Die von dem Unternehmen verschickten Abdrucksets an Laien als Ersatz für eine fachliche Begutachtung und Versorgung würden den Bestimmungen des Hilfsmittelverzeichnisses widersprechen und für eine Patientengefährdung sorgen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat als zuständige Aufsichtsbehörde auf Grund erheblicher rechtlicher Mängel die E‑Versorgung aus dem Verkehr gezogen. Stattdessen wurde von der Barmer eine Anpassung des Hilfsmittelverzeichnisses – eigentlich eine hoheitliche Aufgabe des GKV-Spitzenverbandes – an die „digitalen“ Versorgungsmethoden ihres Vertragspartners ins Spiel gebracht. Pilsinger – im Übrigen selbst Arzt – erhielt von der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar eine Antwort auf seine schriftliche Frage: „Ob eine digitalisierte Umsetzung der – derzeit vor Ort stattfindenden – Schritte der Versorgung unabhängig vom Ausmaß des Korrekturbedarfs des jeweiligen Versicherten diesen Anforderungen gerecht werden kann, klärt derzeit das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde über die bundesweit tätigen Krankenkassen im Rahmen eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens zu dem diesbezüglich abgeschlossenen Vertrag, dessen Ausgang abzuwarten sein wird“, heißt es wörtlich in der Antwort der Bundesregierung.
Laut Informationen des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland (WvD)“ hat das BAS aber bereits das Verfahren abgeschlossen. Auf OT-Anfrage bestätigt Kirsten Abel, WvD-Generalsekretärin: „Auf die Anfragen unseres Partners BIV-OT (Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, Anm. d. Red.) hat das Bundesamt für Soziale Sicherung mehrfach bestätigt, dass ein Aufleben des Vertrags zwischen Barmer und dem Vertragspartner unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen nicht möglich und auch nicht geplant sei. Dass aktuell der Eindruck durch die Antwort der Bundesregierung entsteht, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, bewerten wir als maximal irritierend. Es entsteht der Eindruck, dass das BAS als Aufsichtsbehörde ein Verfahren nach erfolgtem Abschluss in beratender Funktion weiterführt. Es wird nötig sein, Akteneinsicht zu beantragen.“
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