Digi­tal­po­li­tik erhält nur die Note ausreichend

Ein Leben ohne Computer, Smartphone und Co. ist für viele Menschen schlicht undenkbar.

In vie­len Berei­chen des All­tags fin­den sich bereits digi­ta­le Lösun­gen, die das Ein­kau­fen, Kom­mu­ni­zie­ren oder Pla­nen über­neh­men. Auch in der deut­schen Wirt­schaft hat man schon längst das Poten­zi­al der Digi­ta­li­sie­rung erkannt und ist dabei, es aus­zu­schöp­fen. In wel­chem Rah­men man dies tun kann, das legt häu­fig die Poli­tik fest. Des­halb hat der Digi­tal­ver­band Bit­kom Unter­neh­men befragt, wie sie die Digi­tal­po­li­tik der Bun­des­re­gie­rung bewer­ten. Das Ergeb­nis: Mit der Note aus­rei­chend fällt das Urteil der Wirt­schaft wenig freund­lich aus. In der Schu­le wäre die Bun­des­re­gie­rung fast ver­set­zungs­ge­fähr­det, es besteht also Hand­lungs­be­darf. Aber wie ermit­tel­te Bit­kom die­se Note für die Poli­tik? Mehr als 600 Unter­neh­men in Deutsch­land ab 20 Beschäf­tig­ten wur­den dar­um gebe­ten, die Digi­tal­po­li­tik der Ampel-Regie­rung zu bewer­ten. Für Bun­des­kanz­ler Olaf Scholz oder Digi­tal­mi­nis­ter Vol­ker Wis­sing soll­te es ein Weck­ruf sein, dass nur eins von zehn Unter­neh­men die Poli­tik als „gut“ ein­stuft. Die Schul­no­te „sehr gut“ wur­de sogar noch sel­te­ner ver­ge­ben. Die Umfra­ge ist reprä­sen­ta­tiv für die deut­sche Gesamt­wirt­schaft. Dem­nach sind 25 Pro­zent der Mei­nung, dass die Bun­des­re­gie­rung die im Koali­ti­ons­ver­trag gesteck­ten Zie­le zur Digi­ta­li­sie­rung bis zum Ende der Legis­la­tur­pe­ri­ode erreicht. 70 Pro­zent gehen davon aus, dass dies nicht der Fall sein wird.

Die Mehr­zahl der Pro­jek­te im Res­sort von Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach sind – laut dem „Bit­kom Moni­tor Digi­tal­po­li­tik“ – aktu­ell noch in der Umset­zung. Nur eins konn­te bereits erfolg­reich abge­schlos­sen wer­den. Dabei han­delt es sich um den Nut­zer­fo­kus bei Digi­ta­li­sie­rung im Gesund­heits­we­sen. 16 der 18 im Koali­ti­ons­ver­trag ver­an­ker­ten Pro­jek­te sind begon­nen, aller­dings noch nicht abge­schlos­sen wor­den. Dazu zäh­len bei­spiel­wei­se die Daten­ver­füg­bar­keit in der Gesund­heits­vor­sor­ge, das Regis­ter­ge­setz oder die Über­prü­fung der Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten im Gesundheitswesen.

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