Covid-19 – die Chro­nik einer Pandemie

Das Coronavirus hält die gesamte Welt in Atem. Ausgehend aus der Region Wuhan in China verbreitet sich SARSCoV-2, so die offizielle Bezeichnung, seit einigen Monaten über den ganzen Erdball. Der Umgang mit der daraus resultierenden Covid-19-Erkrankung fällt in vielen Ländern sehr unterschiedlich aus. Tipps und Hinweise zum richtigen Umgang in Deutschland finden sich unter anderem auf der Website des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT). Da OTler als systemrelevante Berufsgruppe eingestuft wurden, ist die Umsetzung einer Versorgung – wenngleich unter erschwerten Bedingungen – gewährleistet. Lesen Sie im Folgenden die Covid-Chronik der OT.

27. Janu­ar 2020

Das Coro­na­vi­rus hat die Bun­des­re­pu­blik erreicht. Ein Mann aus dem Land­kreis Starn­berg in Bay­ern infi­ziert sich und wird iso­liert. „Es war zu erwar­ten, dass das Virus auch Deutsch­land erreicht. Der Fall aus Bay­ern zeigt aber, dass wir gut dar­auf vor­be­rei­tet sind. Die Gefahr für die Gesund­heit der Men­schen in Deutsch­land durch die neue Atem­wegs­er­kran­kung aus Chi­na bleibt nach Ein­schät­zung des Robert-Koch-Insti­tuts (RKI) wei­ter­hin gering“, sagt Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn.

12. Febru­ar 2020

Der von Chi­na aus­ge­hen­de Aus­bruch des Coro­na­vi­rus hat inzwi­schen welt­wei­te Aus­wir­kun­gen. Der Schwer­punkt der Erkran­kun­gen liegt zwar wei­ter­hin in Chi­na, es sind aber mitt­ler­wei­le zahl­rei­che Fäl­le in vie­len Län­dern der Welt auf­ge­tre­ten, u.a. in Deutsch­land und ande­ren EU-Län­dern. Die Gefahr für die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung in Deutsch­land durch die neue Atem­wegs­er­kran­kung schätzt das Robert Koch-Insti­tut zu die­sem Zeit­punkt wei­ter­hin als gering ein. 16 Men­schen sind in Deutsch­land mit dem Virus infi­ziert, die alle iso­liert wer­den und in Behand­lung sind. „Es ist aktu­ell noch nicht abseh­bar, ob sich aus einer regio­nal begrenz­ten Epi­de­mie in Chi­na eine welt­wei­te Pan­de­mie ent­wi­ckelt oder nicht. Die Situa­ti­on, wie
wir sie heu­te in Deutsch­land haben, zeigt aber, dass wir gut vor­be­rei­tet sind und dass wir auf­merk­sam mit dem The­ma umge­hen. Wir haben die Din­ge unter Kon­trol­le, befin­den uns aber gleich­zei­tig in einer dyna­mi­schen Lage“, so Spahn.

24. Febru­ar 2020

Ange­sichts der Ent­wick­lung in Ita­li­en rech­net Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn damit, dass sich das Coro­na­vi­rus auch in Deutsch­land aus­brei­ten kann. „Durch die Lage in Ita­li­en ändert sich auch unse­re Ein­schät­zung der Lage: Coro­na ist als Epi­de­mie in Euro­pa ange­kom­men“, sagt Spahn auf einer Pres­se­kon­fe­renz in Ber­lin. „Des­halb müs­sen wir damit rech­nen, dass sie sich auch in Deutsch­land aus­brei­ten kann“, so der Minis­ter. Dafür sei Deutsch­land best­mög­lich vor­be­rei­tet. Um Erkennt­nis­se über das Virus zu sam­meln und The­ra­pien sowie Impf­stof­fe zu ver­bes­sern, ver­spricht Spahn wei­te­re finan­zi­el­le Mit­tel für die Forschung.

2. März 2020

Prof. Dr. Lothar Wie­ler vom Robert Koch-Insti­tut gibt bekannt, dass das Risi­ko für die Bevöl­ke­rung aktu­ell als „mäßig“ ein­ge­schätzt wird. „Das Risi­ko für die Gesell­schaft ist gestie­gen, die Gefahr für den Ein­zel­nen ist aber wei­ter­hin nicht groß“, erläu­tert Prof. Chris­ti­an Dros­ten von der Cha­ri­té in Ber­lin die Lage.

