ePA: Gesund­heits­hand­wer­ke außen vor

Keine Lese- und Schreibrechte, Verschiebung des E-Rezepts für Hilfsmittel auf 2027 sowie die Fokussierung auf Selbiges. Was der Parlamentarische Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke im Deutschen Bundestag am 17. Januar sagte, hat durchaus große Wirkung auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens, vor allem für die Gesundheitshandwerke.

Fran­ke ant­wor­te­te auf die Fra­ge des Abge­ord­ne­ten Dr. Ste­phan Pil­sin­ger (CSU), dass Vertreter:innen der Ortho­pä­die-Tech­nik und der ande­ren Gesund­heits­hand­wer­ke – aus daten­schutz­recht­li­chen Grün­den – kei­ne Lese- und Schreib­rech­te für die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te (ePa) erhal­ten wer­den. Alle rele­van­ten Daten für die Ver­sor­gung durch die Leis­tungs­er­brin­ger sei­en auf dem elek­tro­ni­schen Rezept (E‑Rezept) ver­merkt, so Fran­ke wei­ter. Das E‑Rezept sei zudem der zen­tra­le Fach­dienst für die Gesund­heits­hand­wer­ke in Zukunft. Außer­dem bestä­tig­te er noch­mals, dass an der Ver­schie­bung der ver­bind­li­chen Ein­füh­rung des E‑Rezepts für Hilfs­mit­tel – oder auch E‑Verordnung – auf das Jahr 2027, die im Rah­men der neu­es­ten Gesetz­ge­bung beschlos­sen wur­de, fest­ge­hal­ten wird. Das heißt, dass statt zum 1. Janu­ar 2026 erst ab dem 1. Janu­ar 2027 die Betrie­be mit der Ein­lö­sung des E‑Rezepts im Regel­be­trieb star­ten können.

 

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