Franke antwortete auf die Frage des Abgeordneten Dr. Stephan Pilsinger (CSU), dass Vertreter:innen der Orthopädie-Technik und der anderen Gesundheitshandwerke – aus datenschutzrechtlichen Gründen – keine Lese- und Schreibrechte für die elektronische Patientenakte (ePa) erhalten werden. Alle relevanten Daten für die Versorgung durch die Leistungserbringer seien auf dem elektronischen Rezept (E‑Rezept) vermerkt, so Franke weiter. Das E‑Rezept sei zudem der zentrale Fachdienst für die Gesundheitshandwerke in Zukunft. Außerdem bestätigte er nochmals, dass an der Verschiebung der verbindlichen Einführung des E‑Rezepts für Hilfsmittel – oder auch E‑Verordnung – auf das Jahr 2027, die im Rahmen der neuesten Gesetzgebung beschlossen wurde, festgehalten wird. Das heißt, dass statt zum 1. Januar 2026 erst ab dem 1. Januar 2027 die Betriebe mit der Einlösung des E‑Rezepts im Regelbetrieb starten können.
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