Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) kündigt an, rechtliche Schritte gegen diese Regelung zu prüfen. „Wir haben in der öffentlichen Anhörung zum ALBVVG eindringlich vor einer einseitigen Entlassung der Apotheken aus der Präqualifizierung gewarnt“, erklären die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau. „Dass diese nun trotzdem kommt, stellt eine klare Verletzung der Grundsätze des freien und gleichen Marktzuganges im Hilfsmittelbereich dar. Gesetzlich Versicherte müssen darauf vertrauen können, dass die strengen Regeln bei der Abgabe von Hilfsmitteln überall gleichermaßen gelten. Diese einseitige und sachfremde Bevorteilung der Apotheken zu Lasten aller übrigen Leistungserbringer werden wir nicht hinnehmen und daher rechtliche Schritte bis hin zur Verfassungsbeschwerde prüfen.“
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