9. März 2020

„Um die Dyna­mik zu ver­lang­sa­men, müs­sen wir die Mög­lich­kei­ten des Virus, sich im all­täg­li­chen Kon­takt der Men­schen mit­ein­an­der aus­zu­brei­ten, ver­rin­gern. Und dazu brau­chen wir  jeden ein­zel­nen Bür­ger, der bereit ist, sei­nen All­tag anzu­pas­sen“, sagt Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn zur aktu­el­len Lage des Coronavirus.

10. März 2020

Wah­len des neu­en BIV-Prä­si­di­ums in Ber­lin. Ver­an­stal­tun­gen von über 1.000 Per­so­nen sol­len ver­mie­den wer­den. Alles ande­re gilt laut der Behör­den noch als unbe­denk­lich. Mes­sen wer­den mit Ein­zel­fall-Ent­schei­dun­gen und vor dem Hin­ter­grund, dass die bereits in Kraft getre­te­nen Regis­trie­rung und Nach­ver­fol­gung von Coro­na-Infi­zier­ten gege­ben sein muss, abge­sagt. Das trifft vor allem Publi­kums­mes­sen wie z. b. die Leip­zi­ger Buch­mes­se . Der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) als ideel­ler Trä­ger, die Con­fairm­ed GmbH als Ver­an­stal­ter des Welt­kon­gres­ses, die Leip­zi­ger Mes­se als Aus­rich­ter der Inter­na­tio­na­len Fach­mes­se sowie dem Aus­stel­ler­bei­rat ent­schei­den, die OTWorld 2020 zu ver­schie­ben. Der Mes­se­chef Mar­tin Buhl-Wag­ner tritt per­sön­lich vor die Dele­gier­ten des BIV-OT, um die Sach­la­ge zu erläutern.

11. März 2020

Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel, Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn und RKI-Prä­si­dent Pro­fes­sor Lothar Wie­ler infor­mie­ren gemein­sam über die Coro­na­vi­rus-Pan­de­mie in Deutsch­land. „Je lang­sa­mer sich das Coro­na­vi­rus aus­brei­tet, des­to bes­ser kann unser Gesund­heits­sys­tem damit umge­hen. Je weni­ger Men­schen sich gleich­zei­tig anste­cken, des­to bes­ser kön­nen Ärz­te schwer­kran­ke Pati­en­ten behan­deln“, sagt Spahn. Das Zusam­men­le­ben müs­se trotz Epi­de­mie wei­ter funk­tio­nie­ren: „Des­halb gilt es immer, die Balan­ce zu halten
– zwi­schen Ein­schnit­ten und dem All­tag.“ In der anschlie­ßen­den Regie­rungs­be­fra­gung im Bun­des­tag ruft der Minis­ter erneut dazu auf, Groß­ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 1.000 Besu­chern abzusagen.

15. März 2020

Als Reak­ti­on auf die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen anläss­lich der Aus­brei­tung der Coro­na­vi­rus-Pan­de­mie grün­det der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) die Task-Force COVID-19. Sani­täts­häu­ser und ortho­pä­die­tech­ni­sche Werk­stät­ten tra­gen in Zei­ten der Gefahr einer ande­mie beson­de­re Ver­ant­wor­tung. Mehr als 2.500 Betrie­be in Deutsch­land sichern
die Ver­sor­gung von Pati­en­ten mit Hilfs­mit­teln – dar­un­ter auch die häus­li­che Sau­er­stoff-Ver­sor­gung. Hin­zu kommt, dass ein funk­tio­nie­ren­des Ent­lass-Manage­ment, Wund­ver­sor­gung sowie prä- bzw. post­ope­ra­ti­ve Ver­sor­gun­gen mit Hilfs­mit­teln in Zei­ten, in denen die Kli­ni­ken sich kon­kret auf eine Pan­de­mie von Infi­zier­ten mit dem COVID-19 Virus ein­stel­len, besonderes
Augen­merk verdienen.

