Die Maßnahme ist zeitlich auf den November 2020 begrenzt. Rund 10 Milliarden Euro stehen für eine wirtschaftliche Soforthilfe für die betroffenen Unternehmen, die hauptsächlich aus der Gastronomie, Tourismus und Eventbranche kommen, bereit. Bundesfinanzminister Olaf Scholz sagte auf der Pressekonferenz, bei der die wirtschaftlichen Unterstützungen vorgestellt wurden: „Wir stehen vor einem Monat der Wahrheit. Die Situation ist dramatisch, das Virus verbreitet sich mit einer hohen Dynamik. Deshalb ist es unerlässlich, dass wir zeitlich befristet neue Maßnahmen ergreifen, um Leben und Wirtschaft zu schützen.“ Und weiter: „Wir stehen Unternehmen, Selbstständigen und Beschäftigten zur Seite. Gerade die besonders gebeutelten Branchen werden wir mit aller Kraft unterstützen. Bislang sind wir gemeinsam ganz gut durch diese Krise gekommen. Mit Vernunft, Zuversicht und Solidarität schaffen wir auch die nächste Etappe.“
Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes werden allerdings nur Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die durch die neuerlichen Einschränkungen dazu gezwungen werden, temporär zu schließen. Wer indirekt – zum Beispiel als Zulieferer – von den neuen Anordnungen in ähnlicher Weise betroffen ist, für den arbeiten das Bundeswirtschaftsministerium und das Finanzministerium noch einen Plan aus.
Wer weder direkt noch indirekt durch die neuen Anordnungen betroffen ist, aber trotzdem aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Unterstützung braucht, der kann auf das Instrument der Überbrückungshilfen setzen. Dafür wurden der Zeitraum, in dem die Überbrückungshilfe gewährt wird, noch einmal auf den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 verlängert und die Konditionen verbessert.
Antragstellung und Leitfaden gibt es hier.
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