Seit dem 1. März 2025 ist das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in Kraft. § 33 Abs. 5c SGB V soll dafür sorgen, dass Verordnungen aus Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) ohne Prüfung durch die Krankenkassen und den Medizinischen Dienst (MD) bewilligt werden.
- Neue Verantwortung bei Brillinger — 23. März 2026
- Wie sich die Lang-Gruppe in Echtzeit neu erfindet — 19. März 2026
- Wie Prothesen ihr Potenzial entfalten — 18. März 2026