16. März 2020

Da Sani­täts­häu­ser und ortho­pä­die­tech­ni­sche Werk­stät­ten als sys­tem­re­le­vant ein­ge­stuft wer­den, sind sie von der Schlie­ßung durch behörd­li­che Ver­ord­nung aus­ge­nom­men. Nach einer ers­ten Video­kon­fe­renz hat die Task-Force COVID-19 die Arbeit auf­ge­nom­men. Die betei­lig­ten Ver­bän­de sind (in alpha­be­ti­scher Rei­hen­fol­ge): Bun­des­in­nungs­ver­band für Orthopädie-
Tech­nik, Egroh, Nowe­cor, Reha-Ser­vice-Ring, Reha­vi­tal, Sani­täts­haus Aktu­ell AG und Zen­tral­ver­band Ortho­pä­die­schuh­tech­nik. Ziel der Zusam­men­ar­beit ist eine gebün­del­te Arbeit und Kom­mu­ni­ka­ti­on in Rich­tung Bun­des­po­li­tik und GKV-Spit­zen­ver­band sowie wei­te­rer Ver­bän­de. Die Betei­lig­ten stel­len ihre Infor­ma­tio­nen jeweils über die eige­nen Kanä­le den Vertretern
der Lan­des­in­nun­gen und den Mit­glieds­be­trie­ben zur Verfügung.

18. März 2020

Um die Bedar­fe der Betrie­be in Rich­tung poli­ti­sche Rah­men­be­din­gun­gen und Ver­wal­tungs­ver­ein­fa­chun­gen wäh­rend der Covid-19-Kri­se schnell zu erhe­ben, zu bün­deln und gezielt zu infor­mie­ren, hat der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) für sei­ne Mit­glieds­be­trie­be eine spe­zi­el­le E‑Mail-Adres­se und eine Hot­line ein­ge­rich­tet. Die Web­site des
Bun­des­in­nungs­ver­ban­des wird zudem täg­lich aktua­li­siert. Zwei­mal die Woche tagt der Len­kungs­aus­schuss des BIV-OT in einer Video­kon­fe­renz. Die 68. Jah­res­ta­gung der Ver­ei­ni­gung Süd­deut­scher Ortho­pä­den und Unfall­chir­ur­gen e.V., die vom 30. April bis zum 2. Mai in Baden-Baden geplant war, wird abge­sagt. „Im Sin­ne einer gesund­heit­li­chen Unversehrtheit
aller Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer begrü­ßen wir die­se behörd­li­che Anord­nung aus­drück­lich“, heißt es in der Mel­dung der Ver­an­stal­ter, die sich auf eine Verordnung
der Lan­des­re­gie­rung Baden-Würt­tem­bergs beru­fen, dass Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 100 Teil­neh­mer unter­sagt wer­den. Der im Rah­men des VSOU statt­fin­den­de Tag der Tech­ni­schen Ortho­pä­die (TTO) kann eben­falls nicht durch­ge­führt werden.

20. März 2020

Die Task-Force COVID-19 mahnt die zen­tra­le Ver­sor­gung von Sani­täts­häu­sern und ortho­pä­die­tech­ni­schen Werk­stät­ten mit Schutz­klei­dung und Desinfektionsmitteln
durch Bun­des­in­nen- (BMI) und Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um (BMG) an. Zudem müs­se der Zugang zu Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten in sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen wie Kli­ni­ken und Pfle­ge­hei­men garan­tiert sein – zum Bei­spiel durch Ertei­lung ent­spre­chen­der Berech­ti­gun­gen. Als sys­tem­re­le­van­te Insti­tu­tio­nen wer­den Sani­täts­häu­ser und OT-Werk­stät­ten bereits
flä­chen­de­ckend von Betriebs­still­le­gun­gen aus­ge­nom­men. Aller­dings sind eben­so bun­des­ein­heit­li­che und unbü­ro­kra­ti­sche Rege­lun­gen zur Kindernotfallbetreuung
für Mit­ar­bei­ter in Sani­täts­häu­sern und ortho­pä­die­tech­ni­schen Betrie­ben drin­gend erforderlich.

25. März 20.20

Um das Gesund­heits­we­sen und die Pfle­ge bei der Bewäl­ti­gung der Coro­na-Epi­de­mie zu unter­stüt­zen, hat der Bun­des­tag zwei von Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Spahn vor­ge­leg­te Geset­ze beschlos­sen. Mit dem „COVI­D19-Kran­ken­haus­ent­las­tungs­ge­setz“ wer­den die wirt­schaft­li­chen Fol­gen für Kran­ken­häu­ser und Ver­trags­ärz­te auf­ge­fan­gen. Mit dem “Gesetz zum Schutz der Bevöl­ke­rung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Trag­wei­te” wird die Reak­ti­ons­fä­hig­keit auf Epi­de­mien verbessert.

