übertragungswege reduzieren Missverständnisse und Übertragungsfehler, beschleunigen Abläufe und erhöhen die Versorgungssicherheit. Davon profitieren letztlich alle Beteiligten, aber besonders die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen selbst.
Worin sehen Sie die größten Herausforderungen bei der eVO-Umsetzung in der ambulanten Pflege?
Zunächst einmal in der technischen Umstellung. Die Einführung neuer Systeme bedeutet Aufwand und erfordert Investitionen in Hard- und Software sowie in die Qualifizierung der Mitarbeitenden. Die ambulante Pflege umfasst rund 15.000 Pflegedienste und ist sehr heterogen, von ganz großen Häusern bis zu ganz kleinen Betrieben. Wichtig ist, alle mitzunehmen und auf die unterschiedlichen Bedürfnisse, Geschwindigkeiten und Möglichkeiten einzugehen. Das Schlimmste wäre, wenn wir einzelne Unternehmen auf dem Weg verlieren. Die größte Herausforderung wird deshalb aus meiner Sicht die Übergangsphase sein. Über einen gewissen Zeitraum werden analoge und digitale Verfahren parallel existieren. Diese Doppelstrukturen lassen sich nicht völlig vermeiden und sie bedeuten zunächst einen höheren organisatorischen Aufwand. Solche Anlaufschwierigkeiten lassen sich aber mit technischen Übergangs- bzw. Unterstützungslösungen überbrücken.
Was ist damit gemeint?
Eine Übergangslösung auf dem Weg zum eLNW gibt es bereits: Abrechnungszentren können heute schon sämtliche Papiernachweise in digitale Leistungsnachweise umwandeln. Auch wenn Pflegedienste also noch nicht mit den entsprechenden digitalen Geräten ausgerüstet sind, kann der Leistungsnachweis den Krankenkassen schon in elektronischer Form vorgelegt werden.
Updates zum Pilotprojekt eVO für BIV-OT-Mitgliedsbetriebe liefert der Newsletter „eVO-Aktuell“. Interessierte können sich im Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt Newsletter anmelden. Wer sich aktiv beteiligen möchte (zum Beispiel Mitgliedsbetriebe, Kostenträger oder PVS-Anbieter), meldet sich unter: telematik@biv-ot.org
Die Projektleitung informiert anschließend über Details.
Sie haben Mitarbeiterschulungen und die digitale Ausstattung angesprochen – wie sieht es mit der Finanzierung aus?
Die Kosten der digitalen Infrastruktur, für Hard- und Software sowie Mitarbeiterschulungen, sind schwer aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder Pflegeversicherung zu stemmen. Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass die Bundesregierung aus Mitteln des Infrastrukturpakets etwa 9 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Im Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz wird der Weg nun gegangen, zumindest mit 1,6 Milliarden Euro. Man wird bestimmt merken, dass das für die Pflege nicht reicht und nachjustieren. Schließlich wächst der Pflegebedarf kontinuierlich, während Fachkräfte fehlen. Die notwendigen Effizienzgewinne werden sich langfristig nur durch Digitalisierung und technologische Unterstützung erreichen lassen. Perspektivisch gehören dazu auch Themen wie Künstliche Intelligenz und Robotik.
Was können Sanitätshäuser und OT-Betriebe beim Thema Digitalisierung und vor allem hinsichtlich der eVO für orthopädische Hilfsmittel von der ambulanten Pflege lernen?
Beratung, Außendienst, Genehmigungsmanagement, Versorgung und Abrechnung sollten bei Sanitätshäusern und OT-Betrieben ebenfalls als zusammenhängender digitaler Prozess mit durchgängigen Datenflüssen verstanden werden. Mit der eVO HKP wurde eine Blaupause geschaffen, auf deren Basis weitere elektronische Verordnungen wie die eVO für orthopädische Hilfsmittel realisiert werden können. Sie ist deshalb eine Blaupause, weil hier erstmals der komplette digitale Prozess, von der Verordnung über Genehmigung und Leistungsnachweis bis zur Abrechnung, praktisch umgesetzt wird.
Es wurde ein möglichst einfaches System konzipiert, das nicht versucht, sämtliche denkbare Sonderfälle bereits im ersten Schritt abzubilden. Stattdessen geht es darum, einen stabilen digitalen Kernprozess zu etablieren, der an bestehende Systeme anschlussfähig ist und sich Stück für Stück erweitern lässt. Genau darin liegt auch die wichtigste Erkenntnis für die Hilfsmittelversorgung. Digitale Prozesse müssen praxistauglich sein und sich an bestehende Systeme anbinden lassen. Gleichzeitig muss man berücksichtigen, dass verschiedene Akteure in unterschiedlichen Geschwindigkeiten digitalisieren werden. Manche Einrichtungen bzw. Beschäftigte stellen sich schneller um als andere. Deshalb brauchen wir Übergänge und Brückenlösungen, die alle mitnehmen. Schließlich geht es bei digitalen Lösungen genauso um Teilhabe. Das Wichtigste ist, dass sich alle auf den Weg machen.
Welche Erwartungen richtet Ihr Verband an die Politik?
Vor allem wünschen wir uns Verlässlichkeit. Weitere Verschiebungen von Einführungsfristen führen häufig dazu, dass notwendige Vorbereitungen aufgeschoben werden. Sinnvoller wäre es, diejenigen zu unterstützen, die bereits heute mit der Umsetzung beginnen möchten. Zum Beispiel, indem jeder, der will, ab sofort an die TI andocken und im Rahmen des Möglichen loslegen kann. Darüber hinaus wünschen wir uns eine stärkere Einbindung aller Gesundheitsfachberufe in die Gestaltung digitaler Versorgungsprozesse. Pflegekräfte und andere Gesundheitsberufe verbringen den größten Teil ihrer Arbeitszeit unmittelbar bei den Patientinnen und Patienten. Dieses praktische Wissen sollte bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens stärker berücksichtigt werden.
Abschließend gefragt: Ist die Pflege mit der eVO HKP ein Leuchtturm der Digitalisierung oder eher das Versuchslabor?
Ich sehe sie eindeutig als Leuchtturm. Erstmals entsteht ein durchgängiger digitaler Versorgungsprozess, der zeigt, wie sektorenübergreifende Zusammenarbeit funktionieren kann. Dass dabei Erfahrungen gesammelt und Verbesserungen vorgenommen werden, gehört zu einem Innovationsprozess. Davon wird auch die Hilfsmittelversorgung profitieren.
Die Fragen stellte Cathrin Günzel.
Andreas Fischer ist Geschäftsführer der Opta-Data-Gruppe und engagiert sich seit vielen Jahren für die Weiterentwicklung digitaler Standards im Gesundheitswesen. Er setzt sich für offene, herstellerunabhängige und anwendungsfreundliche Lösungen sowie eine stärkere Einbindung der Gesundheitsfachberufe in die digitalen Versorgungsprozesse ein. Als Vorstand des 2025 gegründeten Verbandes für digitale Standards in der Pflege e. V. (VdSP) begleitet und unterstützt der Diplom-Informatiker u. a. die Einführung der TI und der eVO in diesem Bereich. Der VdSP ist eine unabhängige Interessenvertretung mit Sitz in Berlin, die sich auf die Digitalisierung der Pflegebranche konzentriert und dabei die Sicht der Leistungserbringer aus dem Praxisalltag in der Pflege einbringt.
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