Wie kann während einer Epidemie die Versorgung von Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden? Wie kann die konservativ-technische Versorgung helfen, notwendige Intensivbetten bereitzustellen? Wie kann man der Relevanz der Hilfsmittelversorgung im System der gesetzlichen Krankenkassen auch in Krisen gerecht werden? Und wie finanziert man das alles? Kann an Bürokratie in dem überbordende Vertragswesen zwischen Versorgern und Krankenkassen effizienter gestaltet werden?
Weniger Bürokratie
Gemeinsam konstatierten die Gesprächspartner, dass insbesondere die Intransparenz und unüberschaubare Vielfalt der heutigen Vertragswelt, zu Fehlentwicklungen in der Versorgung und zu einem bürokratischen Aufwand in den Verwaltungen der Sanitätshäuser und orthopädietechnischen Werkstätten führe, der teils nur noch schwer zu bewältigen sei. Hier könnte das gesamte GKV-System für alle Seiten besser gestaltet werden, beispielsweise dadurch, dass grundlegende Rahmenbedingungen einheitlich geregelt werden. Zudem sollten Verwaltungsvereinfachungen, die sich während der ersten Zeit der Pandemie als für alle Seiten sinnvoll erwiesen hätten, daraufhin überprüft werden, ob sie nicht dauerhaft etabliert werden könnten.
Mehr Versorgungsqualität
Auch die Relevanz der Hilfsmittelversorgung als Ganzes sollte für Krisenfälle wie Corona, in den Strukturen des GKV-Systems deutlicher hinterlegt sein. Intensiv diskutiert wurde zudem die gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen, für alle gängigen Versorgungsbereiche des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 127 SGB V Verträge zu schließen. Hierzu zählt insbesondere die Aufnahme und der zeitnahe Abschluss von Vertragsverhandlung mit den entsprechenden Spitzenverbänden. Hieran kranke es zunehmend – nicht nur in Baden-Württemberg, so die Runde abschließend.
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