Vor allem die Kommunikation hat sich zu großen Teilen „digitalisiert“. Aber auch das Gesundheitswesen steht vor konkreten Herausforderungen und Aufgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung. Was sind die Projekte der nahen Zukunft, die die Politik bereits auf den Weg gebracht hat und was ist konkret mit „TI“ oder „ePa“ gemeint? Die wichtigsten Definitionen hat die OT-Redaktion zusammengetragen. Wer mehr Hintergrundwissen haben möchte oder spezielle Einzelnachfragen hat, der wird mit großer Wahrscheinlichkeit im Glossar der Gematik die passende Antwort finden.
Telematikinfrastruktur
Der Begriff „Telematik“ ist eine Kombination der Wörter „Telekommunikation“ und „Informatik“. Als Telematik werden die Vernetzung verschiedener IT-Systeme und die Möglichkeit bezeichnet, Informationen aus unterschiedlichen Quellen miteinander zu verknüpfen. Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten.
Die TI bietet Versicherten und Leistungserbringern verschiedene Anwendungen. Diese lassen sich in Pflichtanwendungen und freiwillige Anwendungen unterscheiden. Zuletzt hat der Gesetzgeber die Vorgaben im E‑Health-Gesetz, das Ende 2015 in Kraft getreten ist, aktualisiert.
Die Pflichtanwendungen sind für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen verbindlich. Dazu zählen der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, das elektronische Empfangen und Einlösen einer Verordnung (eVerordnung) mit der Karte sowie die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite.
Ob Versicherte das Angebot der freiwilligen Anwendungen nutzen wollen, entscheiden sie ganz allein. Nur mit ihrer Zustimmung können beispielsweise Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt oder eine versichertenbezogene Arzneimitteldokumentation angelegt werden. Die Hoheit über seine Daten liegt allein beim Patienten.
Zu den freiwilligen Anwendungen gehören:
- Notfalldaten-Management
- elektronischer Medikationsplan und Datenmanagement zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit
- Anwendung der Versicherten
- elektronische Patientenakte
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Ob Post, Fax oder einfach E‑Mail – die Kommunikation zwischen Ärzten heute ist oftmals nicht sicher und führt vielfach zu zeitlichen Verzögerungen. Ein analoger Arztbrief wird nachträglich digitalisiert, damit die Daten in der Verwaltungssoftware der zweiten Praxis zur Verfügung stehen. Durch die Einführung der sicheren Kommunikation können Befunde auf elektronischem Wege rechtsverbindlich, sicher und kompatibel zwischen Ärzten auf freiwilliger Basis verschickt werden. KIM sorgt für den sicheren Austausch von sensiblen Informationen wie Befunde, Bescheide, Abrechnungen oder Röntgenbilder über die Telematikinfrastruktur.
Auf freiwilliger Basis können alle Medikationsdaten, Arzneimittelverordnungsdaten und Therapievorschlagsdaten für einen Patienten dokumentiert werden. Der behandelnde Arzt bzw. der Apotheker erhält so einen strukturierten Überblick darüber, welche Medikamente die Patientin oder der Patient aktuell einnimmt. Nicht selten haben Ärzte und Apotheker bislang keinen vollständigen Überblick über die aktuelle bzw. vor kurzem eingenommene Medikation. Das birgt ein enormes Risiko unerwünschter Arzneimittelwechselwirkungen sowie die Gefahr von Fehl- und Doppelverordnungen. Aber auch dem Patienten müssen verständliche Informationen zu seiner Arzneimitteltherapie vorliegen, die ihn in die Lage versetzen, die Arzneimittel richtig anzuwenden und notwendige risikominimierende Maßnahmen zu befolgen.
Elektronische Patientenakte (ePa)
Gesetzlich Versicherte haben seit dem 1. Januar 2021 ein Anrecht auf die Nutzung einer elektronischen Patientenakte. Diese wird von den Krankenkassen als App kostenlos bereitgestellt und kann auf mobilen Endgeräten, wie zum Beispiel dem eigenen Smartphone oder einem Tablet, installiert werden. Mit der ePA werden Nutzer darin bestärkt, souverän und eigenverantwortlich mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. So werden Patienten Teil des Teams, das sich um ihre Gesundheit kümmert. Zugleich können sie eine aktivere Rolle bei ihrer eigenen Gesundheitsversorgung spielen.
Ziel der ePA ist eine umfassende Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens, sowohl zwischen verschiedenen Fachärzten oder Apotheken als auch zwischen Ärzten, Apotheken und Patienten. Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und damit vereinfacht werden. Weitere Vorteile: Medizinische Informationen liegen transparent vor und erleichtern zukünftig viele Abläufe. Davon profitieren Patienten ebenso wie Ärzte, Apotheker, Therapeuten und anderes medizinisches Fachpersonal.
Die Einrichtung und Nutzung einer ePA ist für Patienten freiwillig. Mit ihr profitieren Patienten von vielen Vorteilen: So können sie jederzeit online auf ihre Gesundheitsdaten – wie zum Beispiel ihren elektronischen Medikationsplan (eMP) oder ihren Notfalldatensatz (NFDM) – zugreifen. Das ermöglicht eine ortsunabhängige optimale Versorgung. Kurz: Die elektronische Patientenakte ist das sichere digitale Zuhause für medizinische Dokumente und damit der Schlüssel zu einer modernen Gesundheitsversorgung.
E‑Rezept
Mit der Einführung des elektronischen Rezeptes wird das bisherige Verfahren mit dem gedruckten Formular ab Mitte 2021 zum Auslaufmodell. Ärzte können ab diesem Zeitpunkt in einer Einführungsphase ihren Patienten Rezepte direkt digital bereitstellen. Ab 2022 ist die Nutzung des E‑Rezepts bundesweit für gesetzlich Versicherte und apothekenpflichtige Arzneimittel verpflichtend.
Das E‑Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Zugang dazu über einen QR-Code kann digital oder per Ausdruck erfolgen. Das E‑Rezept kann bei jeder Apotheke eingelöst werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man eine Versandapotheke, seine Stammapotheke oder in einer fremden Stadt die nächstgelegene Apotheke auswählt. Auch für die Hilfsmittelbranche ist eine Anbindung an das E‑Rezept vorgesehen. Mit der E‑Rezept-App der Gematik erhalten Patienten einen datenschutzkonformen und sicheren Zugang zu den Rezeptdaten.
(Quelle der Definitionen: Gematik)
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