Erfolg­rei­cher Abschluss in der PG 17

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik und die KKH Kaufmännische Krankenkasse haben sich nach sechsmonatigen Verhandlungen auf einen neuen Vertrag über die Versorgung gesetzlich Versicherter in der PG 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie) geeinigt.

Die Dau­er des Ver­trags, der am 15. April 2021 in Kraft tritt, ist unbe­stimmt und die Ver­ein­ba­rung frü­hes­tens nach drei Jah­ren künd­bar. Gegen­stand sind unter ande­rem eine Preis­staf­fe­lung des Stun­den­ver­rech­nungs­sat­zes und eine Erstat­tung von Besu­chen beim The­ra­peu­ten im Anschluss an eine Lymphdrainage.

BIV-OT-Vize­prä­si­dent Albin May­er zeigt sich zufrie­den mit dem Aus­gang der Ver­hand­lun­gen: „Mit der KKH konn­ten wir uns auf Ver­trags­prei­se eini­gen, die dem aktu­el­len Stun­den­ver­rech­nungs­satz unse­res Hand­werks ent­spre­chen. Das war mir als Ver­hand­lungs­füh­rer im Namen der Leis­tungs­er­brin­ger beson­ders wich­tig.“ Auch die KKH, die mehr als 1,6 Mil­lio­nen Ver­si­cher­te ver­tritt, begrüßt das Ergeb­nis und hebt ins­be­son­de­re den Büro­kra­tie­ab­bau im Sin­ne einer zeit­na­hen Pati­en­ten­ver­sor­gung hervor.

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