Im PDSG wird unter anderem die Einbindung von Sanitätshäusern und orthopädietechnischen Werkstätten in den Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) hervorgehoben. Auf diesem Wege soll gewährleistet werden, dass das E‑Rezept zur Abgabe von Hilfsmitteln und Medizinprodukten erst dann zum Einsatz kommt, wenn alle Leistungserbringer den gleichen Zugang zur TI besitzen. „Der Gesetzgeber sichert so die freie Wahl des Versorgers für die Patientinnen und Patienten und schafft gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für alle Beteiligten“, zeigt sich Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) zufrieden mit dem Entwurf. Im PDSG ist festgehalten, dass Gesundheitshandwerke über die Handwerkskammern elektronische Berufsausweise (eBA) erhalten, die eine Voraussetzung für den Zugriff auf die Nutzung der TI sind. Der BIV-OT setzt sich dafür ein, dass Betriebe für ihr Engagement staatliche Investitionskostenentlastungen erhalten sollen.
BIV-OT begrüßt PDSG-Entwurf
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