Die Dauer des Vertrags, der am 15. April 2021 in Kraft tritt, ist unbestimmt und die Vereinbarung frühestens nach drei Jahren kündbar. Gegenstand sind unter anderem eine Preisstaffelung des Stundenverrechnungssatzes und eine Erstattung von Besuchen beim Therapeuten im Anschluss an eine Lymphdrainage.
BIV-OT-Vizepräsident Albin Mayer zeigt sich zufrieden mit dem Ausgang der Verhandlungen: „Mit der KKH konnten wir uns auf Vertragspreise einigen, die dem aktuellen Stundenverrechnungssatz unseres Handwerks entsprechen. Das war mir als Verhandlungsführer im Namen der Leistungserbringer besonders wichtig.“ Auch die KKH, die mehr als 1,6 Millionen Versicherte vertritt, begrüßt das Ergebnis und hebt insbesondere den Bürokratieabbau im Sinne einer zeitnahen Patientenversorgung hervor.
- Laborprüfung von Knieorthesen – aktueller Stand und Anwendung — 8. Dezember 2025
- Peer Counseling: Wegbereiter für eine optimierte Nachbehandlung nach Amputation — 5. Dezember 2025
- Fingerphantome in der Prothesenhand – Pilotstudie an einem armamputierten Patienten — 4. Dezember 2025



