„Die MDR wird nicht an uns vorbeigehen“

Vom TSVG über das DVG bis hin zur MDR – die Hilfsmittelbranche ist dieser Tage wahrlich nicht arm an Gesetzen und Verordnungen, mit deren Inhalten sie sich auseinanderzusetzen hat. Vor diesem Hintergrund versprach der „Jahresauftakt 2020“ der Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte in der Rohrmeisterei Schwerte ausreichend Potential für angeregte Debatten und fundierte Wissensvermittlung seitens der eigeladenen Referenten.

Begrüßt wur­den die rund 130 Teil­neh­mer am 23. Janu­ar zunächst von Rechts­an­walt Jörg Hack­stein, der zusam­men mit sei­nen bei­den Part­nern Peter Hart­mann und Dr. Kle­mens Wer­ner von der Kanz­lei Hart­mann die Gast­ge­ber­rol­le über­nahm. Hack­stein, Fach­an­walt für Ver­ga­be­recht, gab sogleich ers­te juris­ti­sche Ein­schät­zun­gen an das Publi­kum wei­ter. „Das The­ma ist nach wie vor da“, erin­ner­te er zum Ein­stieg an die beson­de­ren Anfor­de­run­gen der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) für Unter­neh­men und warn­te gleich­falls: „Der Gesund­heits­markt darf davor nicht die Augen ver­schlie­ßen.“ Eben­so sei es gebo­ten, die Gefah­ren von Bestechungs­de­lik­ten im Auge zu behal­ten, nicht zuletzt weil die Straf­be­hör­den hier ver­stärk­te Ermitt­lun­gen anstreng­ten. Das brand­hei­ße Eisen in der Bran­che, die im Mai 2020 ver­bind­lich anzu­wen­den­den EU-Medi­zin­pro­duk­te­ver­ord­nung (MDR), ließ Jörg Hart­mann erwar­tungs­ge­mäß nicht uner­wähnt: „Ein Teil ist gut vor­be­rei­tet. Der ande­re Teil hofft, dass die MDR an uns vor­bei­geht, aber dem wird nicht so sein.“

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Als aus­ge­wie­se­ner Ken­ner der Bran­che gilt der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ter Dr. Roy Küh­ne. Im Deut­schen Bun­des­tag fun­giert der gelern­te Phy­sio­the­ra­peut unter ande­rem als Bericht­erstat­ter Heil- und Hilfs­mit­tel im Aus­schuss für Gesund­heit. Nach einer Video-Schal­tung im Vor­jahr fand Küh­ne 2020 die Zeit, um per­sön­lich am Jah­res­auf­takt teil­zu­neh­men und schil­der­te in Schwer­te die aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen einer pati­en­ten­ori­en­tier­ten Hilfs­mit­tel­po­li­tik. Dr. Küh­ne war maß­geb­lich an der Aus­ar­bei­tung des 2017 in Kraft getre­te­nen Heil- und Hilfs­mit­tel­ver­sor­gungs­ge­setz (HHVG) betei­ligt, des­sen Inten­ti­on es gewe­sen sei, das Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis (HMV) zu über­ar­bei­ten und fort­zu­schrei­ben, sowie Aus­schrei­bun­gen bei Hilfs­mit­teln mit einem hohen Dienst­leis­tungs­an­teil zu unter­sa­gen. „Die gesetz­ge­be­ri­sche Inten­ti­on wur­de nicht umge­setzt“, stell­te Küh­ne in Bezug auf die Ver­ab­schie­dung von Aus­schrei­bungs­op­tio­nen fest. Dies sei 2019 Anlass gewe­sen, im Ter­min­ser­vice- und Ver­sor­gungs­ge­setz (TSVG) nach­zu­bes­sern, Aus­schrei­bungs­op­tio­nen auf­zu­he­ben und Ver­sor­gun­gen aus­schließ­lich durch Rah­men­ver­trä­ge mit Bei­tritts­mög­lich­kei­ten zu orga­ni­sie­ren. Open-House-Ver­trä­ge sei­en nun nach § 127 Abs. 1 SGB V unter­sagt. Kri­tisch betrach­tet Roy Küh­ne die Ein­be­zie­hung der Hilfs­mit­tel­ver­bän­de in den Fort­schrei­bungs­pro­zess des HMV durch den GKV-Spit­zen­ver­band: „Stel­lung­nah­men der Bran­che sind nicht zu fin­den.“ Unter ande­rem auch der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) hat­te sich bereits kri­tisch über unzu­rei­chen­de Fris­ten bei den Stel­lungs­na­me­ver­fah­ren sowie feh­len­der Berück­sich­ti­gung zen­tra­ler Posi­tio­nen geäußert.

