Je Heilmittelerbringer betrug die durchschnittliche Ausgleichszahlung 14.900 Euro (Stand: 15. Juli). Dieses teilte der Deutsche Bundestag am 28. Juli in seiner Antwort auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion vom 13. Juli zum Stand der Ausgleichszahlungen für Heilmittelerbringer gemäß der Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (Covid-19-VSt-SchutzV) mit.
Für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni konnten Heilmittelerbringer Ausgleichszahlungen für entgangene Einnahmen infolge der Covid-19-Epedemie zwischen dem 20. Mai und 30. Juni beantragen. Dabei handelte es sich um eine Einmalzahlung in Höhe von maximal 40 Prozent der Vergütung, die der antragstellende Leistungserbringer im vierten Quartal 2019 gegenüber den Krankenkassen abgerechnet hatte.
Zusätzlich können Heilmittelerbringer über die Verordnung Covid-19-VSt-SchutzV im Zeitraum noch bis zum 30. September einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung über eine gesonderte Positionsnummer bei der GKV-SV abrechnen. Bislang wurden über die GKV-SV 3,86 Millionen Euro ausgezahlt. Wie der Bundestag mitteilte, sei es nach Angaben der Kranklenkasse derzeit nicht möglich, die Gesamtkosten für die erhöhten Hygienemaßnahmen abzuschätzen.
In seiner Antwort betonte der Deutsche Bundestag, dass Heilmittelerbringer aufgrund ihres Anspruchs auf Ausgleichszahlungen nach der Verordnung Covid-19-VSt-SchutzV von keinem Hilfs- und Förderprogramm des Bundes von vornherein ausgeschlossen wären.
BIV-OT fordert Gleichbehandlung
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hatte mehrfach, unter anderem in einem Brief an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Anfang Juli, auf die Ungleichbehandlung von Sanitätshäusern und orthopädietechnischen Betrieben hingewiesen. Während Ärzte, Kliniken und Physiotherapeuten selbstverständlich einen Ausgleich für die gestiegenen Versorgungskosten in Corona-Zeiten erhielten, würden Sanitätshäuser und orthopädietechnische Betriebe mit den immens gestiegenen Kosten unter anderem für persönliche Schutzausrüstung (PSA) allein gelassen. Der BIV-OT fordert nachdrücklich, den Ausschluss einer ganzen systemrelevanten Branche von Ausgleichszahlungen aufzuheben.
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