Konkret erwartet der deutsche MedTech-Verband von der künftigen Regierung, dass sie neue Qualitätskonzepte in der Versorgung entwickelt. So lasse sich durch den Wettbewerb der Krankenkassen eine qualitätsgesicherte Versorgung im Hilfsmittelbereich forcieren. Ein bundeseinheitliches Controlling könne ein Instrumentarium schaffen, das die Qualität der Krankenkassen in den jeweiligen Hilfsmittelversorgungsbereichen hinsichtlich des Sachleistungsprinzips für Patienten vergleichbar mache.
Ferner fordert der BVMed, die Hilfsmittelleistungserbringer zügig in die digitale Infrastruktur und deren Anwendungen einzubeziehen. Erst ab 2024 sei geplant, eine digitale Hilfsmittelverordnung einzuführen und in der digitalen Patientenakte jene Leistungserbringer zu berücksichtigen, die Patienten ambulant mit Hilfsmitteln, Verbandmitteln, Blutzuckerteststreifen etc. versorgen.
Nicht zuletzt hält es der BVMed für erforderlich, Homecare-Dienstleistungen in Ergänzung zur Hilfsmittelversorgung als sogenannte Homecare-Leistungen im SGB V zu verankern sowie den Anspruch auf Homecare-Versorgung zu definieren.
Das BVMed-Positionspapier gibt es als Download.
- Kinder mit Trisomie 21: Einsatz der Ganganalyse zur adäquaten Schuh- und Orthesenversorgung — 5. November 2024
- Rehabilitation aus orthopädietechnischer und physiotherapeutischer Sicht – Osseointegration und Schaftprothesen der unteren Extremität im Vergleich — 5. November 2024
- Belastungsprofile von knochenverankerten Oberschenkelimplantaten verbunden mit modernen Prothesenpassteilen — 5. November 2024