E‑Rezept: Zwei­te Pha­se läuft

Ab 1. Juli 2026 ist die elektronische Verordnung für die Hilfsmittelversorger verpflichtend. Die Vorbereitungen sind schon in vollem Gange: Die vom Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) im Herbst letzten Jahres gegründete Arbeitsgruppe (AG) Telematik hat die erste Phase der Prozessanalyse abgeschlossen und ist in die zweite Arbeitsphase gestartet.

Betei­ligt sind ERP-Sys­tem­häu­ser (Enter­pri­se-Resour­ce-Plan­ning) sowie OT-Hand­werks­be­trie­be ver­schie­de­ner Grö­ßen­ord­nung. „Aktu­ell arbei­ten wir mit Abrech­nungs­häu­sern und Soft­ware­dienst­leis­tern dar­an, kon­kre­te Lösun­gen für die Ein­bin­dung der Sani­täts­häu­ser und ortho­pä­die­tech­ni­schen Betrie­be in die dem elek­tro­ni­schen Rezept (E‑Rezept) zugrun­de lie­gen­de Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI) zu erstel­len sowie eine rei­bungs­lo­se Abrech­nung zu gewähr­leis­ten“, erklärt Tho­mas Münch, BIV-OT-Vor­stands­mit­glied und Ver­tre­ter der AG Tele­ma­tik. „Noch im Novem­ber 2021 soll ein Ergeb­nis vor­lie­gen.“ Im kom­men­den Jahr sei schließ­lich ein Feld­test in Koope­ra­ti­on mit einer Kran­ken­kas­se geplant, an dem auch Sani­täts­häu­ser teil­neh­men und bei dem alle Abläu­fe getes­tet sowie anschlie­ßend opti­miert wer­den. „Wir lie­gen gut im Plan, um der Gema­tik GmbH, die für Auf­bau, Betrieb und Wei­ter­ent­wick­lung der TI ver­ant­wort­lich ist, recht­zei­tig Gestal­tungs­ideen für die Pro­zes­se in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung zu lie­fern. Bis 1. Janu­ar 2024 soll ein funk­tio­nie­ren­der Pro­zess vor­lie­gen, denn dann kön­nen sich die OT-Betrie­be bereits frei­wil­lig an die TI anschlie­ßen. Unse­re jet­zi­ge Arbeit ist die Basis für umfas­sen­de Schu­lun­gen und Hand­rei­chun­gen zum E‑Rezept für unse­re Mitglieder.“

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