Laut der Umfrage sind 100 Prozent der Befragungsteilnehmer:innen von den Kostensteigerungen durch gestiegene Energie- und Rohstoffpreise sowie durch höhere Logistik- und Transportkosten betroffen. 83 Prozent von ihnen können diese gar nicht oder nur teilweise an den Markt weitergeben. Nicht zuletzt deswegen, weil Erstattungspreise in den Versorgungsverträgen langfristig festgelegt sind, sagen 69,2 Prozent der Befragten. Für 89,7 Prozent wirkt sich dieser Sachverhalt unwirtschaftlich aus. Erschwerend hinzu komme die Medical Device Regulation (MDR), die 92,9 Prozent als größten regulatorischen Kostentreiber empfinden.
Flexibel anpassbare Verträge gefordert
„In dieser Krise eine verlässliche Patientenversorgung zu gewährleisten, stellt für die Branche eine Herausforderung dar, mit der sie nicht alleine gelassen werden darf. Damit langfristig verlässlich produziert und versorgt werden kann, dürfen Preissteigerungen nicht einseitig zu Lasten der Hersteller und Leistungserbringer gehen. Deshalb müssen Festbeträge und Verträge nach objektiven Kriterien flexibel anpassbar sein“, fordert Eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier.
Als größtes Innovationshemmnis identifiziert das Branchenbarometer 2022 – wie bereits im vergangenen Jahr – das unklare Verfahren zur Aufnahme neuartiger Produkte ins Hilfsmittelverzeichnis (HMV). Darin sehen mehr als 60 Prozent der Unternehmen ein Risikopotenzial, bei gleichzeitig gestiegenem Innovationswillen der Branche – 86 Prozent der Umfrageteilnehmer:innen investieren in neuartige Hilfsmittel. Aufnahmeanträge neuartiger Hilfsmittel wurden indes bei 60 Prozent der Befragten abgelehnt, bei 53 Prozent betraf dies mindestens drei Neuentwicklungen. „Ablehnungen erstrecken sich sogar auf bereits bekannte Hilfsmittel. Das stellt über ein Drittel der Befragungsteilnehmer fest“, heißt es in der Auswertung.
HMV-Verfahren standardisieren und beschleunigen
Daher erklärt Oda Hagemeier: „Damit Patienten ungehinderten Zugriff auf innovative Hilfsmittel haben, muss deren Aufnahme beschleunigt werden. Denn das Hilfsmittelverzeichnis hat eine marktsteuernde Wirkung, auch wenn es sich nicht um eine Positivliste handelt. Wir brauchen ein standardisiertes Verfahren, insbesondere zur Anerkennung des medizinischen Nutzennachweises. Deshalb fordert die Eurocom ein obligatorisches Beratungsgespräch, das die Vereinbarungen zwischen Antragsteller und GKV-Spitzenverband klar regelt, sowie die Einführung eines Fast-Track-Verfahrens für Hilfsmittel, die als Alternativen zu bereits gelisteten Produkten gelten – für eine zukunftsfeste Hilfsmittelversorgung in Deutschland.“
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