Die 103 gesetzlichen Krankenkassen haben ein Defizit von 1,9 Mrd. Euro verzeichnet. Den Einnahmen in Höhe von rund 138,4 Mrd. Euro standen Ausgaben von rund 140,3 Mrd. Euro gegenüber. Dies sei auch der Tatsache geschuldet, dass die Krankenkassen in diesem Jahr pro Quartal rund 2 Mrd. Euro ihrer Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführen, heißt es in der Mitteilung. Dennoch liege das Polster über der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve: Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen Ende Juni 2021 rund 14,8 Mrd. Euro und entsprechen damit im Durchschnitt 0,6 Monatsausgaben. Gesetzlich vorgeschrieben sind 0,2 Monatsausgaben.
Bei den Krankenkassen gab es im Berichtszeitraum einen absoluten Ausgabenzuwachs bei Leistungen und Verwaltungskosten von 6,4 Prozent. Der Vergleichszeitraum (1. Halbjahr 2020) weise jedoch einen sehr niedrigen Ausgabensockel auf, da insbesondere das 2. Quartal des vergangenen Jahres während des ersten Lockdowns von erheblichen Rückgängen bei den von den Krankenkassen zu tragenden Ausgaben in einer Reihe von Leistungsbereichen geprägt gewesen sei, relativiert das BMG. „Da der Ausgabensockel des 2. Halbjahres 2020 deutlich höher lag als im 1.Halbjahr, ist tendenziell zu erwarten, dass sich die Zuwachsraten im weiteren Jahresverlauf wieder abflachen werden.“
In die Hilfsmittelversorgung flossen im ersten Halbjahr des laufenden Jahres 5.023 Mio. Euro (1. Halbjahr 2020: 4.762 Mio. Euro): eine Steigerung um 261 Mio. Euro (+ 5,92 Prozent). Die Hilfsmittel machen 4 Prozent der GKV-Gesamtausgaben im ersten Halbjahr 2021 aus.
Zweistellige Ausgabenzuwächse gab es im 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum vor allem bei Heilmittel (+23,4 Prozent), bei zahnärztlicher Behandlung (+13,2 Prozent) und beim Zahnersatz (+22,1 Prozent) sowie bei ärztlichen Früherkennungsmaßnahmen (+13,4 Prozent). Die Steigerungen resultieren aus den Einbrüchen im Leistungsgeschehen des Vergleichshalbjahres sowie deutlichen Preisanhebungen beispielsweise bei Heilmitteln oder aus Leistungsausweitungen beim Zahnersatz (höhere Zuschüsse). Die Ausgaben der Krankenkassen für Krankenhausbehandlungen sind um 5,7 Prozent, für ambulant-ärztliche Behandlungen um 6,8 Prozent und für Arzneimittel um 4,1 Prozent gestiegen.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hat der Gesetzgeber bereits einen ergänzenden Bundeszuschuss von 7 Mrd. Euro für das Jahr 2022 beschlossen, berichtet das Ministerium. Der Zusatzbeitragssatz bleibt dadurch stabil bei 1,3 Prozent und somit der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz auch im kommenden Jahr unter 40 Prozent. Die Höhe des Anpassungsbedarfs wird nach Auswertung der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises, der im Oktober zusammenkommt, festgelegt.
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