Digi­ta­li­sie­rung des Gesundheitswesens

Wenn man nach den großen „Gewinnern“ der Corona-Krise von 2020 fragt, dann dürfte fast zwangsläufig die Beschleunigung der Digitalisierung in vielen Geschäfts- und Gesellschaftsbereichen die Antwort lauten.

Vor allem die Kom­mu­ni­ka­ti­on hat sich zu gro­ßen Tei­len „digi­ta­li­siert“. Aber auch das Gesund­heits­we­sen steht vor kon­kre­ten Her­aus­for­de­run­gen und Auf­ga­ben im Zusam­men­hang mit der Digi­ta­li­sie­rung. Was sind die Pro­jek­te der nahen Zukunft, die die Poli­tik bereits auf den Weg gebracht hat und was ist kon­kret mit „TI“ oder „ePa“ gemeint? Die wich­tigs­ten Defi­ni­tio­nen hat die OT-Redak­ti­on zusam­men­ge­tra­gen. Wer mehr Hin­ter­grund­wis­sen haben möch­te oder spe­zi­el­le Ein­zel­nach­fra­gen hat, der wird mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit im Glos­sar der Gema­tik die pas­sen­de Ant­wort finden.

Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur

Der Begriff „Tele­ma­tik“ ist eine Kom­bi­na­ti­on der Wör­ter „Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on“ und „Infor­ma­tik“. Als Tele­ma­tik wer­den die Ver­net­zung ver­schie­de­ner IT-Sys­te­me und die Mög­lich­keit bezeich­net, Infor­ma­tio­nen aus unter­schied­li­chen Quel­len mit­ein­an­der zu ver­knüp­fen. Die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI) ver­netzt alle Akteu­re des Gesund­heits­we­sens im Bereich der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung und gewähr­leis­tet den sek­to­ren- und sys­tem­über­grei­fen­den sowie siche­ren Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen. Sie ist ein geschlos­se­nes Netz, zu dem nur regis­trier­te Nut­zer (Per­so­nen oder Insti­tu­tio­nen) mit einem elek­tro­ni­schen Heil­be­rufs- und Pra­xis­aus­weis Zugang erhalten.

Die TI bie­tet Ver­si­cher­ten und Leis­tungs­er­brin­gern ver­schie­de­ne Anwen­dun­gen. Die­se las­sen sich in Pflicht­an­wen­dun­gen und frei­wil­li­ge Anwen­dun­gen unter­schei­den. Zuletzt hat der Gesetz­ge­ber die Vor­ga­ben im E‑He­alth-Gesetz, das Ende 2015 in Kraft getre­ten ist, aktualisiert.

Die Pflicht­an­wen­dun­gen sind für alle Mit­glie­der der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen ver­bind­lich. Dazu zäh­len der Online-Abgleich der Ver­si­cher­ten­stamm­da­ten auf der elek­tro­ni­schen Gesund­heits­kar­te, das elek­tro­ni­sche Emp­fan­gen und Ein­lö­sen einer Ver­ord­nung (eVer­ord­nung) mit der Kar­te sowie die Ver­wen­dung der Euro­päi­schen Kran­ken­ver­si­che­rungs­kar­te (EHIC) auf der Rückseite.

Ob Ver­si­cher­te das Ange­bot der frei­wil­li­gen Anwen­dun­gen nut­zen wol­len, ent­schei­den sie ganz allein. Nur mit ihrer Zustim­mung kön­nen bei­spiels­wei­se Not­fall­da­ten auf der elek­tro­ni­schen Gesund­heits­kar­te hin­ter­legt oder eine ver­si­cher­ten­be­zo­ge­ne Arz­nei­mit­tel­do­ku­men­ta­ti­on ange­legt wer­den. Die Hoheit über sei­ne Daten liegt allein beim Patienten.

Zu den frei­wil­li­gen Anwen­dun­gen gehören:

  • Not­fall­da­ten-Manage­ment
  • elek­tro­ni­scher Medi­ka­ti­ons­plan und Daten­ma­nage­ment zur Prü­fung der Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Anwen­dung der Versicherten
  • elek­tro­ni­sche Patientenakte

Kom­mu­ni­ka­ti­on im Medi­zin­we­sen (KIM)

Ob Post, Fax oder ein­fach E‑Mail – die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Ärz­ten heu­te ist oft­mals nicht sicher und führt viel­fach zu zeit­li­chen Ver­zö­ge­run­gen. Ein ana­lo­ger Arzt­brief wird nach­träg­lich digi­ta­li­siert, damit die Daten in der Ver­wal­tungs­soft­ware der zwei­ten Pra­xis zur Ver­fü­gung ste­hen. Durch die Ein­füh­rung der siche­ren Kom­mu­ni­ka­ti­on kön­nen Befun­de auf elek­tro­ni­schem Wege rechts­ver­bind­lich, sicher und kom­pa­ti­bel zwi­schen Ärz­ten auf frei­wil­li­ger Basis ver­schickt wer­den. KIM sorgt für den siche­ren Aus­tausch von sen­si­blen Infor­ma­tio­nen wie Befun­de, Beschei­de, Abrech­nun­gen oder Rönt­gen­bil­der über die Telematikinfrastruktur.

