Grunau und Reuter hatten die Abgeordnete, die auch im Gesundheitsausschuss einen Sitz hat, eingeladen, sich von der Vielfältigkeit des Fachs und der besonderen Komplexität der Abrechnungen zu überzeugen. „Bereits der Verhandlungsaufwand ist enorm. Dass die Sanitätshäuser zusätzlich je nach Kostenträger unterschiedliche Formulare im Papierformat ausfüllen müssen, ist nicht nur für Sanitätshäuser unzumutbar. Auch für Patienten wird damit die Leistung vollkommen intransparent“, meinte Alf Reuter.
Statt der analogen und aufwendigen Papiervariante könne eine intelligente, verschlankte digitale Lösung eine gangbare Alternative sein. Doch: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sei allerdings nicht ohne die Einbeziehung der Akteure denkbar. Ein negatives Beispiel aus Sicht von WvD: die elektronische Patientenakte (ePA). Trotz des regelmäßigen interdisziplinären Austausches von Handwerker:innen und Mediziner:innen bei der komplexen Hilfsmittelversorgung von Patient:innen gewährt der Gesetzgeber Leistungserbringern bisher nur bedingten Zugang zu allen relevanten Versicherteninformationen in der elektronischen Versichertenakte. „Wir fordern daher die gesetzliche Verankerung des Lese- und Schreibzugriffs auf alle für die Versorgung mit Hilfsmitteln relevanten Versicherteninformationen in der elektronischen Patientenakte. Zudem ist wie bei dem E‑Rezept für Arzneimittel sicherzustellen, dass die freie Wahl des Versicherten sichergestellt bleibt – auch für Hilfsmittelverordnungen sollte die Gematik als neutrale Stelle verantwortlich sein“, sagte Alf Reuter der Bundestagsabgeordneten Heitmann. Der Politikerin wurde im Sanitätshaus ganz exemplarisch gezeigt, wie der Abrechnungsprozess einer Patientin mit Stützstrumpfbedarf aussieht und wie aufwendig dieser ist. Anschließend warben die WvD-Vertreter einmal mehr dafür, die Bürokratie deutlich zu reduzieren, um Kosten zu senken und die hohe Versorgungsqualität weiterhin leisten zu können.
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