Seit dem 1. März 2025 ist das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in Kraft. § 33 Abs. 5c SGB V soll dafür sorgen, dass Verordnungen aus Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) ohne Prüfung durch die Krankenkassen und den Medizinischen Dienst (MD) bewilligt werden.
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