Neu­es Orthe­sen­kon­zept zur Ver­bes­se­rung der Fuß­be­weg­lich­keit in der Fron­tal­ebe­ne bei Unter­schen­kel­or­the­sen mit Ringfassung

T. Wetzelsperger, B. Kapeller, L. Michalke, K. Mader, C. Kienzle
Die Grundprinzipien einer orthetischen Versorgung lassen sich in vielen Fällen zu den Kategorien der Stabilisierung, Korrektur oder Entlastung von Gelenken oder Gliedmaßen zuordnen. Diese Therapieziele müssen noch in manchen Fällen auf Kosten physiologischer Bewegungsausmaße benachbarter Gelenke oder durch eine ungewollte Einschränkung nicht zu therapierender Bereiche umgesetzt werden, was notwendige Wachstumsreize und physiologische externe Belastungen reduzieren kann. Bei korrigierenden Orthesen, die eine komplexe Fehlstellung behandeln, wird in manchen Fällen dieser Kompromiss eingegangen, um die gewünschte Korrekturwirkung der Orthese überhaupt erreichen zu können. Dennoch stellt die Einschränkung des Bewegungsapparates über die gewollte Therapie hinaus einen Nachteil dar, der zwar durch Gegenmaßnahmen wie Physiotherapie minimiert werden kann, den es jedoch durch technische Weiterentwicklungen zu reduzieren gilt, ohne das Therapieziel der vollständigen Korrektur dabei zu gefährden.

T. Wet­zel­sper­ger, B. Kapel­ler, L. Mich­al­ke, K. Mader, C. Kienz­le
Die Grund­prin­zi­pi­en einer orthe­ti­schen Ver­sor­gung las­sen sich in vie­len Fäl­len zu den Kate­go­rien der Sta­bi­li­sie­rung, Kor­rek­tur oder Ent­las­tung von Gelen­ken oder Glied­ma­ßen zuord­nen. Die­se The­ra­pie­zie­le müs­sen noch in man­chen Fäl­len auf Kos­ten phy­sio­lo­gi­scher Bewe­gungs­aus­ma­ße benach­bar­ter Gelen­ke oder durch eine unge­woll­te Ein­schrän­kung nicht zu the­ra­pie­ren­der Berei­che umge­setzt wer­den, was not­wen­di­ge Wachs­tums­rei­ze und phy­sio­lo­gi­sche exter­ne Belas­tun­gen redu­zie­ren kann. Bei kor­ri­gie­ren­den Orthe­sen, die eine kom­ple­xe Fehl­stel­lung behan­deln, wird in man­chen Fäl­len die­ser Kom­pro­miss ein­ge­gan­gen, um die gewünsch­te Kor­rek­tur­wir­kung der Orthe­se über­haupt errei­chen zu kön­nen. Den­noch stellt die Ein­schrän­kung des Bewe­gungs­ap­pa­ra­tes über die gewoll­te The­ra­pie hin­aus einen Nach­teil dar, der zwar durch Gegen­maß­nah­men wie Phy­sio­the­ra­pie mini­miert wer­den kann, den es jedoch durch tech­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lun­gen zu redu­zie­ren gilt, ohne das The­ra­pie­ziel der voll­stän­di­gen Kor­rek­tur dabei zu gefährden.

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