Prä­qua­li­fi­zie­rung: WvD prüft Verfassungsbeschwerde

Der Änderungsantrag zur einseitigen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung im Rahmen der Beratungen zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurde am 23. Juni 2023 vom Bundestag beschlossen.

Das Bünd­nis „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ (WvD) kün­digt an, recht­li­che Schrit­te gegen die­se Rege­lung zu prü­fen. „Wir haben in der öffent­li­chen Anhö­rung zum ALBVVG ein­dring­lich vor einer ein­sei­ti­gen Ent­las­sung der Apo­the­ken aus der Prä­qua­li­fi­zie­rung gewarnt“, erklä­ren die WvD-Gene­ral­se­kre­tä­re Kirs­ten Abel und Patrick Gru­n­au. „Dass die­se nun trotz­dem kommt, stellt eine kla­re Ver­let­zung der Grund­sät­ze des frei­en und glei­chen Markt­zu­gan­ges im Hilfs­mit­tel­be­reich dar. Gesetz­lich Ver­si­cher­te müs­sen dar­auf ver­trau­en kön­nen, dass die stren­gen Regeln bei der Abga­be von Hilfs­mit­teln über­all glei­cher­ma­ßen gel­ten. Die­se ein­sei­ti­ge und sach­frem­de Bevor­tei­lung der Apo­the­ken zu Las­ten aller übri­gen Leis­tungs­er­brin­ger wer­den wir nicht hin­neh­men und daher recht­li­che Schrit­te bis hin zur Ver­fas­sungs­be­schwer­de prüfen.“

Die neusten Beiträge von Bri­git­te Sieg­mund (Alle ansehen)
Tei­len Sie die­sen Inhalt