27. März 2020

Im Schnell­ver­fah­ren hat der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss (G‑BA) einen Beschluss­ent­wurf über befris­te­te Ände­run­gen u. a. der Richt­li­nie über die Ver­ord­nung von Hilfs­mit­teln in der ver­trags­ärzt­li­chen Ver­sor­gung, kurz: Hilfs­mit­tel-Richt­li­nie, vor­ge­legt. Ins­ge­samt begrüßt der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) die getrof­fe­nen COVID-19-Son­der­re­ge­lun­gen – es bedarf jedoch noch der Feinjustierung.

Die vom G‑BA vor­ge­schla­ge­nen Ände­run­gen sehen ange­sichts der ein­zu­hal­ten­den Schutz­maß­nah­men und des abzu­se­hen­den Per­so­nal­not­stands Frist­ver­län­ge­run­gen für den Zeit­raum zwi­schen Ver­ord­nung und Abga­be vor. Dies gilt eben­so für Ver­ord­nun­gen von Hilfs­mit­teln im Rah­men des Ent­las­sungs-Manage­ments. Fol­ge­ver­ord­nun­gen set­zen vor­läu­fig kei­ne unmit­tel­ba­re per­sön­li­che Ana­mne­se vor­aus und kön­nen somit pos­ta­lisch über­mit­telt werden.

Alf Reu­ter, Prä­si­dent des BIV-OT, bewer­tet den Beschluss­ent­wurf des G‑BA ins­ge­samt posi­tiv: „In einer sol­chen Aus­nah­me­si­tua­ti­on, wie sie uns das COVID-19-Virus beschert, muss die für das Gesund­heits­we­sen sys­tem­re­le­van­te Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung gesi­chert blei­ben. Die vor­ge­se­he­nen Son­der­re­ge­lun­gen kön­nen wir daher nur begrü­ßen. In unse­ren Augen sind bei den Ände­run­gen noch Nach­jus­tie­run­gen erfor­der­lich. Wir haben dem G‑BA nahe­ge­legt, dass der Bereich der Hilfs­mit­tel, die ohne eine ärzt­li­che Ver­ord­nung abge­ge­ben wer­den dür­fen, drin­gend zu erwei­tern ist. Gera­de in den aktu­el­len Zei­ten wür­de so der Effekt erreicht, dass Pati­en­ten gera­de nicht den Weg zum ver­ord­nen­den Arzt antre­ten oder antre­ten müs­sen. Damit set­zen sie sich selbst und ande­re dem Risi­ko einer Infek­ti­on aus. Das muss unbe­dingt ver­hin­dert werden.“

2. April 2020

Der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) hat sich mit der For­de­rung nach einem Mora­to­ri­um für die Medi­zin­pro­duk­te-Ver­ord­nung an die EU-Kom­mis­si­on gewandt. Der Spit­zen­ver­band begrüßt die Ankün­di­gung der EU-Kom­mis­si­on zur Ver­schie­bung des Gel­tungs­be­ginns der EU-Medi­zin­pro­duk­te-Ver­ord­nung (MDR) und befür­wor­tet aus­drück­lich die­se Ver­schie­bung um ein Jahr.

„Ange­sichts der sich bezüg­lich der Sars-CoV-2-Pan­de­mie aktu­ell zuspit­zen­den Lage und den Aus-wir­kun­gen auf die Vor­be­rei­tun­gen zur Umset­zung der Ver­ord­nung wird das als ein­zig prak­ti­ka­bler Schritt gese­hen. Sani­täts­häu­ser, ortho­pä­die­tech­ni­sche, ortho­pä­die­schuh­tech­ni­sche Betrie­be und ande­re Leis­tungs­er­brin­ger im Bereich Hilfs­mit­tel set­zen als Teil der kri­ti­schen Infra­struk­tur der­zeit alle Res­sour­cen dafür ein, die Ver­sor­gung der Pati­en­ten mit den zum Teil lebens­not­we­ni­gen Hilfs­mit­teln sicher­zu­stel­len. In den sys­tem­re­le­van­ten Betrie­ben selbst grei­fen Not­fall­plä­ne, da not­wen­di­ges Fach­per­so­nal durch Erkran­kung oder Qua­ran­tä­ne nicht zur Ver­fü­gung steht. Gleich­zei­tig ste­hen die Betrie­be unter hohem wirt­schaft­li­chem Druck, da ein Groß­teil des nor­ma­len Wirt­schafts-betriebs weg­fällt. Dabei han­delt sich in der Mehr­heit um inha­ber­ge­führ­te klein- und mit­tel­stän­di­sche Betrie­be. Dadurch ist auch die betrieb­li­che Umset­zung der gefor­der­ten Maß­nah­men zur Erfül­lung der MDR-Vor­ga­ben unmit­tel­bar berührt. Eine Ver­schie­bung der Ein­füh­rung bedeu­tet für die Klas­se 1‑Produkte der Bran­che – wie schon bis­her – kein erhöh­tes Risi­ko für Pati­en­ten und Anwen­der. Die Betrie­be der Bran­chen wer­den bis dahin selbst­ver­ständ­lich die wei­te­re Umset­zung der MDR mit Nach­druck vor­an­trei­ben“, heißt es in dem offi­zi­el­len Schrei­ben an die Kommission.

