Erneu­ter Gesprächs­be­darf bei der Online-Einlagenversorgung

Bereits im Juni 2022 fragte der Münchener Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger (CSU) die Bundesregierung nach dem derzeitigen Stand der Online-Einlagenversorgung. Zum Hintergrund: Ein Hamburger Sanitätshaus hatte mit der Barmer einen Vertrag zu einer sogenannten E-Versorgung mit Einlagen geschlossen und ist damit bei Fachverbänden, Ärzt:innen, Orthopädieschuh­tech­niker:innen und Orthopädietechniker:innen auf großes Unverständnis gestoßen.

Die von dem Unter­neh­men ver­schick­ten Abdruck­sets an Lai­en als Ersatz für eine fach­li­che Begut­ach­tung und Ver­sor­gung wür­den den Bestim­mun­gen des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses wider­spre­chen und für eine Pati­en­ten­ge­fähr­dung sor­gen. Das Bun­des­amt für Sozia­le Siche­rung (BAS) hat als zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de auf Grund erheb­li­cher recht­li­cher Män­gel die E‑Versorgung aus dem Ver­kehr gezo­gen. Statt­des­sen wur­de von der Bar­mer eine Anpas­sung des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses – eigent­lich eine hoheit­li­che Auf­ga­be des GKV-Spit­zen­ver­ban­des – an die „digi­ta­len“ Ver­sor­gungs­me­tho­den ihres Ver­trags­part­ners ins Spiel gebracht. Pil­sin­ger – im Übri­gen selbst Arzt – erhielt von der Par­la­men­ta­ri­schen Staats­se­kre­tä­rin Sabi­ne Ditt­mar eine Ant­wort auf sei­ne schrift­li­che Fra­ge: „Ob eine digi­ta­li­sier­te Umset­zung der – der­zeit vor Ort statt­fin­den­den – Schrit­te der Ver­sor­gung unab­hän­gig vom Aus­maß des Kor­rek­tur­be­darfs des jewei­li­gen Ver­si­cher­ten die­sen Anfor­de­run­gen gerecht wer­den kann, klärt der­zeit das Bun­des­amt für Sozia­le Siche­rung (BAS) als zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de über die bun­des­weit täti­gen Kran­ken­kas­sen im Rah­men eines auf­sichts­recht­li­chen Ver­fah­rens zu dem dies­be­züg­lich abge­schlos­se­nen Ver­trag, des­sen Aus­gang abzu­war­ten sein wird“, heißt es wört­lich in der Ant­wort der Bundesregierung.

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Laut Infor­ma­tio­nen des Bünd­nis­ses „Wir ver­sor­gen Deutsch­land (WvD)“ hat das BAS aber bereits das Ver­fah­ren abge­schlos­sen. Auf OT-Anfra­ge bestä­tigt Kirs­ten Abel, WvD-Gene­ral­se­kre­tä­rin: „Auf die Anfra­gen unse­res Part­ners BIV-OT (Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik, Anm. d. Red.) hat das Bun­des­amt für Sozia­le Siche­rung mehr­fach bestä­tigt, dass ein Auf­le­ben des Ver­trags zwi­schen Bar­mer und dem Ver­trags­part­ner unter den aktu­el­len recht­li­chen Bedin­gun­gen nicht mög­lich und auch nicht geplant sei. Dass aktu­ell der Ein­druck durch die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung ent­steht, das Ver­fah­ren sei noch nicht abge­schlos­sen, bewer­ten wir als maxi­mal irri­tie­rend. Es ent­steht der Ein­druck, dass das BAS als Auf­sichts­be­hör­de ein Ver­fah­ren nach erfolg­tem Abschluss in bera­ten­der Funk­ti­on wei­ter­führt. Es wird nötig sein, Akten­ein­sicht zu beantragen.“

Die gemein­sa­me Stel­lung­nah­me von Fach­ge­sell­schaf­ten zur Online-Ein­la­gen­ver­sor­gung lesen Sie hier.

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