BIV-OT begrüßt PDSG-Entwurf

Auf dem Weg zum flächendeckenden Einsatz der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2021 hat das Bundeskabinett Anfang April einen Gesetzesentwurf für ein Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) auf den Weg gebracht, das im Herbst dieses Jahres in Kraft treten soll.

Im PDSG wird unter ande­rem die Ein­bin­dung von Sani­täts­häu­sern und ortho­pä­die­tech­ni­schen Werk­stät­ten in den Aus­bau der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI) her­vor­ge­ho­ben. Auf die­sem Wege soll gewähr­leis­tet wer­den, dass das E‑Rezept zur Abga­be von Hilfs­mit­teln und Medi­zin­pro­duk­ten erst dann zum Ein­satz kommt, wenn alle Leis­tungs­er­brin­ger den glei­chen Zugang zur TI besit­zen. „Der Gesetz­ge­ber sichert so die freie Wahl des Ver­sor­gers für die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten und schafft gleich­zei­tig fai­re Wett­be­werbs­be­din­gun­gen für alle Betei­lig­ten“, zeigt sich Alf Reu­ter, Prä­si­dent des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) zufrie­den mit dem Ent­wurf. Im PDSG ist fest­ge­hal­ten, dass Gesund­heits­hand­wer­ke über die Hand­werks­kam­mern elek­tro­ni­sche Berufs­aus­wei­se (eBA) erhal­ten, die eine Vor­aus­set­zung für den Zugriff auf die Nut­zung der TI sind. Der BIV-OT setzt sich dafür ein, dass Betrie­be für ihr Enga­ge­ment staat­li­che Inves­ti­ti­ons­kos­ten­ent­las­tun­gen erhal­ten sollen.

Anzei­ge
Tei­len Sie die­sen Inhalt