3. April 2020

Eine Pau­scha­le von 40 Euro im Monat steht den Sani­täts­häu­sern für den Ein­satz von Des­in­fek­ti­on oder Schutz­aus­rüs­tung zur Ver­fü­gung, wenn sie die mehr­heit­lich zu den Risi­ko­pa­ti­en­ten zäh­len­den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen sicher ver­sor­gen wol­len. Die­se Pau­scha­le, unter die Pfle­ge­hilfs­mit­tel für den Infek­ti­ons­schutz fal­len, ist im gegen­wär­ti­gen Aus­nah­me­zu­stand der Coro­na-Kri­se auf­grund der all­ge­mei­nen Mate­ri­al­knapp­heit und bis zu 700 Pro­zent gestie­ge­ner Ein­kaufs­prei­se nicht realisierbar.

Vor einem gefähr­li­chen Eng­pass war­nen des­halb die in der Task-Force COVID-19 zusam­men­ge­schlos­se­nen Ver­bän­de, die Sani­täts­häu­ser und ande­ren Leis­tungs­er­brin­ger ver­tre­ten. Die Task-Force for­dert den Spit­zen­ver­band Bund der Kran­ken­kas­sen auf, die monat­li­che Pau­scha­le für zum Ver­brauch bestimm­te Pfle­ge­hilfs­mit­tel drin­gend den der­zei­ti­gen Bedin­gun­gen anzupassen.

Die ver­trag­li­che Grund­la­ge der Pau­schal­ver­sor­gung stammt aus dem Jahr 2005 – ein Pan­de­mie-Sze­na­rio wie das aktu­el­le ist dabei nicht berück­sich­tigt. So sind Arti­kel wie Des­in­fek­ti­ons­mit­tel zur­zeit auf dem frei­en Markt gar nicht mehr oder nur zu Prei­sen erhält­lich, die an Sit­ten­wid­rig­keit gren­zen, wie die Mit­glieds­be­trie­be der Task-Force COVID-19 berich­ten. Bei den Preis­for­de­run­gen han­delt es sich nicht um „marktübliche Schwan­kun­gen“: Sanitätshäuser schil­dern Preis­stei­ge­run­gen von bis zu 700 Pro­zent inner­halb der letz­ten bei­den Wochen. Damit über­stei­gen die Ein­kaufs­prei­se der Arti­kel die 40-Euro-Gren­ze teils bei wei­tem – für die Unter­neh­men wirt­schaft­lich nicht mehr durch­führ­bar. Ohne eine schnel­le und für alle Kran­ken­kas­sen ein­heit­li­che Lösung sind die Betrie­be letz­ten Endes gezwun­gen, die Ver­sor­gung der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen mit Pfle­ge­hilfs­mit­teln im Rah­men der 40-Euro-Pau­scha­le zumin­dest teil­wei­se einzustellen.

15. April 2020

Die Bun­des­re­gie­rung hat zusam­men mit den Bun­des­län­dern Beschlüs­se gefasst, um das Coro­na­vi­rus wei­ter ein­zu­däm­men: Die Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den bis 3. Mai ver­län­gert. Öffent­li­che Gesund­heits­diens­te erhal­ten zusätz­li­ches Per­so­nal, damit Infek­ti­ons­ket­ten bes­ser unter­bro­chen wer­den kön­nen. Beson­ders betrof­fe­ne Gebie­te erhal­ten schnell abruf­ba­re Unter­stüt­zun­gen und der Bund schafft mehr Testkapazitäten.