Prä­zi­se und poin­tiert ana­ly­sier­te im wei­te­ren Ver­lauf Dr. Johan­nes Jan­sen, Vor­sit­zen­der Rich­ter am Lan­des­so­zi­al­ge­richt NRW in Essen, die Aus­wir­kun­gen zum § 127 SGB V, des­sen Anpas­sung im Zuge des TSVG allen Leis­tungs­er­brin­gern Ver­trags­ver­hand­lun­gen mit den Kran­ken­kas­sen und ein Bei­tritts­recht ein­räumt. „Für Ver­ga­be­recht­ler ist damit eine Welt zusam­men­ge­bro­chen“, kom­men­tier­te Jan­sen schmun­zelnd in Rich­tung Jörg Hack­stein. Die­ser nahm die Spit­ze locker auf, zumal der aus­ge­wie­se­ne Ver­ga­be­rechts­exper­te die Novel­lie­rung begrüßt. Anders sah es zuletzt bei der EU-Kom­mis­si­on aus, die in genann­ter Sache ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet hat­te. Dr. Jan­sen sieht im § 127 unter dem Strich kei­nen Norm-Ver­stoß, rech­net aber den­noch mit Ver­fah­ren, die das Aus­schrei­bungs­ver­bot anfech­ten wer­den. Sein Fazit: „Für die Prak­ti­ker ist der § 127 ein Segen, da gera­de für die Ver­sor­gun­gen mit einem hohen Dienst­leis­tungs­an­teil Ver­hand­lungs­ver­trä­ge gro­ße Vor­tei­le für alle Betei­lig­ten haben. Denn damit wer­den die Leis­tungs­an­sprü­che der Ver­si­cher­ten umfas­send sichergestellt.“

Im wei­te­ren Ver­lauf der Ver­an­stal­tung stell­te Olaf Mey­er, Bereichs­lei­ter bei der Bera­tungs­fir­ma BEO-Med-Con­sul­ting, Stra­te­gien für Leis­tungs­er­brin­ger bei der künf­ti­gen Anwen­dung der MDR von den gene­rel­len Anfor­de­run­gen über die Rol­le des Händ­lers als Her­stel­ler bis zum Aspekt der Son­der­an­fer­ti­gung vor. Wie schwie­rig es ist, im Zuge des Preis­ver­falls im Home­ca­re-Seg­ment die nöti­ge Ver­sor­gungs­qua­li­tät sicher­zu­stel­len, schil­der­te Nor­bert Bert­ram. Der Geschäfts­füh­rer beim Ver­band Ver­sor­gungs­qua­li­tät Home­ca­re (VVHC) brach in die­sem Zuge eine Lan­ze für die Mehr­heit der Kran­ken­kas­sen, die an einer ein­ver­nehm­li­chen Lösung zwi­schen allen Betei­lig­ten im Ver­trags­dia­log inter­es­siert sei­en: „Eini­ge weni­ge Kran­ken­kas­sen ver­su­chen, über Unter­schrif­ten klei­ner Leis­tungs­er­brin­ger den Rest des Mark­tes unter Druck zu set­zen.“ Betram wirbt für mehr Markt­so­li­da­ri­tät, for­dert aber auch eine grö­ße­re Stu­di­en­evi­denz bei Versorgungsangeboten.

In der Gesamt­be­trach­tung bot der Jah­res­auf­takt der Kanz­lei Hart­mann Rechts­an­wäl­te viel­sei­ti­ge Ein­bli­cke in die aktu­el­len gesetz­li­chen Ver­än­de­run­gen im Gesund­heits­we­sen, ohne dass der juris­ti­sche Laie vor lau­ter Para­gra­phen-Bezü­ge die Über­sicht ver­lor. Eine Neu­auf­la­ge für 2021 ist bereits in der Planung.

Micha­el Blatt

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