„Die bisher sieben Verträge unter anderem mit der IKK Classic, SpectrumK, der Barmer und der TK ähneln sich sehr stark und spiegeln unser Ziel, harmonische Verträge pro Versorgungsbereich für unsere Mitglieder zu verhandeln wider“, erklärt Carsten Strangmann, Orthopädietechnik-Meister und Referent der Vertragsabteilung des BIV-OT. „Wer Schulungen zu den aktuellen Verträgen absolviert, erlangt zugleich die Grundlage für den Umgang mit weiteren Verträgen im Bereich der Beinprothetik.“
Wichtigste Neuerung für alle Leistungserbringer: „Die Anzahl der Schaftpositionen und Zusatzpositionen im Bereich Beinprothetik hat sich vervierfacht“, sagt Olaf Gawron, Orthopädietechnik-Meister und stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses des BIV-OT. „Die Verträge ermöglichen damit eine Versorgung auf dem aktuellen Stand der Technik, des Materials und der Preise. Aber die neue Struktur verlangt auch neue Kostenvoranschläge und Rechnungslegungen!“ Deshalb sei es so wichtig für die entsprechenden Mitarbeiter:innen in den OT-Betrieben, sich mit den neuen Verträgen und ihren Auswirkungen auf die eigene Arbeit auseinanderzusetzen.
Mehr Versorgungsvarianten – mehr Klarheit
Drei Fragen an Olaf Gawron und Carsten Strangmann:
OT: Was ändert sich durch die Neuerungen im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der PG 24?
Bedingt durch die neuen Strukturen in der PG 24 wurden die Handbuchkalkulationen des BIV-OT komplett neu erstellt. So gab es z. B. in der Unterschenkel-Prothetik bisher drei Grundpositionen und jetzt differenzieren wir zehn verschiedene Schaftsysteme und Prothesentypen.
Bei den Zusätzen gibt es je Amputationshöhe bis zu zwölf Positionen, in denen z. B. bei der Prothesenverkleidung in der Oberschenkel-Prothetik zusätzlich fünf Varianten berücksichtigt wurden.
OT: Welche Vorteile bietet die Neufassung für Leistungserbringer und Patient:innen?
Der aktuelle Stand der Technik und die Versorgungsvielfalt spiegeln sich in den Handbuchkalkulationen und dadurch in den neuen und künftigen Verträgen mit den Kostenträgern wider. Dies erlaubt es dem Leistungserbringer, eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung für die Versicherten anzufertigen.
OT: Welchen Einfluss hat die Neustrukturierung auf die Verträge und somit auf die Kostenvoranschläge und Rechnungslegung der OT-Betriebe?
Die Vielfalt der Versorgungsmöglichkeiten ist klar definiert und in den Verträgen geregelt. Dadurch kommt es zu weniger Rückfragen und Diskussionen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern.
Was ändert sich genau mit den neuen Verträgen auf Grundlage der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses der PG 24? Welche Vorteile bietet die Neufassung für Leistungserbringer und Patient:innen? Worauf muss bei den Kostenvoranschlägen geachtet werden? Wie können OT-Betriebe das neue HMV in der PG 24 effizient nutzen? Dazu veranstaltet die Confairmed in den kommenden Monaten Online-Seminare unter der Überschrift „PG 24 – der Weg vom Kompendium über das Hilfsmittelverzeichnis zum Vertrag“. Referenten sind Olaf Gawron und Carsten Strangmann. Gemeinsam geben die beiden Experten Einblick in die Neuerungen des Kalkulationshandbuches PG 24, das von ihnen mit der Arbeitsgruppe des BIV-OT erstellt wurde, und vermitteln die wesentlichen Kompetenzen zur Erstellung von vertragskonformen Kostenvoranschlägen und Angeboten in der Produktgruppe 24 (Beinprothesen).
Termine:
- 7. April 2022: 12 bis 17 Uhr
- 28. April 2022: 12 bis 17 Uhr
- 2. Mai 2022: 9 bis 14Uhr
In dem Online-Seminar “Vertragsschulung: sichere Anwendung der Verträge” erwerben die Teilnehmer ein fundiertes Verständnis von der komplexen Vertragslandschaft verschiedener Leistungsträger. Sie erhalten einen Überblick über die neuesten vom BIV-OT abgeschlossenen Verträge sowie die unterschiedlichen Inhalte und Bedingungen innerhalb eines Vertrages, um die Verträge richtig anwenden und formale Fehler verhindern zu können.
Termine:
- 24. Mai 2022: 10 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
- 24. August 2022: 10 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
- 24. November 2022: 10 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Die Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e. V. (DGIHV) brachte im Jahr 2018 das Kompendium „Qualitätsstandard im Bereich Prothetik der unteren Extremität“ heraus. „Es beschrieb erstmals umfassend alle relevanten Versorgungsmöglichkeiten im Bereich der Beinprothetik mit den neuesten Techniken und Materialien“, so Mitautor Olaf Gawron. „Die ehrenamtliche Arbeit hat sich gelohnt, denn die Autor:innen der Fortschreibung der PG 24 des HMV haben das Kompendium augenscheinlich aufmerksam gelesen.“ Große Teile der aktuellen Leistungsbeschreibung im HMV der PG 24 stammten aus dem Kompendium, wie Gawron betont. „Damit war auch das HMV in der PG 24 erstmals wieder auf dem aktuellen Stand der Versorgung“, erklärt er. Nach Veröffentlichung des fortgeschriebenen HMV im März 2019 erfolgte die komplette Neuschreibung des Handbuches des BIV-OT zu den Kalkulationen in der Versorgung mit Beinprothesen. „Dieses Handbuch dient uns seit seinem Erscheinen Ende 2019 als Grundlage für alle Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen im Bereich der Beinprothetik“, so Gawron.
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