„Wir begrüßen die neue Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU, da sie klarstellt, dass es auf europäischer Ebene keinen Hinderungsgrund für die Vereinheitlichung der Mehrwertsteuersätze für Hilfsmittel und Medizinprodukte gibt“, betont Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) und Vorstandsmitglied des WvD-Bündnisses, zu dem sich führende Leistungserbringerverbände zusammengeschlossen haben. „Deshalb fordern wir von der Bundesregierung, endlich tätig zu werden und das Chaos verschiedener Mehrwertsteuersätze auf Hilfsmittel zu beenden, dessen Sinn sich nicht erschließt und das nur für zusätzlichen bürokratischen Aufwand sorgt.“
Unüberschaubarer Zustand
Bislang werden unterschiedliche Hilfsmittel mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen von 7 bzw. 19 Prozent besteuert. „Dabei verfügt der deutsche Gesetzgeber schon seit längerem über die Möglichkeit, die Umsatzsteuersätze im Bereich der medizinischen Versorgung und besonders der Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich auf nationaler Ebene zu regeln“, erklärt Alexander Hesse, Justiziar des BIV-OT. So sehe die EU-Richtlinie 2006/112/EG (EU-Mehrwertsteuerrichtlinie) bereits vor, dass auf „medizinische Geräte, Hilfsmittel und sonstige Vorrichtungen, die üblicherweise für die Linderung und die Behandlung von Behinderungen verwendet werden und die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von Behinderten bestimmt sind, einschließlich der Instandsetzung solcher Gegenstände“ einheitliche Umsatzsteuersätze angewendet werden können (Anhang III, Ziff. 4). „Nun wurde diese Richtlinie vom ECOFIN-Rat noch einmal konkretisiert. Die überarbeitete Fassung stellt deutlich klar, dass die Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich des Steuerrechts beim Mitgliedsstaat liegt“, so Hesse.
Organisationen und Verbände der Leistungserbringer wie der BIV-OT fordern seit Jahren eine Harmonisierung der Umsatzsteuersätze auf Hilfsmittel. „Für eine Differenzierung zwischen verschiedenen Hilfsmitteln anhand ihrer therapeutischen Eigenschaften und Wirkungsweisen besteht kein Bedarf. Diese ist außerdem nicht praktikabel, sondern vielmehr ein Quell eines kaum zu beherrschenden bürokratischen Verwaltungsaufwandes, der sowohl die Kostenträger als auch die Leistungserbringer betrifft“, unterstreicht Hesse noch einmal.
Win-win-Situation
Die generelle Umsetzung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent ergibt aus Sicht von Alf Reuter zudem eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. „Unsere Betriebe des Gesundheitshandwerks und die Sanitätshäuser haben weniger Bürokratie- und Buchhaltungsaufwand – und da die Mehrwertsteuer ein ‚durchlaufender Faktor’ ist, bedeutet dies für die Unternehmen auf monetärer Seite ein Nullsummenspiel. Die finanziell vom Steuerzahler gestützte gesetzliche Krankenversicherung (GKV) benötigt weniger Finanzhilfen, die Beitragsstabilität wird gesichert.“
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