Auf frei­wil­li­ger Basis kön­nen alle Medi­ka­ti­ons­da­ten, Arz­nei­mit­tel­ver­ord­nungs­da­ten und The­ra­pie­vor­schlags­da­ten für einen Pati­en­ten doku­men­tiert wer­den. Der behan­deln­de Arzt bzw. der Apo­the­ker erhält so einen struk­tu­rier­ten Über­blick dar­über, wel­che Medi­ka­men­te die Pati­en­tin oder der Pati­ent aktu­ell ein­nimmt. Nicht sel­ten haben Ärz­te und Apo­the­ker bis­lang kei­nen voll­stän­di­gen Über­blick über die aktu­el­le bzw. vor kur­zem ein­ge­nom­me­ne Medi­ka­ti­on. Das birgt ein enor­mes Risi­ko uner­wünsch­ter Arz­nei­mit­tel­wech­sel­wir­kun­gen sowie die Gefahr von Fehl- und Dop­pel­ver­ord­nun­gen. Aber auch dem Pati­en­ten müs­sen ver­ständ­li­che Infor­ma­tio­nen zu sei­ner Arz­nei­mit­tel­the­ra­pie vor­lie­gen, die ihn in die Lage ver­set­zen, die Arz­nei­mit­tel rich­tig anzu­wen­den und not­wen­di­ge risi­ko­mi­ni­mie­ren­de Maß­nah­men zu befolgen.

Elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te (ePa)

Gesetz­lich Ver­si­cher­te haben seit dem 1. Janu­ar 2021 ein Anrecht auf die Nut­zung einer elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­te. Die­se wird von den Kran­ken­kas­sen als App kos­ten­los bereit­ge­stellt und kann auf mobi­len End­ge­rä­ten, wie zum Bei­spiel dem eige­nen Smart­phone oder einem Tablet, instal­liert wer­den. Mit der ePA wer­den Nut­zer dar­in bestärkt, sou­ve­rän und eigen­ver­ant­wort­lich mit ihren Gesund­heits­da­ten umzu­ge­hen. So wer­den Pati­en­ten Teil des Teams, das sich um ihre Gesund­heit küm­mert. Zugleich kön­nen sie eine akti­ve­re Rol­le bei ihrer eige­nen Gesund­heits­ver­sor­gung spielen.

Ziel der ePA ist eine umfas­sen­de Ver­net­zung des deut­schen Gesund­heits­we­sens, sowohl zwi­schen ver­schie­de­nen Fach­ärz­ten oder Apo­the­ken als auch zwi­schen Ärz­ten, Apo­the­ken und Pati­en­ten. Vie­le bis­her ana­log oder in Papier­form ablau­fen­de Arbeits­schrit­te kön­nen durch die ePA digi­ta­li­siert und damit ver­ein­facht wer­den. Wei­te­re Vor­tei­le: Medi­zi­ni­sche Infor­ma­tio­nen lie­gen trans­pa­rent vor und erleich­tern zukünf­tig vie­le Abläu­fe. Davon pro­fi­tie­ren Pati­en­ten eben­so wie Ärz­te, Apo­the­ker, The­ra­peu­ten und ande­res medi­zi­ni­sches Fachpersonal.

Die Ein­rich­tung und Nut­zung einer ePA ist für Pati­en­ten frei­wil­lig. Mit ihr pro­fi­tie­ren Pati­en­ten von vie­len Vor­tei­len: So kön­nen sie jeder­zeit online auf ihre Gesund­heits­da­ten – wie zum Bei­spiel ihren elek­tro­ni­schen Medi­ka­ti­ons­plan (eMP) oder ihren Not­fall­da­ten­satz (NFDM) – zugrei­fen. Das ermög­licht eine orts­un­ab­hän­gi­ge opti­ma­le Ver­sor­gung. Kurz: Die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te ist das siche­re digi­ta­le Zuhau­se für medi­zi­ni­sche Doku­men­te und damit der Schlüs­sel zu einer moder­nen Gesundheitsversorgung.

E‑Rezept

Mit der Ein­füh­rung des elek­tro­ni­schen Rezep­tes wird das bis­he­ri­ge Ver­fah­ren mit dem gedruck­ten For­mu­lar ab Mit­te 2021 zum Aus­lauf­mo­dell. Ärz­te kön­nen ab die­sem Zeit­punkt in einer Ein­füh­rungs­pha­se ihren Pati­en­ten Rezep­te direkt digi­tal bereit­stel­len. Ab 2022 ist die Nut­zung des E‑Rezepts bun­des­weit für gesetz­lich Ver­si­cher­te und apo­the­ken­pflich­ti­ge Arz­nei­mit­tel verpflichtend.

Das E‑Rezept wird aus­schließ­lich digi­tal erstellt und signiert. Der Zugang dazu über einen QR-Code kann digi­tal oder per Aus­druck erfol­gen. Das E‑Rezept kann bei jeder Apo­the­ke ein­ge­löst wer­den. Dabei macht es kei­nen Unter­schied, ob man eine Ver­sand­apo­the­ke, sei­ne Stamm­apo­the­ke oder in einer frem­den Stadt die nächst­ge­le­ge­ne Apo­the­ke aus­wählt. Auch für die Hilfs­mit­tel­bran­che ist eine Anbin­dung an das E‑Rezept vor­ge­se­hen. Mit der E‑Re­zept-App der Gema­tik erhal­ten Pati­en­ten einen daten­schutz­kon­for­men und siche­ren Zugang zu den Rezeptdaten.

(Quel­le der Defi­ni­tio­nen: Gema­tik)

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