„Die GWQ ServicePlus AG hat sich den Herausforderungen des Marktes gestellt. Die Vertragsverhandlungen waren nicht immer einfach und es gab auch strittige Themen, allerdings haben wir gemeinsam mit den Verhandlern auf Seiten der GWQ ServicePlus AG im fachlichen Austausch praxistaugliche Lösungen gefunden“, erklärt Albin Mayer, Vizepräsident des BIV-OT. „Hervorheben möchte ich, dass wir mit diesem Vertrag auch die Entbürokratisierung durch Verwaltungsvereinfachungen einen Schritt vorangebracht haben. Dies führt insbesondere für die Versicherten zu einer adäquaten zügigen Versorgung.“
Der neue Vertrag beinhaltet mehr genehmigungsfreie Produkte für die Akutversorgung, was zu einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung führt. Zudem erlaubt er digitale Unterschriften, was den bürokratischen Aufwand ebenfalls senkt. Für eine Entbürokratisierung sorgen auch die im Vertrag enthaltenden Festlegungen, wann welche Informationen dokumentiert und bereitgestellt werden müssen, sowie die klaren Leistungsbeschreibungen und ‑inhalte.
Mit dem neuen Vertrag wird nun auch die neue Struktur gemäß der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses in der PG 24-Beinprothesen mit der GWQ ServicePlus AG umgesetzt.
Patientenwohl im Mittelpunkt
„Im Mittelpunkt unserer Verhandlungen standen auf beiden Seiten das Patientenwohl und pragmatische Lösungen“, erläutert Dorothee Bitters, Leiterin Hilfsmittel der GWQ ServicePlus AG. „Verhandlungen sind immer ein hartes Ringen. Dank der gemeinsamen Lösungsorientierung können wir mit dem neuen Vertrag eine hochwertige Versorgung für die rund elf Millionen gesetzlich Versicherten der 32 am Vertrag teilnehmenden Krankenkassen bieten. Gleichzeitig wird durch effiziente Prozesse ein Einsparpotenzial generiert. Ein großer Dank geht an die Fachexperten unserer Kundenkassen, die die Verhandlungen aktiv unterstützt haben.“
Der neue Vertrag löst den bisher bestehenden Vertrag mit der GWQ ServicePlus AG für die Mitglieder des BIV-OT ab. Leistungserbringer und Leistungserbringerverbände können dem bundesweit gültigen Vertrag über die GWQ beitreten. Die Einsichtnahme in die Hilfsmittellieferverträge nach § 127 Abs. 1 SGB V ist über das Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG möglich. Des Weiteren sind an dieser Stelle alle für einen Beitritt benötigten Unterlagen hinterlegt.
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