17. April 2020

In der anhal­ten­den Coro­na-Kri­se ist die gesam­te Bevöl­ke­rung nach wie vor ver­pflich­tet, zwi­schen­mensch­li­che Kon­tak­te auf das Nötigs­te zu redu­zie­ren. Das gilt nicht zuletzt für Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen, bei denen das Risi­ko einer Coro­na-Infek­ti­on beson­ders hoch ist. Vor die­sem Hin­ter­grund begrüßt die Task-Force COVID-19 die aktu­el­len, erwei­ter­ten Emp­feh­lun­gen des Spit­zen­ver­bands Bund der Kran­ken­kas­sen (GKV-Spit­zen­ver­band) zum Büro­kra­tie­ab­bau. Aller­dings sind die Ver­wal­tungs­ver­ein­fa­chun­gen bis­lang nicht ausreichend.

Zwar ist eine Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung inzwi­schen in etli­chen Fäl­len ohne Vor­la­ge eines Rezepts mög­lich – wie in Not­fäl­len oder bei der Ver­sor­gung mit Ver­brauchs­mit­teln wie Inkon­ti­nenz­hil­fen. Doch im gro­ßen Seg­ment der zum Gebrauch bestimm­ten Hilfs­mit­tel, wie z. B.  Roll­stüh­len, ist für eine Fol­ge­ver­sor­gung der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten immer noch ein Rezept die zwin­gen­de Vor­aus­set­zung.  Des­halb for­dern die in der Task-Force COVID-19 ver­ei­nig­ten füh­ren­den Fach­ver­bän­de, Fol­ge­ver­sor­gun­gen wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie aus­nahms­los von einer Ver­ord­nung zu befrei­en. Eben­so plä­die­ren die Fach­ver­bän­de für eine vor­über­ge­hen­de Erhö­hung der Geneh­mi­gungs­frei­gren­zen. Dies mini­miert die Zahl der Per­so­nen­kon­tak­te im Gesund­heits­we­sen, sichert und beschleu­nigt die Ver­sor­gung der Betrof­fe­nen, ent­las­tet Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Krankenkassen.

Die aktu­el­len Emp­feh­lun­gen des GKV-Spit­zen­ver­bands für alle gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen zur Siche­rung der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung vom 8. April 2020 ergän­zen die bereits vor­ge­nom­me­nen Ver­wal­tungs­ver­ein­fa­chun­gen und ver­län­gern deren Gül­tig­keit bis zum 30. Juni 2020. Zusätz­lich befür­wor­tet der GKV-Spit­zen­ver­band wei­te­re Rege­lun­gen, wie bereits von der Task-Force COVID-19 gefor­dert. Die neu­en Ände­run­gen im Über­blick: Geh­stock gebro­chen, Ban­da­ge zer­ris­sen? Muss ein Hilfs­mit­tel ersetzt wer­den, ist unter fol­gen­den Bedin­gun­gen kein Rezept mehr nötig: kei­ne Abwei­chung zur bis­he­ri­gen Ver­sor­gung, das Pro­dukt ist nicht mehr ein­setz­bar bzw. defekt, die Ver­sor­gung ist nicht auf­schieb­bar und der Ver­si­cher­te kann kei­ne ärzt­li­che Ver­ord­nung ein­ho­len. Eine ent­spre­chen­de Erklä­rung des Ver­si­cher­ten muss doku­men­tiert wer­den. Bis auf Wei­te­res wird auf ver­pflich­ten­de Fort­bil­dungs­nach­wei­se ver­zich­tet, eben­so auf Lager­be­ge­hun­gen der Kran­ken­kas­sen zur Prü­fung des Kas­sen­ei­gen­tums. Über­schrei­tun­gen ver­trag­lich ver­ein­bar­ter Rück­hol­fris­ten blei­ben sank­ti­ons­frei, wenn trif­ti­ge Grün­de vor­lie­gen (z.B. auf­grund von Lie­fer­eng­päs­sen) – genau­so wie bei Liefer‑, Fer­ti­gungs- und Abgabefristen.

22. April 2020

Das Paul-Ehr­lich-Insti­tut hat die kli­ni­sche Prü­fung eines Coro­na-Impf­stoffs geneh­migt. “Es ist ein gutes Signal, dass die Impf­stoff­pro­duk­ti­on in Deutsch­land schon so weit ist, dass wir mit ers­ten Stu­di­en begin­nen kön­nen. Gleich­wohl wird es aber noch meh­re­re Mona­te dau­ern, bis ein Impf­stoff erprobt und erforscht ist”, sagt Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn.

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