Ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‑BA) zur Zweitmeinung vor Amputationen vom 16. April 2020 mit aktueller Änderung vom 18. März 2021 billigt diesen Patient:innen zukünftig den Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung zu. Der Beschluss müsse nun nur noch vom Bundesgesundheitsministerium ratifiziert werden, um rechtsverbindlich zu werden. Die Entscheidung betrifft bis zu 50.000 Menschen jährlich in Deutschland, die eine Amputation in Folge eines DFS erleiden.
„Wir betrachten die G‑BA-Entscheidung als vollen Erfolg“, erklärt Dr. med. Michael Eckhard, Vorsitzender der AG „Diabetischer Fuß“. „Der Rechtsanspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung soll Betroffene unterstützen, eine gut fundierte Entscheidung zur möglichen Auswahl vorgeschlagener Behandlungsmöglichkeiten zu treffen und damit gegebenenfalls eine medizinisch nicht gebotene Amputation zu vermeiden.“
Multidisziplinäre Zweitmeinung
Der G‑BA-Beschluss sehe ebenfalls vor, dass bei Nachweis von zusätzlichen Qualifikationen Fachärzte aus acht Fachrichtungen als Zweitmeiner die medizinische Notwendigkeit einer geplanten Amputation beleuchten können.
Entscheidend im G‑BA-Beschluss sei, dass potentielle Zweitmeiner für die Beleuchtung der medizinischen Notwendigkeit einer Amputation neben ihrer Facharztqualifikation künftig ihre besondere Erfahrung und ein multiprofessionelles Behandlungskonzept für das DFS nachweisen müssen. In die Zweitmeinungsberatung dürfen auch Angehörige nicht ärztlicher Fachberufe wie Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Podologen, die zum multiprofessionellen Behandlungsteam von Menschen mit DFS gehören, einbezogen werden.
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