GKV: Defi­zit im ers­ten Halbjahr

„Die Pandemie hat auch im 1. Halbjahr 2021 die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich geprägt“, berichtet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn anlässlich des Berichts zur Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2021, den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Anfang September veröffentlichte.

Die 103 gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen haben ein Defi­zit von 1,9 Mrd. Euro ver­zeich­net. Den Ein­nah­men in Höhe von rund 138,4 Mrd. Euro stan­den Aus­ga­ben von rund 140,3 Mrd. Euro gegen­über. Dies sei auch der Tat­sa­che geschul­det, dass die Kran­ken­kas­sen in die­sem Jahr pro Quar­tal rund 2 Mrd. Euro ihrer Finanz­re­ser­ven an den Gesund­heits­fonds abfüh­ren, heißt es in der Mit­tei­lung. Den­noch lie­ge das Pols­ter über der gesetz­lich vor­ge­se­he­nen Min­dest­re­ser­ve: Die Finanz­re­ser­ven der Kran­ken­kas­sen betru­gen Ende Juni 2021 rund 14,8 Mrd. Euro und ent­spre­chen damit im Durch­schnitt 0,6 Monats­aus­ga­ben. Gesetz­lich vor­ge­schrie­ben sind 0,2 Monatsausgaben.

Bei den Kran­ken­kas­sen gab es im Berichts­zeit­raum einen abso­lu­ten Aus­ga­ben­zu­wachs bei Leis­tun­gen und Ver­wal­tungs­kos­ten von 6,4 Pro­zent. Der Ver­gleichs­zeit­raum (1. Halb­jahr 2020) wei­se jedoch einen sehr nied­ri­gen Aus­ga­ben­so­ckel auf, da ins­be­son­de­re das 2. Quar­tal des ver­gan­ge­nen Jah­res wäh­rend des ers­ten Lock­downs von erheb­li­chen Rück­gän­gen bei den von den Kran­ken­kas­sen zu tra­gen­den Aus­ga­ben in einer Rei­he von Leis­tungs­be­rei­chen geprägt gewe­sen sei, rela­ti­viert das BMG. „Da der Aus­ga­ben­so­ckel des 2. Halb­jah­res 2020 deut­lich höher lag als im 1.Halbjahr, ist ten­den­zi­ell zu erwar­ten, dass sich die Zuwachs­ra­ten im wei­te­ren Jah­res­ver­lauf wie­der abfla­chen werden.“

In die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung flos­sen im ers­ten Halb­jahr des lau­fen­den Jah­res 5.023 Mio. Euro (1. Halb­jahr 2020: 4.762 Mio. Euro): eine Stei­ge­rung um 261 Mio. Euro (+ 5,92 Pro­zent). Die Hilfs­mit­tel machen 4 Pro­zent der GKV-Gesamt­aus­ga­ben im ers­ten Halb­jahr 2021 aus.

Zwei­stel­li­ge Aus­ga­ben­zu­wäch­se gab es im 1. Halb­jahr 2021 im Ver­gleich zum Vor­jah­res­zeit­raum vor allem bei Heil­mit­tel (+23,4 Pro­zent), bei zahn­ärzt­li­cher Behand­lung (+13,2 Pro­zent) und beim Zahn­ersatz (+22,1 Pro­zent) sowie bei ärzt­li­chen Früh­erken­nungs­maß­nah­men (+13,4 Pro­zent). Die Stei­ge­run­gen resul­tie­ren aus den Ein­brü­chen im Leis­tungs­ge­sche­hen des Ver­gleichs­halb­jah­res sowie deut­li­chen Preis­an­he­bun­gen bei­spiels­wei­se bei Heil­mit­teln oder aus Leis­tungs­aus­wei­tun­gen beim Zahn­ersatz (höhe­re Zuschüs­se). Die Aus­ga­ben der Kran­ken­kas­sen für Kran­ken­haus­be­hand­lun­gen sind um 5,7 Pro­zent, für ambu­lant-ärzt­li­che Behand­lun­gen um 6,8 Pro­zent und für Arz­nei­mit­tel um 4,1 Pro­zent gestiegen.

Mit dem Gesetz zur Wei­ter­ent­wick­lung der Gesund­heits­ver­sor­gung (GVWG) hat der Gesetz­ge­ber bereits einen ergän­zen­den Bun­des­zu­schuss von 7 Mrd. Euro für das Jahr 2022 beschlos­sen, berich­tet das Minis­te­ri­um. Der Zusatz­bei­trags­satz bleibt dadurch sta­bil bei 1,3 Pro­zent und somit der Gesamt­so­zi­al­ver­si­che­rungs­bei­trags­satz auch im kom­men­den Jahr unter 40 Pro­zent. Die Höhe des Anpas­sungs­be­darfs wird nach Aus­wer­tung der Ergeb­nis­se des GKV-Schät­zer­krei­ses, der im Okto­ber zusam­men­kommt, festgelegt.

 

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